Drucksache 17 / 11 727 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 12. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Nachweise im Baubereich Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wofür dient das Unternehmer- und Lieferan- tenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV)? Antwort zu 1: Es besteht der Grundsatz, dass öffentli- che Aufträge an fachkundige, leistungsfähige sowie ge- setzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben wer- den. Auftraggeber können nach den Vergabe- und Ver- tragsordnungen Präqualifikationssysteme einrichten oder zulassen, mit denen die Eignung von Unternehmen nach- gewiesen werden kann. Das Unternehmer- und Lieferan- tenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) erfüllt die- sen Tatbestand für die Region Berlin-Brandenburg. Es ist somit Teil der Präqualifikation und trägt dazu bei, bürokratische Hemmnisse zu minimieren. Gleichzeitig dient die Eintragung als Erleichterung für die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von öffent- lichen Aufträgen. Rechte von oder gegenüber Dritten können hieraus nicht abgeleitet werden. Frage 2: Was versteht man unter "Präqualifikation"? Antwort zu 2: Unter Präqualifikation versteht man ei- ne vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten und Unternehmen nach speziellen Vorga- ben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorab nachweisen. Präqualifikation ist somit im Baubereich die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungs- nachweise entsprechend der u.a. in § 6 VOB/A definierten Anforderungen. Des Weiteren wurde im Juni 2005 der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika- tionsverzeichnis) eingetragen. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Präqualifikationssystem für Unter- nehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Deutschland einzu- führen und weiterzuentwickeln. Frage 3: Welche Nachweise benötigt die vergebende Stelle a. in Berlin b. in Brandenburg ab welcher Wertgrenze vom Unternehmen, um einen Auftrag erteilen und die Rechnungen bezahlen zu können (z.B. Bescheinigung vom Finanzamt, Krankenkasse, Liste Frauenfördermaßnahmen,…)? Antwort zu 3.: Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz findet auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,- € netto, hinsichtlich des Mindestlohns ab einem geschätzten Auftragswert von 500,- € netto Anwendung. Das Brandenburger Vergabegesetz stellt Mindestan- forderungen auf für die Vergabe von Aufträgen ab einem geschätzten Wert von mehr als 3.000,- € netto, die Liefer- , Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen. Insbesondere in § 6 Abs. 3 der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) ist aufgeführt, durch welche Angaben der auftragsunabhängige Nach- weis der Eignung erbracht werden kann. Für die konkrete Auftragsausführung können zusätzli- che Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammen- hang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weiterge- hende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur ge- stellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesge- setz vorgesehen ist, in Berlin und Brandenburg insbeson- dere in den jeweiligen Ausschreibungs- und Vergabege- setzen. Vor diesem Hintergrund werden für die Präqualifika- tion im ULV folgende Unterlagen abgefordert: - Gewerbeanmeldung und ggf. -ummeldung, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 727 2 - Handelsregisterauszug bzw. -auszüge, - Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer, - Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung, - Qualifikationsnachweis der technisch fachkundige/n Person/en, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenos- senschaft, - Beitrags- und Meldebescheinigung der zuständigen Sozialkasse, - Eigenerklärung (Insolvenz und KRG), - Eigenerklärung über die Zahlung der Steuern, - Angaben der Umsätze der letzten drei Geschäftsjah- re, - Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse/n, - Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer, - Eigenerklärung Gewerbezentralregister Frage 4: Welche dieser Nachweise kann das Unter- nehmen im ULV hinterlegen bzw. welche werden durch Eintragung im ULV substituiert? Antwort zu 4: Mit der Eintragung ins ULV gilt der auftragsunabhängige Nachweis der Eignung für ein Jahr als erbracht. Davon unbenommen sind die auftragsabhän- gigen Nachweise, wie z.B. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister von dem in der engeren Wahl befindlichen Bieter und für Frauenförderungsmaßnahmen. Frage 5: Welchen dieser Nachweise kann das Un- ternehmen durch Präqualifizierung beim PQ-Verein hin- terlegen bzw. welche werden durch Eintragung im PQ substituiert? Antwort zu 5: Die insbesondere in § 6 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aufgeführten Angaben zum Nachweis der Eignung sind allgemeingültig und werden bei der Listung im Präquali- fikationsverzeichnis (PQ VOB) angewendet. Weitere Ein- zelheiten sind in der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 25. April 2005 geregelt. Frage 6: Auf welche Eigenerklärungen kann der öf- fentliche Auftraggeber im ULV oder bei PQ zugreifen (z.B. Frauenfördermaßnahmen)? Antwort zu 6: Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A definierten Anforderun- gen. Dies sind insbesondere: - Erklärung (Insolvenz und Korruptionsregistergesetz, KRG), - Erklärung über die Zahlung der Steuern (mit Anga- ben der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre), - Erklärung über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse/n (mit Angabe der beschäftigten Ar- beitnehmer), - Erklärung Gewerbezentralregister, - Erklärung Tariftreue Frauenförderung ist auftragsbezogen. Frage 7: Was kostet die Eintragung im ULV und wel- che Kosten fallen für die Unternehmen bei der Präqualifi- zierung an? Antwort zu 7: Für jede Eintragung bzw. Verlängerung in das ULV wird gemäß Beschluss des Abgeordnetenhau- ses von Berlin einheitlich ein jährlicher Betrag von 178,95 Euro erhoben. Gemäß Gebührenordnung einer Präqualifizierungsstel- le fällt ein Grundbetrag von 390,- € und pro Leistungsbereich 80,- bzw. 60,- € netto an. Vergünstigungen und Nachlässe werden gewährt. Es gibt mehrere Präqualifizie- rungsstellen mit unterschiedlichen Kostentabellen. Frage 8: Wird die Eintragung im ULV bei der Auf- tragserteilung durch Bundesbehörden in Berlin akzep- tiert? Antwort zu 8: Nein. Berlin, den 02. April 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Apr. 2013)