Drucksache 17 / 11 728 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 12. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die Wertgrenzen für die Anwendung verschiedener Kriterien (z.B. Frauenförderung, freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung) bei öffentlichen Ausschreibungen (VOB und VOL) beim Land Berlin, bei Aufträgen des Bundes in Berlin und bei Aufträgen von EU-Behörden in Berlin? Zu 1.: Die EU-Schwellenwerte, ab denen das EU- Vergaberecht anzuwenden ist, betragen für Bauaufträge: 5.000.000 € und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: - oberster oder oberer Bundesbehörden sowie ver- gleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 € - Berliner Vergabestellen: 200.000 € - Sektorenauftraggeber: 400.000 € - im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 400.000 €. Die Schwellenwerte verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Bei öffentlichen Auftragsvergaben des Bundes gelten für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Verga- ben unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Bauaufträgen die Wertgrenzen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (§ 3 VOB/A). Danach gelten folgende Wertgrenzen (ohne Umsatzsteuer) für beschränkte Aus- schreibung bis 50.000 € für Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung, bis 150.000 € für Tief- , Verkehrswege- und Ingenieurbau und bis 100.000 € für alle übrigen Gewerke sowie freihändige Vergaben bis 10.000 €. Für Liefer- und Dienstleistungen sind keine Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und frei- händige Vergaben festgelegt. Im Land Berlin gelten gemäß Ausführungsvorschrif- ten zu § 55 LHO (AV § 55 LHO) für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte folgende Wertgrenzen: Freihändige Vergabe ohne Umsatzsteuer Beschränkte Ausschreibungen ohne Umsatzsteuer Liefer- u. Dienstleistungen (ausgenommen Freiberufliche Leistungen) bis 7.500 € bis 25.000 € Freiberufliche Leistungen keine keine Bauleistungen bis 10.000 € bis 50.000 € (Ausbaugewerke, Landschaftsbau und Straßenausstattung) bis 150.000 € (Tief-, Verkehrswege - und Ingenieurbau) bis 100.000 € (alle übrigen Gewerke) Gewerke) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 728 2 Berliner Vergabestellen haben darüber hinaus bei al- len Vergabevorgängen ab einem geschätzten Auftrags- wert von 10.000 € (ohne Umsatzsteuer), hinsichtlich des Mindestlohns ab einem geschätzten Auftragswert von 500 € (ohne Umsatzsteuer) das Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetz anzuwenden. Die Regelungen zur Frauenförderung gelten bei allen Aufträgen von Berliner Vergabestellen mit einem Auf- tragswert von voraussichtlich mindestens 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) oder über Bauleistungen mit einem Auf- tragswert von voraussichtlich mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) und für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. 2. Wie sind die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Brandenburg sowie den beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg? Zu 2.: In den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Hamburg gelten für beschränkte Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte nachfolgende Auftragswertgrenzen: Beschränkte Aus- schreibung Liefer- /Dienst- leistungen ohne Umsatzsteuer Freihändige Vergabe Liefer-/ Dienst- leistungen ohne Umsatzsteuer Beschränkte Aus- schreibung Bauleistungen ohne Umsatzsteuer Freihändige Vergabe Bauleistungen ohne Umsatz- steuer Brandenburg bis 20.000 € bis 20.000 € bis 200.0000 € oder bei fachauf- sichtlicher Weisung die Wertgrenzen nach § 3 VOB/A bis 20.000 € Bremen bis 40.000 € bis 10.000 € bis 50.000 € (Ausbaugewerke , Land- schaftsbau und Stra- ßen-ausstattung) bis 150.000 € (Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau) bis 100.000 € (übrigen Gewerke) bis 10.000 € Hamburg bis 100.000 € bis 50.000 € bis 1.000.000 € bis 100.000 € 3. Was waren die Gründe für die Veränderung der Wertgrenzen für die freihändige Vergabe während der Laufzeit der Konjunkturprogramme in den letzten Jahren? Zu 3.: Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde mit den sogenannten „Wertgrenzenerlassen“ (erhöhten Wertgrenzenregelungen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben auf Bundes- und Länderebene ) das Ziel verfolgt, im Hinblick auf die eingetretene Finanz- und Wirtschaftskrise auch die vergaberechtlichen Vorschriften zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen befristet zu vereinfachen. Mit den Vergabeerleichterungen wurde vor allem die Möglichkeit ausgeweitet, unterhalb der EU-Schwellenwerte – d. h. im Bereich der national durchführbaren Vergabeverfahren – nicht öffentliche Verfahren (Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe) verstärkt anzuwenden. Dies sollte die Dauer der Vergabeverfahren deutlich verkürzen und dadurch investive Maßnahmen beschleuni- gen. Berlin, den 28. März 2013 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2013)