Drucksache 17 / 11 732 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 08. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2013) und Antwort »With a little help from my friends« - Inwiefern unterstützt der Senat den Landesbeirat für Integration bei seiner Arbeit? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ressourcen stehen dem Landesbeirat für Integration und Migrationsfragen aus Landesmitteln zur Unterstützung seiner Arbeit zur Verfügung? 3. Wie hoch sind die Sitzungsgelder, welche die Mitglieder des Berliner Landesbeirates für Integrations-und Migrationsfragen pro Sitzung bzw. Arbeitsgruppentreffen erhalten? Zu 1. und 3.: Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Per- sonen vom 8.3.2011 (GVBl. S. 87) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputier- ten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), ist ein Sitzungsgeld wie bei Bezirksverordneten für Ausschusssitzungen in Höhe von 20 € je Sitzung zu zahlen. Senats- und Bezirksamtsmitglieder und sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes sind vom Sitzungsgeld gem. § 1 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung ausgenommen. Gemäß § 3 Abs. 3 des o.g. Gesetzes erhält entweder das stimmberechtigte Mitglied oder dessen Stellvertrete- rin oder Stellvertreter im Rahmen der Abwesenheitsver- tretung für das stimmberechtigte Mitglied das Sitzungs- geld. Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen treffen auch auf den Landesbeirat für Integrations- und Migrati- onsfragen (LBInt) zu. Demzufolge erhalten die Mitglieder bzw. deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter pro Landesbeiratssitzung 20 €. Eine Entschädigung für die Teilnahme an Arbeitsgruppen ist gemäß o.g. Rechts- grundlagen nicht vorgesehen. 2. Welche Räumlichkeiten stellt der Senat dem Landesbeirat für Integration und Migrationsfragen für die Durchführung von Sitzungen und Arbeitsgruppentreffen zur Verfügung? Zu 2.: Der Senat stellt dem Landesbeirat für Integrati- ons- und Migrationsfragen die Räumlichkeiten, die für die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dis- ponibel sind, zur Verfügung. In der Regel finden die Sit- zungen und die der Arbeitsgruppen des Landesbeirats - der LBInt hat 3 Arbeitsgruppen beschlossen - in den Räumen der Dienststelle der Integrationsbeauftragten in der Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin statt. Die Kapazitäten sind begrenzt, da lediglich zwei Konferenzräume zur Ver- fügung stehen. 4. Wie hoch waren 2011 und 2012 die Ausgaben für den Titel 41210 - Aufwendungen für den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen - (bitte Soll-Ist-Ver- gleich ausweisen und inhaltlich erläutern)? Und wie ist das aktuelle Ist im Jahr 2013? Zu 4.: Im Jahr 2011 betrug der Ansatz für das Kapitel 0910 Titel 41210 Aufwendungen für Beiräte 1.000 Euro. Das Ist für 2011 beträgt 40 Euro. Es wurden nicht mehr Sitzungsgelder nachgefragt. Im Jahr 2012 betrug der Ansatz für das Kapitel 0910 Titel 41210 Aufwendungen für Beiräte 1.000 Euro. Das Ist für 2012 beträgt 0 Euro. Es konnten keine Sitzungs- gelder ausgezahlt werden, da auf Grund der Neukonstitu- ierung des Landesbeirates am 7.6.2012 diverse formale und rechtliche Klärungen erfolgen mussten, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Verankerung des Lan- desbeirats im Partizipations- und Integrationsgesetz ste- hen. Das Ist für 2013 beträgt derzeit 0 Euro. Es wurden bisher noch keine Sitzungsgelder ausgezahlt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 732 2 5. Wie hoch ist das Budget für den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen? a. Wie hoch ist das Budget für andere Landesbeiräte in Berlin (bitte einzeln auflisten)? b. Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des Budgets von Landesbeiräten? Zu 5.: Im Titel 41210 stehen für den Landesbeirat für 2013 1.000 € für die Entschädigung der Mitglieder zur Verfügung (siehe Antwort zur Frage 1 und 3). Die meisten Senatsverwaltungen zahlen keine Ent- schädigungen, wenige verfahren wie bereits beschrieben. Darüber hinaus verfügen die meisten Ressorts über kein Budget für ihre jeweiligen Beiräte. Eine Minderheit ver- fügt über ein sehr geringes Budget (zwischen 100,- € und 1.200 €). Eine Ausnahme bildet der Familienbeirat der über eine Zuwendung gefördert wird und für das Jahr 2013 voraus- sichtlich 294.000 Euro erhalten wird. Die Aufwandsent- schädigung der Mitglieder des Familienbeirats richtet sich nach der vom Senat beschlossenen Geschäftsordnung vom 17.10.2012. Danach werden die Aufgaben des Berli- ner Beirats für Familienfragen in Kooperation mit der Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin – wahrgenommen. Die Stiftung erhält hierfür von der für Familie zuständigen Senatsverwaltung Zuwendungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Mitglieder des Beirats und der Kommissionen sind ehrenamtlich tätig. Das vorsitzende Mitglied erhält eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe der nach § 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz zulässigen Ehren- amtspauschale. Die übrigen Mitglieder des Beirats und der Kommissionen können Sitzungsgelder entsprechend § 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordne- tenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der jeweils geltenden Fassung beanspruchen. 6. Warum ist der Landesbeirat für Integration und Migrationsfragen von den Zahlungen der im Land übli- chen Aufwandsentschädigungen ausgeschlossen? Zu 6.: Dies trifft nicht zu, da die Mitglieder des Lan- desbeirates die Aufwandsentschädigung erhalten können. 7. Wie viele Mitarbeiter_innen bzw. Personalkapazitäten sind für die Geschäftsstelle des Landesbeirats vor- gehalten (bitte in Vollzeitäquivalenten ausweisen)? a. Wie viele Arbeitszeitstunden sind pro Monat für die Aufgabenerledigung der Geschäftsstelle not- wendig? b. Welche Aufgaben der Geschäftsstelle werden von Praktikant_innen und welche werden von Mitar- beiter_innen des Amtes der Migrationsbeauftrag- ten erledigt? c. Wie viele Praktikant_innen arbeiten in/für die Geschäftsstelle des Landesbeirats für Integration und Migrationsfragen? Werden sie für ihre Tätigkeit vergütet? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 7.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integ- rationsbeauftragten des Senats unterstützen und beraten die Geschäftsstelle des Landesbeirates im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei der Vor- und Nachbereitung und Durchführung der Sitzungen, der Protokollerstellung, der Koordination und Unterstützung der Arbeitsgruppen und bei Anfragen. Die Arbeiten der Geschäftsstelle koordi- niert eine Sachbearbeiterin im Umfang einer Viertelstelle. Bis zum Sommer 2012 war zudem eine Mitarbeiterin, die nach TV-L E 5 eingruppiert und Vollzeit beschäftigt war, für die Geschäftsstelle tätig. Sofern Praktikantinnen und Praktikanten in der Dienststelle der Integrationsbeauftragten tätig sind, werden diese nach ihrer Qualifikation und Eignung zur Un- terstützung der Geschäftsstelle des Landesbeirates einge- setzt. Das Abgeordnetenhaus hat in der letzten Legislatur- periode Grundsätze zur Beschäftigung von Praktikantin- nen und Praktikanten beschlossen. Demnach können Praktikantinnen und Praktikanten nur entgeltfrei beschäf- tigt werden (Drs.-Nr. 16/2937 und Drs.-Nr. 16/2643). Folglich werden Praktika in der Dienststelle der Integrati- onsbeauftragten nicht vergütet. Berlin, den 14. Mai 2013 In Vertretung Barbara Loth Staatssekretärin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013)