Drucksache 17 / 11 734 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2013) und Antwort Wie müssen sich S-Bahn-Fahrscheinkontrolleur/innen korrekterweise ausweisen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat da- her die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Sind Fahrscheinkontrolleur/innen der S-Bahn Berlin bzw. Fahrscheinkontrolleur/innen im Auftrag der S-Bahn-Berlin angehalten, sich bei Kontrollen auszuwei- sen? Wenn ja, in welcher Art und Weise hat dies korrek- terweise zu geschehen und welche Urkunden zur Legitimation werden an die Kontrolleur/innen ausgegeben und welche davon hat ein/e Kontrolleur/in stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen? (Bitte Beispiel- dokument/Muster anfügen) Antwort zu 1.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragten Kontrolleure sind alle mit einem Kontrollausweis ausge- stattet, mit dem sie sich im Rahmen der Kontrollen aus- weisen müssen. Dieser Ausweis ist mit einem Lichtbild und der Nummer des jeweiligen Prüfers versehen. Der Ausweis wird jedem Fahrgast durch die Kontrolleure im Rahmen der Fahrausweiskontrollen vorgezeigt.“ Frage 2: Wie ist sichergestellt, dass Fahrscheinkon- trolleur/innen der S-Bahn-Berlin bzw. Fahrscheinkontrol- leur/innen im Auftrag der S-Bahn-Berlin sich im Falle einer Kontrolle stets korrekt ausweisen? Antwort zu 2.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Regelmäßige Qualitätskontrollen der S-Bahn Berlin GmbH gewährleisten, dass die Umsetzung der Vorgaben im Kundenverhalten erfolgt. Etwaige identifizierte Bean- standungen werden umgehend gemeinsam mit dem Auftragnehmer ausgewertet, damit im Bedarfsfall sofort Maßnahmen eingeleitet werden können, die die Einhal- tung der Vorgaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Kontrollen sicherstellen.“ Frage 3: Wie ist sichergestellt, dass die Kunden und Kundinnen der S-Bahn-Berlin über die korrekte Art der Legitimation der Fahrscheinkontrolleur/innen der S-Bahn- Berlin bzw. Fahrscheinkontrolleur/innen im Auftrag der BVG informiert werden? Antwort zu 3.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Durch die regelmäßige Kommunikation in den Kundenzeitungen wird seitens der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG auf die Legitimation der Kontrollpersonale hingewiesen.“ Frage 4: Wie viele Beschwerden ergingen seit 2008 auf Grund von Fahrscheinkontrolleur/innen, die sich nicht korrekt ausgewiesen haben? Antwort zu 4.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Der S-Bahn Berlin GmbH liegen keine statistischen Daten zu dieser Frage vor.“ Frage 5: Wie viele Fälle von Personen, die sich fälsch- licherweise als Fahrscheinkontrolleur/innen ausgaben, sind seit 2008 bekannt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 734 2 Antwort zu 5.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Wenn es Hinweise von Fahrgästen gibt, wonach jemand unberechtigt als Kontrolleur gegenüber Fahrgäs- ten aufgetreten sein soll, geht die S-Bahn Berlin GmbH diesen umgehend nach, ohne dass sich dieser Vorwurf in den letzten zwei Jahren bestätigen ließ. Auch in den Vor- jahren sind diesbezüglich keine Auffälligkeiten bekannt.“ Berlin, den 28. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013)