Drucksache 17 / 11 735 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2013) und Antwort Wie müssen sich BVG-Fahrscheinkontrolleur/innen korrekterweise ausweisen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Sind Fahrscheinkontrolleur/innen der BVG bzw. Fahrscheinkontrolleur/innen im Auftrag der BVG angehalten, sich bei Kontrollen auszuweisen? Wenn ja, in welcher Art und Weise hat dies korrekterweise zu ge- schehen und welche Urkunden zur Legitimation werden an die Kontrolleur/innen ausgegeben und welche davon hat ein/e Kontrolleur/in stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen? (Bitte Beispieldokument/Muster anfügen) Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Alle Fahrausweisprüfer/innen der BVG bzw. des im Auftrag der BVG tätigen Dienstleisters beginnen in der Regel die Fahrausweiskontrolle mit den Worten „Guten Morgen (Tag, Abend), BVG-Fahrausweiskontrolle. Bitte die Fahrausweise bereithalten!“. Darüber hinaus weisen sie sich mit einem Berechtigungsausweis unaufgefordert und gut sichtbar – auch wiederholt – aus. Auf Wunsch ist zusätzlich die Dienstausweisnummer zu nennen. Alle internen und externen Fahrausweisprüfer/innen sind verpflichtet, diesen Berechtigungsausweis mitzufüh- ren. Der Berechtigungsausweis ist mit dem Lichtbild der berechtigten Person, der Dienstausweisnummer sowie der zeitlichen Befristung der Berechtigung versehen. Auf der Rückseite ist die Berechtigung des Inhabers in Textform „Der Inhaber dieses Ausweises ist berechtigt, auch in Zivilkleidung , Ordnungsaufgaben sowie das Hausrecht der BVG wahrzunehmen, Fahrausweise zu prüfen und Entgelt gegen Quittung zu erheben“ aufgebracht.“ Frage 2: Wie ist sichergestellt, dass Fahrscheinkon- trolleur/innen der BVG bzw. Fahrscheinkontrolleur/innen im Auftrag der BVG sich im Falle einer Kontrolle stets korrekt ausweisen? Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Die Fahrausweiskontrolleure/-innen der BVG unterliegen einer entsprechenden Dienstanweisung. Die Kon- trolleure/-innen des Dienstleisters sind über eine zuvor mit der BVG abgestimmte sogenannte Dienstanordnun- gen durch ihren Arbeitgeber verpflichtet.“ Frage 3: Wie ist sichergestellt, dass die Kunden und Kundinnen der BVG über die korrekte Art der Legitima- tion der Fahrscheinkontrolleur/innen der BVG bzw. Fahr- scheinkontrolleur/innen im Auftrag der BVG informiert werden? Antwort zu 3: Die BVG teilt dazu mit: „Kundinnen und Kunden der BVG können die aktuell gültige Legitimationsform in entsprechenden öffentlich zugänglichen Kundeninformationen einsehen.“ Frage 4: Wie viele Beschwerden ergingen seit 2008 auf Grund von Fahrscheinkontrolleur/innen, die sich nicht korrekt ausgewiesen haben? Antwort zu 4: Die BVG teilt dazu mit: „Zu dieser Frage liegen der BVG keine Statistiken vor.“ Frage 5: Wie viele Fälle von Personen, die sich fälsch- licherweise als Fahrscheinkontrolleur/innen ausgaben, sind seit 2008 bekannt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 735 2 Antwort zu 5: Die BVG teilt dazu mit: „Zu dieser Frage liegen der BVG keine Statistiken vor.“ Berlin, den 02. April 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013)