Drucksache 17 / 11 737 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2013) und Antwort Warum brauchte die „Standortkonferenz Tempelhofer Freiheit“ Polizeischutz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsatzkräfte der Berliner Polizei waren anlässlich der „Standortkonferenz Tempelhofer Freiheit “ am 6. März 2013 eingesetzt und mit welcher Begründung erfolgte der Einsatz? Zu 1.: Zum Schutz der Veranstaltung wurden seitens der Polizeidirektion 4 acht Dienstkräfte in Uniform und temporär zwei Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung ein- gesetzt. An der Veranstaltung nahmen für die städtebauliche Entwicklung hochrangige Verantwortliche aus Politik und Wirtschaft teil. Aktionen gegen diesen Personenkreis wa- ren nicht bekannt, konnten aber auch nicht gänzlich aus- geschlossen werden. Die Dienstkräfte der Polizeidirektion 4 wurden zum Schutz der Personen und für den erforder- lichen Veranstaltungsschutz eingesetzt. Die avisierte Teilnehmerzahl von 400 Personen wurde als realistisch eingeschätzt. 2. Waren Einsatzkräfte in Zivil eingesetzt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 2.: Ja, die Dienstkräfte wurden für die Aufklärung eingesetzt. 3. Falls Einsatzkräfte in Zivil eingesetzt waren, nah- men diese auch in Reihen des Veranstaltungspublikums Platz? Wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 3.: Nein. 4. Kam es bei der Veranstaltung zu Störungen, die den Einsatz von Kräften der Berliner Polizei gerechtfer- tigt hätten? Zu 4.: Während der Veranstaltung sind der Polizei Berlin keine Störungen bekannt geworden. Zum Einsatz der Polizei wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wurde im Vorfeld der Veranstaltung zu Störungen aufgerufen, die den Einsatz von Kräften der Berliner Poli- zei gerechtfertigt hätten? Zu 5.: Im Vorfeld der Veranstaltung sind der Polizei Berlin ebenfalls keine Störungen bekannt geworden. Zum Einsatz der Polizei wird auf die Antwort zu Frage 1 ver- wiesen. 6. Kam es im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu Festnahmen und/oder Platzverweisen? Wenn ja, in welcher jeweiligen Anzahl und mit welcher jeweiligen Begründung? Zu 6.: Nein. 7. Waren bei der Veranstaltung auch private Sicherheitskräfte im Einsatz? Wenn ja, mit welcher Begrün- dung, in welchem Umfang, welche Kosten entstanden durch diesen Einsatz und wie verlief die Kooperation der privaten Sicherheitskräfte mit den Kräften der Berliner Polizei? Zu 7.: Ja. Fragen im Zusammenhang mit privaten Si- cherheitsdiensten können von der Polizei Berlin nicht beantwortet werden und sind an den Hausrechtsinha- ber/Veranstalter zu richten. Die Zusammenarbeit seitens der Polizei Berlin mit dem Sicherheitsdienst verlief vor Ort reibungslos. Berlin, den 26. März 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013)