Drucksache 17 / 11 747 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2013) und Antwort Internetpräsenzen der Berliner Jobcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Antwort Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kennt- nis beantworten kann. Daher hat der Senat die Berliner Jobcenter zusätzlich um Auskunft gebeten und deren Stel- lungnahmen bei der nachfolgenden Beantwortung berück- sichtigt. 1. Welche Stellen betreuen die Internetpräsenzen der Berliner Jobcenter? Zu 1.: Die Internetpräsenz der Berliner Jobcenter er- folgt im Rahmen des Hauptstadtportals „Berlin.de“. Sie wird technisch von BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG im Auftrag des Landes Berlin realisiert. Mit der Pflege dieser Internetpräsenzen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Jobcenter beauftragt (Web- Autorinnen und -Autoren), die diese Aufgabe ausnahms- los neben ihren originären Tätigkeiten wahrnehmen. Die Startseite aller Berliner Jobcenter (http://www.berlin.de/jobcenter/index.html) wird gemein- sam durch die zuständigen Web-Autorinnen und -Autoren der Jobcenter betreut. Verantwortlich für die dargebote- nen Inhalte sind die Geschäftsführerinnen und Geschäfts- führer der Jobcenter. 2. Wie viele Mitarbeiter/-innen bzw. Personalkapazitäten sind für die Pflege der Internetpräsenzen der Berli- ner Jobcenter vorgehalten (bitte nach Jobcentern getrennt aufschlüsseln)? Zu 2.: Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern, die mit der Pflege der Internetpräsenz in den Berliner Jobcentern beauftragt sind, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der zeitliche Aufwand für die Betreuung der Internetseiten ist im Jahresverlauf sehr schwankend. Er wird statistisch nicht erhoben und ist von daher nur schwer zu beziffern. Die Jobcenter schätzen den Aufwand mit bis zu 8 Stunden pro Monat ein. Jobcenter Berlin- Anzahl Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Friedrichshain-Kreuzberg 2 Lichtenberg 3 Marzahn-Hellersdorf 1 Mitte 1 Neukölln 1 Pankow 1 Reinickendorf 1 Spandau 2 Tempelhof-Schöneberg 3 Treptow-Köpenick 1 Steglitz-Zehlendorf 1 3.: Welche Informationen sollten nach Ansicht des Senats mindestens auf den Internetpräsenzen der Berliner Jobcenter zu finden sein? Zu 3.: Die Internetpräsenzen sollten in jedem Fall In- formationen beinhalten, die der Orientierung der Kundin- nen und Kunden bezüglich des Zugangs zum Jobcenter dienen (Öffnungszeiten, Liegenschaften, Erreichbarkeit). Darüber hinaus sollten die wesentlichen Aufgabenberei- che grundsätzlicher Art beschrieben sein. 4. Welche Informationen sollten nach Ansicht des Se- nats darüber hinaus sinnvollerweise auf den Internetprä- senzen der Berliner Jobcenter zu finden sein? Zu 4.: Eine abschließende Aufzählung von Veröffent- lichungsinhalten scheint dem Senat nicht vorteilhaft. Für sinnvoll hält er über die in Antwort 3. beschriebenen An- gaben hinaus allgemeine Informationen zur Grundsiche- rung für Arbeitsuchende, grundsätzlichen Regelungen und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 747 2 Leistungen des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (SGB II). Diese sollten ergänzt sein durch Informationen zu aktuellen Änderungen und neuen Regelungen im Rechts- kreis SGB II, wie auch durch Hinweise auf Leistungen der Träger, die außerhalb des Jobcenters erbracht werden wie z. B. Arbeitgeber-Service, Berufsberatung, sozialin- tegrative Leistungen, Bildung und Teilhabeleistungen. Hilfreich sind auch unterstützende Hinweise, die die Ei- geninitiative von arbeitssuchenden Kundinnen und Kun- den unterstützen, wie beispielsweise Verlinkungen zu Jobbörsen. Grundsätzlich muss nicht jeder Inhalt von den Job- centern selbst publiziert werden. Hinweise auf fachlich geeignete Informationsquellen wie beispielsweise die Informationsplattform SGB II des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.arbeitsmarktreform.de/) sind für die sachgerechte Information der Kundinnen und Kunden geeignet. 5. Existieren berlinweite Standards wie etwa mindestens zu veröffentlichende Informationen, den einheitli- chen Aufbau, die Barrierefreiheit etc. für die Internetprä- senzen der Berliner Jobcenter? a. Wenn nein, warum nicht? b. Ist der Senat bereit, sich etwa im Rahmen der Ver- treter/-innen des Landes Berlin in den Trägerver- sammlungen der Berliner o enter f r sol he Mindeststandards einzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Layout und Aufbau der Internetpräsenzen im Hauptstadtportal „Berlin.de“ sind durch die Layoutrichtlinien der Landesredaktion Berlin.de vorgegeben, so dass ein einheitliches Erscheinungsbild der einzelnen Jobcen- ter einschließlich weitgehender Barrierefreiheit gewähr- leistet ist. Angaben zur Erreichbarkeit des Jobcenter wie Anschrift, Öffnungszeiten, Kontaktdaten sowie das Im- pressum sind zwingend vorgesehen. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben, Absprachen oder Vereinbarungen den Inhalt der Internetpräsenzen betreffend. Die Inhalte werden eigenverantwortlich von den einzelnen Jobcentern bestimmt und den Bedürfnissen vor Ort angepasst. Verantwortlich für den jeweiligen In- halt sind die Geschäftsführungen. Regelmäßige Treffen von Web-Autorinnen und -Auto- ren der Berliner Jobcenter dienen dem Austausch techni- scher Umsetzungen und der Erörterung einzelner Fragen, wie beispielsweise der Vereinheitlichung der Internetauf- tritte, der sinnvollen und notwendigen Erweiterung von Inhalten und der Vermeidung von Redundanzen. Um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, haben die Jobcenter die Möglichkeit in eigener Verant- wortung das Informationsangebot im Rahmen ihres Inter- netauftritts zu modifizieren und/oder zu erweitern bzw. bezirksspezifischen Entwicklungen anzupassen. 6. Warum sind die Internetpräsenzen der Berliner Jobcenter nicht in die verbindlichen und einheitlichen aufbau- sowie ablauforganisatorischen Regelungen für alle Berliner Jobcenter (Anlage 3 zur Vereinbarung nach § 44 b Abs. 2 SGB II) aufgenommen worden? Zu 6.: Priorität bei der Abstimmung der Vereinbarung nach § 44 b Abs. 2 SGB II zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die vormalige Senatsverwaltung für In- tegration, Arbeit und Soziales, und der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg hatte die Sicherstellung eines rechtsgemä- ßen und möglichst reibungslosen Übergangs der 12 Berli- ner Jobcenter von der Rechts- und Organisationsform der „Arbeitsgemeins haft“ in die a 01.01.2011 für eine gemeinsame Durchführung der Grundsicherung für Arbeit- suchende bundesgesetzlich vorgeschriebene Rechts- und Organisationsform der „Gemeinsamen Einri htung“. In der Vereinbarung nach § 44 b Abs. 2 SGB II konnten und sollten zum damaligen Zeitpunkt nur Regelungspunkte von zentraler Bedeutung für die SGB II-Leistungserbrin- gung in Berlin aufgenommen werden. 7. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Erstellung , Pflege und Wartung der Internetpräsenzen der Ber- liner Jobcenter (bitte nach Jobcentern einzeln aufschlüs- seln)? 8. Wer trägt die Kosten für die Erstellung, Pflege und Wartung der Internetpräsenzen der Berliner Jobcenter (bitte Kosten nach Trägern aufschlüsseln)? Zu 7. und 8.: Die Internetpräsenz erfolgt im Rahmen des Hauptstadtportals „Berlin.de“ und ist hinsichtlich der Einrichtung der Internetseite und des laufenden techni- schen Betriebes einschließlich der Wartung für die Job- center kostenfrei. In den Jobcentern fallen lediglich Personalkosten für die Pflege der Internetpräsenzen sowie der inhaltlich- fachlichen Zuarbeiten an. Diese Kosten lassen sich ange- sichts des unregelmäßigen Arbeitsanfalls, des schwan- kenden zeitlichen Aufwandes und der Tatsache, dass dies jeweils nur einen relativ kleinen Teilbereich des Aufga- bengebietes der eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausmacht, nur schwer beziffern. Das Jobcenter-Berlin Marzahn-Hellersdorf beispiels- weise taxiert die Kosten bei einem geschätzten Arbeits- aufwand einer Vollzeitkraft von 5 % der wöchentlichen Arbeitszeit auf jahresdurchschnittlich 3.430,- Euro. Das Jobcenter-Berlin Treptow-Köpenick schätzt die jährlichen Kosten auf 250,- Euro. Die Personalkosten werden aus dem Verwaltungs- kostenbudget der Jobcenter finanziert, das wiederum zu 84,8 % aus Bundesmitteln und zu 15,2 % aus Landesmit- teln getragen wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 747 3 9. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 9.: An der Beantwortung dieser Anfrage waren ne- ben der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Senatskanzlei, die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die Ber- liner Jobcenter beteiligt. Berlin, den 02. April 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)