Drucksache 17 / 11 748 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 13. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2013) und Antwort Ku-Klux-Klan in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat ist bei der Beantwortung Kleiner Anfragen gehalten, das Recht der Abgeordneten auf Information und das Recht der von der Fragestellung betroffenen Bürger und Bürgerinnen auf informationelle Selbstbestimmung und weitere Grundrechte abzuwägen. Dem Senat ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, personenbezogene Auskünfte in einer öffentlich zu be- antwortenden Anfrage zu erteilen. Fragen nach der Mit- gliedschaft von Einzelpersonen in extremistischen Orga- nisationen, Kontakten zu solchen Organisationen oder sonstigen personellen Verflechtungen können daher auch dann nicht beantwortet werden, wenn dem Senat im Ein- zelfall keine Erkenntnisse über entsprechende Bestrebun- gen, Kontakte oder Verflechtungen vorliegen. 1. Bestehen in Berlin deutsche Ableger des Ku- Klux-Klan? Falls ja, a) jeweils seit wann? b) wie heißen diese? c) wie viele und welche Mitglieder haben sie jeweils? d) wie heißen die Anführer? e) in welchen Bezirken sind sie schwerpunktmäßig aktiv? Zu 1.: Erkenntnisse, die auf die mögliche Existenz ei- nes deutschen Ablegers des Ku-Klux-Klans in Form eines Zusammenschlusses gleichgesinnter Personen in Berlin hindeuten, liegen dem Senat nicht vor, obwohl regelmä- ßig Publikationen über Aktivitäten des Klu-Klux-Klans in Deutschland - wie zuletzt am 13. Dezember 2012 in der Süddeutschen Zeitung - erscheinen. In Berlin waren strafrechtlich relevante Handlungen in diesem Zusammenhang Gegenstand zweier Strafanzeigen sowie der zu Frage 9. aufgeführten gerichtlichen Verur- teilung. Die polizeilich bekannten Aktivitäten des Ku-Klux-Klans in Berlin beschränkten sich bisher auf den Besitz von zwei Internetadressen (www.whiteknightseuropa.de und http://imperialwizzard.wix.com) und die Gestaltung der über diese Domains abrufbaren Homepages, die inzwi- schen nicht mehr aufrufbar sind. a) Die Polizei Berlin erhielt im 2. Quartal 2009 und im Dezember 2012 aufgrund von Strafanzeigen Kenntnis von den beiden oben aufgeführten Internetseiten. b) Der Berliner Inhaber der Internetadressen und Be- treiber der o.g. Homepages gab an, dass es sich bei der von ihm vertretenen Organisation “European White Knights of The Burning Cross“ um den einzigen unabhängigen Ableger des Ku-Klux-Klans in Europa handelte. In diesem Zusammenhang erlangte die Polizei Berlin im August 2012 Kenntnis über die Internetseite www.ewkotbc.de, die nahezu identisch mit der abge- schalteten URL www.whiteknightseuropa.de ist. Ermitt- lungen des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin ergaben, dass die Betreiber dieser Seite im Bundesland Sachsen wohnhaft sind. Aus diesem Grund wurde der Vorgang an das LKA Sachsen abgegeben. c) Die Berliner Aktivitäten gingen von einer amtsbe- kannten Person aus. d) Siehe Vorbemerkung. e) Die Aktivitäten in Berlin beschränkten sich aus- schließlich auf die Gestaltung der oben genannten Home- pages am Wohnsitz des beschuldigten Domaininhabers in Berlin-Reinickendorf. 2. Welche Aktivitäten und Veranstaltungen wurden seit ihrer Gründung durch deutsche Ku-Klux-Klan Able- ger in Berlin und welche durch Berliner Ableger auch außerhalb Berlins durchgeführt? (bitte chronologisch mit Ort und Teilnehmerzahl auflisten) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 748 2 Zu 2.: Zu Aktivitäten und Veranstaltungen deutscher Ku-Klux-Klan Ableger in Berlin und etwaiger Berliner Ableger außerhalb Berlins liegen dem Senat keine Er- kenntnisse vor. Im Februar 2013 erfolgte bei der Polizei Berlin eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung, da unbekannte Täterinnen und/oder Täter in einer Garten- kolonie in Steglitz-Zehlendorf die Buchstaben „KKK“ und zwei Keltenkreuze schmierten. Die Motivation der Täterinnen und/oder Täter und ein Zusammen- hang zu einem mutmaßlichen „KKK“-Ableger in oder aus Berlin wurden nicht bekannt. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Verbin- dungen von Peter Becker zum Ku-Klux-Klan? Zu 3.: Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Verbindungen bestehen zwischen Able- gern des Ku-Klux-Klan in Berlin mit anderen Ablegern in Deutschland und im Ausland? Zu 4.: Vgl. Antwort zu Frage 1. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Struk- turen der Berliner Ku-Klux-Klan Ableger (z.B. Alter, Geschlecht)? Zu 5.: Vgl. Antwort zu Frage 1. 6. Welche Verbindungen hatten und haben Berliner Ableger des Ku-Klux-Klan zu anderen rechtsextremen Gruppen, insbesondere zu gewaltbereiten Neonazis, dem „Blood & Honour“-Netzwerk und der NPD? Zu 6.: Vgl. Antwort zu Frage 1. 7. Verfügen sie über feste oder regelmäßige Treff- punkte und falls ja, über welche? (bitte nach Bezirken mit Adresse auflisten) Zu 7.: Dem Senat liegen zu Treffpunkten keine Er- kenntnisse vor. 8. Waren die als Treffpunkt genutzten Orte bereits Gegenstand von Durchsuchungen? Falls ja, welche und aus jeweils welchem Anlass? (bitte mit Datum auflisten) Zu 8: Vgl. Antwort zu Frage 7. 9. Gegen wie viele Mitglieder Berliner Ku-Klux- Klan Ableger wurde bereits im Zusammenhang mit rechtsextremistisch motivierten Straftaten ermittelt und wie viele Verurteilungen gab es? (bitte nach Jahren und Straftatbeständen aufschlüsseln) Zu 9.: Der Berliner Inhaber der Internetseite www.whiteknightseuropa.de wurde aufgrund des straf- rechtlichen Inhalts dieser Seite im Jahr 2011 wegen Ver- wendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- sationen und Volksverhetzung vom Amtsgericht Tiergar- ten zu einer Geldstrafe verurteilt. Des Weiteren wird derselbe Betreiber beschuldigt, im Dezember 2012 die zwischenzeitlich abgeschaltete Inter- netseite http://imperialwizzard.wix.com gestaltet zu ha- ben, auf der u.a. die Bundesrepublik Deutschland verun- glimpfende sowie fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte veröffentlicht wurden. Die Strafanzeige wurde der Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Entscheidung übersandt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. 10. Stehen die Ku-Klux-Klan Ableger unter Beobach- tung des Berliner Verfassungsschutzes? Wenn ja, seit wann und aus welchem Grund? Wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 10.: Der Berliner Verfassungsschutz beo- bachtet Bestrebungen, die sich gemäß § 5 Abs. 2 des Ver- fassungsschutzgesetzes Berlin gegen die freiheitliche de- mokratische Grundordnung richten, und gibt hierüber Auskunft in dem jährlich erscheinenden Verfassungs- schutzbericht. Darüber hinausgehende Informationen können nicht öffentlich mitgeteilt werden. Berlin, den 20. April 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2013)