Drucksache 17 / 11 751 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm und Joachim Krüger (CDU) vom 13. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2013) und Antwort Nominierungsfaktor unverzichtbar? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie definiert der Senat den sog. Normierungsfaktor im Rahmen der Hauhaltsaufstellung 2. Was waren bzw. sind die Gründe für die Einführung des Normierungsfaktors? 3. An welchen (objektivierbaren) Kriterien orientiert sich der Normierungsfaktor? 4. Wer legt den jeweiligen Prozentsatz fest? 5. Wirkt sich der Normierungsfaktor stets als Abschlag auf die Globalsummen der Bezirke aus? 7. Aus welchen Gründen hält der Senat die Anwen- dung des Normierungsfaktors auch zukünftig für gerecht und unverzichtbar? Zu 1.-5. und 7.: Im Rahmen der Normierung werden die Produktsummenbudgets der Bezirke dem zur Verfü- gung stehenden Produkt-Plafond (Personal, konsumtiv, T- Teil) angepasst, um sicherzustellen, dass der bezirkliche Plafond weder über- noch unterschritten wird. Dieses Verfahren ist mit dem Rat der Bürgermeister (RdB) ver- einbart worden. Der Prozentsatz ergibt sich rechnerisch aus der prozentualen Abweichung zwischen Produkt- Plafond und Produktsummenbudget und wird von der Senatsverwaltung für Finanzen transparent hergeleitet. Die Notwendigkeit der Normierung ergibt sich im Wesentlichen aus haushaltstechnischen Gründen: Die Bezirke finanzieren ihre Dienstleistungen nicht nur aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget, sondern auch aus eigenen Einnahmen, Fremdfinanzierungen u. ä. Die hieraus finanzierten Produktmengen und -kosten fließen in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ein; eine produktscharfe Trennung von den globalsummenfinan- zierten Mengen und Kosten ist nicht möglich. Da die Budgetierung auf diesen KLR-Daten aufbaut, sind in den berechneten Produktbudgets zunächst zwangsläufig immer auch Bestandteile enthalten, die im Vorjahr außerhalb der Globalsummen finanziert wurden und daher auch in Zukunft nicht zuweisungsfähig sind. Die Produktsum- menbudgets müssen daher vor der Zuweisung um diesen Anteil bereinigt werden; das entsprechende Instrument ist die Normierung. Weitere Informationen zu diesem Thema sind u. a. der Vorlage an den Unterausschuss Bezirke16/0024 oder auch der Roten Nummer 16/2430 (Tz. 2.1.4) zu entnehmen. 6. Welche Wirkung entfaltet der Normierungsfaktor auf die Haushaltszahlen der Senatsverwaltungen? Zu 6.: Keine. Berlin, den 08. April 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2013)