Drucksache 17 / 11 752 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Harald Wolf (LINKE) vom 14. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2013) und Antwort Landeseigene Grundstücke Ostkreuz - An der Mole Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Eigentumsverhältnisse des Plangebiets „Ostkreuz – An der Mole“? Antwort zu 1: Von den insgesamt rd. 67.000 m² Grundstücksfläche befinden sich rund 11.300 m² in Pri- vat- und 55.700 m² in Landeseigentum. Frage 2: In wessen Trägerschaft befinden sich die landeseigenen Grundstücke derzeit und welche Änderungen sind ggf. beabsichtigt? Antwort zu 2: Rund 50 % der landeseigenen Flächen befinden sich im Besitz der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt, etwa 50 % in der Trägerschaft des Bezirksamts Lichtenberg. Die künftig für öffentliche Zwecke genutzten Flächen sollen beim Bezirksamt ver- bleiben, alle vermarktbaren Flächen sollen an Private bzw. städtische Gesellschaften veräußert werden. Frage 3: Ist eine Verwertung bzw. ein Verkauf landes- eigener Grundstücke geplant, und wenn ja in welchen Zeiträumen und nach welchem Verfahren soll dies erfol- gen? Antwort zu 3: Vgl. hierzu die Antwort zu Frage 2. Der Verkauf soll ab 2013 bis ca. 2016 entsprechend den im Entwicklungsrecht vorgesehenen Regelungen des § 169 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Frage 4: Gab oder gibt es bereits Verhandlungen mit Kaufinteressenten, Absichtserklärungen, Vorverträge oder andere Zusagen des Senats oder anderer Stellen des Lan- des, und wenn ja, für welche Grundstücke und mit wel- chem Inhalt? Antwort zu 4: Für das Grundstück Hauptstr.2-3 besteht ein sog. Andienungsrecht zu Gunsten eines Eigen- tümers, aus dem er aus einem früheren Vertragsverhältnis mit ihm einen Anspruch auf Erwerb des Grundstücks hat. Des Weiteren gab es Gespräche mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und weiteren Kaufinteressen- ten sowie dem Eigentümer des größten im Gebiet liegen- den privaten Grundstücks für die weiteren im Quartier „An der Mole“ liegenden Grundstücke. Inhalt der Gespräche ist die Realisierung von Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß Entwurf des Bebauungsplans XVII-4. Frage 5: Welche Infrastrukturmaßnahmen sollen durch den Verkauf landeseigener Grundstücke finanziert wer- den? Antwort zu 5: Die öffentlichen Straßen und umfang- reiche Grünflächen, sowie die Refinanzierung von Teilen der Ufersanierung, der Verlagerung eines Sportplatzes und der Verlegung einer Hochspannungsleitung. Frage 6: Für welche Infrastrukturmaßnahmen sind be- reits Aufträge vergeben worden bzw. ist die Vergabe in Kürze vorgesehen und ist dies sinnvoll, bevor der Bebau- ungsplan rechtskräftig ist? Antwort zu 6: Derzeit werden Angebote privater Pla- nungsbüros für die Erschließungsplanung des gesamten Gebietes ausgewertet. Um der genannten rechtlichen Ver- pflichtung nachkommen zu können und um Kostensicher- heit über die zu erwartenden Kosten zu erzielen, ist dieses nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Frage 7: Wie hoch sind die Kosten für die Infrastruk- turmaßnahmen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 752 2 Antwort zu 7: Da noch keine Kostensicherheit gege- ben ist (vgl. Antwort zu Frage 6), kann bislang nur von den im Land Berlin üblichen Kostenrichtwerten ausge- gangen werden. Demnach sind für den Bau öffentlicher Straßen ca. 3,0 Mio € erforderlich, für den Bau öffentlicher Grünflächen ca. 0,5 Mio €. Darüber hinaus sind zur Verwirklichung der Ziele des Bebauungsplans auf den landeseigenen Flächen und auf dem Grundstück des privaten Eigentümers Ordnungs- maßnahmen gem. § 147 BauGB mit einem geschätzten Kostenvolumen von 3,64 Mio € durchzuführen (Bodenordnung , Erschließung, Abräumung, Altlastenbeseitigung etc.). Ihre Finanzierung obliegt der Gemeinde - hier ver- treten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es ist hier darauf hinzuweisen, dass das Land Berlin in den letzten Jahren bereits umfangreiche Vorleistungen im Bereich der Infrastruktur erbracht hat, die auch durch die anstehenden Einnahmen nicht abgedeckt werden können. Zu nennen sind: Die Verlagerung des Sportplatzes an den Standort Fi- scherstraße mit einem Gesamtvolumen von rd. 5,45 Mio €. Die Vorlage über die Aufgabe des „Sportplatzes An der Mole“ befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung . Für Altlastensanierung wurden mehr als 500 T€ aufgebracht . Rd. 3,3 Mio € hat die Spundwandsanierung im Bereich „An der Mole“ gekostet. In den Bau des Uferwanderwegs und angrenzender Grünflächen wurden mehrere Hunderttausend € investiert. Frage 8: Welche Kosten (z.B. Erschließungsstraßen) sind im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme abgedeckt und wie sollen die verbleibenden Kosten finanziert wer- den? Antwort zu 8: Alle bisher bekannten Kosten werden aus Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und der Erhebung von Ausgleichsbeträgen abgedeckt. Frage 9: Mit welchen weiteren Mitteln (z.B. Baupla- nungsrecht, städtebauliche Verträge, Auflagen bei der Grundstücksvergabe) setzt der Senat die Zielsetzung des städtebaulichen Gutachterverfahrens von 2009 um, in dem Gebiet die weitgehend monofunktionale Wohnnut- zung entlang der Hauptstraße und auf der Stralauer Halb- insel funktional zu ergänzen? Antwort zu 9: Die Zielsetzungen des Gutachterverfah- rens werden mit der Durchführung des Bebauungsplan- verfahrens XVVI-4 gesichert. Demnach sind neben Wohnflächen auch Mischgebiets- und Kerngebietsflächen und somit eine Nutzungsmischung vorgesehen. Dieser Plan ist zudem Grundlage für alle Verhandlungen mit Kaufinteressenten. Neben dem Bebauungsplanverfahren werden die städtebaulichen Ziele über entsprechende Re- gelungen in den Verkaufsverträgen und einer Abwen- dungsvereinbarung gem. § 166, Abs. 3 BauGB gesichert. Frage 10: Wie ist der Erhalt des Pumpengebäudes si- chergestellt, welche Nutzung in welcher Trägerschaft ist vorgesehen und ist eine Übertragung in Erbpacht vorge- sehen? Antwort zu 10: Im o.g. Bebauungsplan ist der Erhalt des Gebäudes vorgesehen, verursacht aber angesichts ständig zu verzeichnender Vandalismusschäden laufende Unterhaltungskosten. Von einer späteren Ausschreibung zwecks Ermittlung eines Trägers wird ausgegangen. Frage 11: Hält es der Senat für angebracht, den Ver- kauf der landeseigenen Grundstücke in dem Planungsge- biet solange zurückzustellen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist? Antwort zu 11: Nein. Entsprechend den Vorgaben des Entwicklungsrechtes ist eine zügige Umsetzung im letzten verbliebenen Teilgebiet des Entwicklungsbereichs Rum- melsburger Bucht geboten. Berlin, den 12. April 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2013)