Drucksache 17 / 11 755 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 13. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2013) und Antwort Fachkräftegebot im Kindergarten – Standardabbau? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Neuregelung gibt es seitens des Senats für die Anrechnung von in Ausbildung befindlichen Querein- steiger/-innen an Berliner Kitas auf den Personalschlüssel und wie begründet der Senat diesen Standardabbau? 4. Mit wem ist die unter 1. erfragte Neuregelung der Anrechnung von in Ausbildung befindlichen Quereinstei- ger/-innen getroffen worden und wo ist diese Regelung verankert? 5. Welche zeitliche Befristung ist für die unter 1. erfragte Neuregelung vorgesehen? Zu 1., 4., 5.: Das Berliner Kindertagesförderungsge- setz (KitaFöG) regelt im § 10, dass zur Förderung der Kinder Sozialpädagogische Fachkräfte zu beschäftigen sind. In besonders begründeten Einzelfällen können aber auch andere Kräfte, sogenannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, beschäftigt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten des Quereinstiegs unter Anrechnung auf den gesetzlichen Personalschlüssel werden in § 11 Abs. 3 der Verordnung zum KitaFöG (VOKitaFöG) unter den Nummern 1 bis 3 ausgeführt. Mit diesen Möglichkeiten soll dem Bedarf an pädagogischem Personal in den Kitas entsprochen werden, ohne dadurch die Qualität der päda- gogischen Arbeit zu beeinträchtigen. Seit dem 15.4.2013 ist eine „Neuregelung“ zum Einsatz von Fachkräften in Tageseinrichtungen in Kraft. Die- se ersetzt die erstmals im Mai 2010 eingeführte „Quereinsteigerregelung “, die wiederum im August 2011 modifiziert wurde. Ein Standardabbau ist mit der Neuregelung nicht verbunden , vielmehr beinhaltet die Regelung die Öffnung der Wege zur Sozialpädagogischen Fachkraft, eine Neurege- lung zur Berechnung der Quereinsteigerinnenquote, Fest- legungen zu Mindestsprachkenntnissen für Quereinsteige- rinnen und Quereinsteiger nichtdeutscher Herkunftsspra- che, Möglichkeiten der Individualbeantragung für Perso- nen aus verwandten Berufsgruppen, Verbesserung des Bestandsschutzes für Quereinsteigerinnen und Querein- steiger sowie ein verbindliches Beratungsangebot der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für Personen, die den Quereinstieg in Erwägung ziehen. Die Regelung wurde mit den Trägerverbänden abge- stimmt. Die Regelung gilt zunächst für 5 Jahre. 2. Wie viele Quereinsteiger/-innen sind nach Kennt- nis des Senats gegenwärtig in Berliner Kitas tätig (bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsjahr der Quereinsteiger/- innen)? Zu 2.: Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern wer- den gemäß § 11 Abs. 3 der Verordnung zum KitaFöG (VOKitaFöG) nach verschiedenen Voraussetzungen ge- mäß nachfolgender Übersicht anerkannt. Eine Erfassung nach Ausbildungsjahr erfolgt nicht, jedoch ist in der Re- gel davon auszugehen, dass die im Jahr 2011 beschiede- nen Personen sich im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 755 2 § 11 Abs. 3 Nr. 1 Bilingual, besondere Konzeption § 11 Abs. 3 Nr. 2 Berufs- begleitende Ausbildung § 11 Abs. 3 Nr. 3 Verwandte Berufs- gruppen § 11 Abs. 3 Nr. 2 Nichtschülerprüfung Gesamtsumme 2010/ 2011 79 818 99 38 1.034 2012 17 602 95 56 770 2013 (I. Quartal) 12 113 22 13 160 Gesamt 108 1.533 216 107 1964 3. Wie hoch ist z.Z. der Anteil von Personen ohne pädagogischen Abschluss am pädagogischen Fachperso- nal in den Berliner Kitas prozentual und in absoluten Zah- len? Zu 3.: Personen, (noch) ohne pädagogischen Ab- schluss sind:  Personen in Berufsbegleitender Ausbildung,  Personen die sich auf die Nichtschülerprüfung vorbereiten sowie  in Teilen Personen für die Realisierung einer besonderen oder bilingualen Konzeption. § 11 Abs. 3 Nr. 1 Bilingual, besondere Konzeption § 11 Abs. 3 Nr. 2 Berufsbegleitende Ausbildung § 11 Abs. 3 Nr. 2 Nichtschülerprüfung Fachkräfte gesamt Kinder- und Jugendhilfestatistik mit Stand vom 01.03.2012 - ohne Verwaltung und hauswirtschaft- lich/technischen Bereich) Prozentual 0,48% 6,93% 0,48% 22.106 6. Welche zusätzlichen Ressourcen erhalten Kitas, die Quereinsteiger/-innen beschäftigen, um deren Arbeit anzuleiten und zu qualifizieren? Zu 6.: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert derzeit ein Projekt mit dem Namen „Lernort Praxis“. Für eine Gesamtlaufzeit des Projekts bis 2018 werden den teilnehmenden Bundesländer Finanzmittel im Umfang von 75 halben Stellen zur Verfügung gestellt, die die Praxisanleitungen in den Kitas unterstützen. Berlin wird sich an diesem Projekt beteili- gen und ist bereits mit Kita-Trägern bezüglich einer Teil- nahme im Gespräch. 7. Wie viele pädagogische Fachkräfte fehlen derzeit in den Berliner Kitas und welche Auswirkungen hat die- ser Fehlbedarf auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze? Zu 7.: In dem Rahmen, in dem den einzelnen Einrich- tungen das pädagogische Fachpersonal zur Verfügung steht, werden die Plätze in den Berliner der Kindertages- einrichtungen belegt. 8. Wie viele angehende Erzieher/-innen befinden sich derzeit in Ausbildung und werden vermutlich in diesem Jahr die Ausbildung beenden und wie viele von ihnen werden nach Erfahrungen des Senats auch tatsächlich in den Kitas ankommen? Zu 8.: An Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik befinden sich im aktuellen Schuljahr 2012/13 insgesamt 6.903 Schülerinnen und Schüler in Ausbildung (Teil- und Vollzeit). Davon sind 1.863 im 3. Ausbildungsjahr, hier- von 480 in Teilzeitausbildung. Unter Berücksichtigung der Abbrecherquote, des Nichtbestehens der Abschluss- prüfung, der Aufnahme einer Tätigkeit in anderen Berufs- feldern und der sich bereits zum Teil in der Praxis befind- lichen Teilzeitauszubildenden kann nach derzeitigem Kenntnisstand von 850 bis 1.000 Erzieherinnen und Er- ziehern ausgegangen werden, die eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung aufnehmen. 9. Was tut der Senat gegenüber angehenden Absolvent /-innen der pädagogischen Schulen, um für die Tätig- keit als Erzieher/-in in einer Berliner Kita zu werben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 755 3 Zu 9.: Die Erzieherinnen und Erzieher werden bereits im Rahmen der Ausbildung an den pädagogischen Schu- len auf die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten vorbereitet. Darüber hinaus finden regelmäßig Veranstal- tungen der Träger von Kindertagesstätten an den Schulen statt. Des Weiteren werden Initiativen wie z.B. „Mehr Männer in Kitas“ vom Senat unterstützt. Darüber hinaus vermitteln Angebote zur Berufsorien- tierung sowohl durch die Jobcenter als auch unmittelbar an den Schulen die Inhalte sowie Beschäftigungsmöglich- keiten des Berufsbildes „Erzieher/Erzieherinnen“. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013)