Drucksache 17 / 11 761 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2013) und Antwort Fördermittel des Programmes Lokales Soziales Kapital Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. LSK-mittel a) Wann wurde das Programm Lokales Soziales Ka- pital von wem beschlossen? b) Welche Zielsetzung hat dieses Programm und wie wurde die Einsetzung begründet? c) Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen BBWA und Comovis GbR? d) Wie lange läuft diese Programm und welchen Um- fang hat es? Zu 1.: 1a) Den Empfehlungen der Europäischen Kommission und den von ihr im Jahr 1996 initiierten ter- ritorialen Beschäftigungspakten wurde in Berlin mit der Bildung von Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) gefolgt, um die programmatischen Ziel- setzungen der Europäischen Union mit arbeitsmarktpoliti- schen Schwerpunktsetzungen des Landes zu verbinden. Um die Projektumsetzung der in den Bündnissen im part- nerschaftlichen Dialog erarbeiteten Projekte zu unterstüt- zen, wurde von der für Arbeit zuständigen Senatsverwal- tung das ESF-geförderte Programm Lokales Soziales Ka- pital (LSK) im Jahr 2003 entwickelt. 1b) Mit dem Programm LSK werden im Land Berlin Kleinstvorhaben (Mikroprojekte) gefördert, die den sozi- alen Zusammenhalt stärken und lokale Beschäftigungs- chancen für benachteiligte Personengruppen entwickeln sollen. Mit dem Programm kann den Förderschwerpunk- ten des Landes Berlin sowie des Europäischen Sozial- fonds entsprochen werden, es wird ein Beitrag zur Ver- besserung der sozialen und beruflichen Eingliederung von benachteiligten Personen und die Förderung von Partner- schaften, Bündnissen und Initiativen durch Vernetzung der lokal relevanten Akteure geleistet. 1c) Entscheidungen werden von den Bündnispartne- rinnen und Bündnispartnern in den jeweiligen Steuerungs- runden/Lenkungsgremien der BBWA getroffen. Sie wer- den in der Regel durch Koordinierungsgre- mien/Geschäftsstellen vorbereitet. Diese stellen den In- formationsfluss sicher und koordinieren die verschiede- nen Bündnisaktivitäten. Zu einzelnen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden im Bedarfsfall Arbeits- gruppen eingerichtet. Die comovis GbR begleitet und unterstützt die Entwicklungs- und Kommunikationspro- zesse der BBWA. 1d) Das Programm steht den BBWA seit August 2003 zur Verfügung und wird zunächst bis zum Ende der lau- fenden ESF- Förderperiode 2007 – 2013 finanziert. Aufgrund der n+2-Regelung sind dadurch Förderungen bis in das Jahr 2015 möglich. Jährlich stehen für das Förderin- strument insgesamt 1,20 Mio. €, davon 600.000 € aus dem ESF, zur Verfügung. 2. Comovis a) Was sind die Unternehmensinhalte und Ziele der Comovis GbR? b) Welche Aufgaben hat dieses Unternehmen bei der Vergabe von Fördermitteln? c) Wie wurde dieses Unternehmen für die Aufgaben ausgewählt? d) Wie lange läuft der Vertrag mit der Comovis GbR und wann wird dieser neu ausgeschrieben? e) Wie werden die Leistungen der Comovis GbR fi- nanziert und in welcher Höhe? f) Welche weiteren Aufgaben neben den LSK-mit- teln übernimmt die Comovis GbR für die Senats- verwaltung oder Bezirksverwaltungen? Zu 2.: 2a) Die comovis GbR dient als Treuhänder des Landes Berlin. Sie ist ein beliehenes Unternehmen im Bereich der Arbeitsmarktförderung und wirkt als solches bei der Förderung von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigungs- und Qualifizie- rungsmaßnahmen mit. Neben den treuhänderischen Auf- gaben, die sie im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsver- trages mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 761 2 und Frauen erfüllt, erbringt sie Beratungsleistungen ge- genüber anderen Arbeitsmarktakteuren, z.B. für Beschäf- tigungs- und Bildungsträger oder die bezirklichen Bünd- nisse für Wirtschaft und Arbeit. 2b) Die comovis GbR bewilligt die Fördermittel auf entsprechende Anträge, zahlt die Mittel an die Zuwen- dungsempfänger aus und prüft die Verwendung nach Ab- schluss der Maßnahmen. 2c) Die Auswahl erfolgte über eine europaweite Aus- schreibung 2007/08. 2d) Der Vertrag läuft noch bis zum 31.12.2013. Eine Neuausschreibung der Leistungen zum 01.01.2014 wird gegenwärtig vorbereitet. 2e) Für die Vergütung im Rahmen des o.g. Geschäfts- besorgungsvertrages sind im Haushaltsplan 2013 beim Kapitel 0940, Titel 540 10 (Teilansätze 6 und 9) Ausga- ben in Höhe von insgesamt 4.031.480 € veranschlagt. 2f) Die Frage ist unter 2a teilweise beantwortet. Das Förderportfolio umfasst Beschäftigungsmaßnahmen mit Landesbeteiligung (z. B. Bürgerarbeit, Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II, Lohnkostenzu- schüsse nach § 88 SGB III für Ältere, Lohnkostenzu- schüsse für Berliner Unternehmen), das Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung, be- gleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Teilnehmende in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, Maßnahmen der Berufsorientierung wie Ausbildung in Sicht, Maßnahmen der beruflichen Bildung wie internati- onale Weiterbildungsmaßnahmen, Modell- und Pilotpro- jekte, das bezirkliche Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung (PEB)“, Maßnahmen der Berufsausbildung (BAPP, Mentoring) und Maßnahmen der Berufsvorbereitung („Komm auf Tour“). 3. BBWA a) Welche Arten von Förderprogrammen in welchem Umfang werden noch vom Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) betreut? b) Wer ist Mitglied in den Steuerungsgremien der BBWA? c) Welche verschiedenen Dienstleister gibt es in Ber- lin für die Vergabe von Fördermitteln und gibt es bei deren Aufgaben Unterschiede? Zu 3.: 3a) Den Bezirklichen Bündnissen für Wirt- schaft und Arbeit steht für die Umsetzung ihrer lokalen Strategien neben dem Programm LSK das ebenfalls ESF- geförderte Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung (PEB)“ zur Verfügung, für das in dieser ESF-Förderperiode rd. 14 Mio. € ESF-Mittel vorgesehen sind. Weiterhin können die Bezirke über die BBWA das Förderprogramm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)“ in Anspruch nehmen, für das in dieser Förderperiode Mittel aus dem EU-Strukturfonds EFRE von 10 Mio. € vorgesehen sind. 3b) Die Zusammensetzung der Steuerungsgremien ist nicht in allen BBWA einheitlich geregelt. Die Mitglieder werden aus unterschiedlichen Ressorts des Bezirksamtes, verschiedenen Institutionen und Verbänden, lokal ansäs- sigen Einrichtungen, Unternehmen und Vereinen gestellt. Damit ist der partnerschaftliche Ansatz in den Bündnissen gewährleistet. Die jeweilige Zusammensetzung der Steue- rungsgremien ist der Internetseite der BBWA unter www.bbwa-berlin.de zu entnehmen. 3c) Neben der comovis GbR als Dienstleister der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung ist für die Umset- zung des unter 3a) aufgeführten Programms WDM die ECG GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung tätig. Zu anderen Dienstleistern in Berlin, die Fördermittel ausreichen, kön- nen keine Aussagen getroffen werden. 4. Höhe der Fördermittel: a) Wie viele Fördermittel (genauer Ursprung) gibt es jährlich insgesamt für Unternehmen aus dem LSK- programm? b) Wie ist die Verteilung auf die Bezirke? c) Bei welchem Titel sind diese Fördermittel im Haushaltsplan veranschlagt? d) In welcher Höhe werden Förderungen an einzelne Unternehmen vergeben? e) Wo sind die Art und Höhe der Förderungen aufge- führt? Zu 4.: 4a) Antragsteller auf Förderung im Rahmen von LSK können juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften und natürliche Personen sowie auch nicht rechtsfähige Organisationen wie Bür- gerinitiativen, Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke und eingetragene Vereine sein. Jedes Jahr stehen für diese Antragsteller 600.000 € aus Mitteln des ESF und 600.000 € zur nationalen Kofinanzierung aus Mitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung. 4b) Jedes BBWA hat ein jährliches Kontingent von insgesamt 100.000 €. 4c) Die ESF-Mittel für das Programm LSK sind bei Kapitel 0940, Titel 68492 und die Landesmittel beim sel- ben Kapitel bei Titel 68453 veranschlagt. 4d) Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 10.000 € an den Projektträger bewilligt werden. 4e) Art und Höhe der Förderung sind in der Pro- grammbeschreibung LSK veröffentlicht (www.bbwa- berlin.de). 5. Auswahl der Bewerber um Fördermittel - Bewilli- gung a) Wie wird die Auswahl getroffen welche Unterneh- men Förderungen erhalten? b) Welche Kriterien werden für die Auswahl der Empfänger betrachtet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 761 3 c) Wie viele Bewerbungen für Fördermittel gab es und wie viele Anträge wurden bewilligt? d) Aus welchen Gründen wurden Bewerbungen abge- lehnt? e) Wo finden sich die Listen der Empfänger von För- dermitteln? Zu 5.: 5a) Aufgrund der nach öffentlichem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des Pro- gramms LSK beim BBWA eingegangenen Vorschläge erfolgt eine Vorauswahl hinsichtlich der Förderfähigkeit gemäß der Programmziele und inhaltlichen Aspekte durch das BBWA und die comovis GbR unter Beteiligung der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung. Der Steue- rungsausschuss/das Lenkungsgremium des jeweiligen Bündnisses entscheidet über die Endauswahl der zu för- dernden Projekte. 5b) Die Projektauswahl erfolgt anhand der Kriterien „Erhöhung sozialer Zusammenhalt“, „Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit “, „Vernetzung“, „Partizipation der Zielgruppe“, „ESF-Querschnittsziele“ und „Innovativer Aspekt“. 5c) Jährlich werden aus rd. 400 Projektvorschlägen ca. 135 geförderte Projekte ausgewählt. 5d) Abgelehnt werden Vorschläge, die nicht den För- derkriterien entsprechen, z.B. keinen Beschäftigungsbe- zug aufweisen, die Zielgruppen nicht aktiv einbinden, nicht den jeweiligen Handlungsfeldern der BBWA ent- sprechen und somit nicht in die Aktionspläne aufgenom- men werden. Aufgrund der vorgegebenen finanziellen Ressourcen je Bezirk, wie unter Nr. 4b) angegeben, wer- den auch aus diesem Grund einzelne Vorschläge nicht umgesetzt. 5e) Empfänger von Fördermitteln sind in der bei der Senatsverwaltung für Finanzen geführten Zuwendungs- datenbank des Landes Berlin benannt. Die Website www.bbwa-berlin.de listet die geförderten Projekte mit einer Kurzbeschreibung ebenfalls auf. 6. Bürokratische Hürden a) Sind Beurteilungen der Fördermittel und Probleme aus Sicht der Unternehmen bekannt? b) Welche Formulare müssen in welcher Form für die Beantragung von Fördermitteln abgegeben wer- den? Welche Probleme treten hierbei auf? c) Wie wird über die Formalitäten informiert? d) Welche Voraussetzungen gibt es für Unternehmen, um Förderung zu erhalten? e) Wo finden sich die Informationen zu den unter- schiedlichen Fördermittelarten? f) Wie sind Berichtspflichten und wie wird die kor- rekte Verwendung der Fördermittel kontrolliert? Zu 6.: 6a) Probleme aus Sicht von Unternehmen sind nicht bekannt. 6b) Die Antragsteller reichen ihre Vorschläge mit Hil- fe eines Formulars, das auch auf der Internetseite www.bbwa-berlin.de im Downloadbereich zur Verfügung steht, ein. Sofern das Projekt für eine Förderung ausge- wählt wurde, ist bei der comovis GbR ein formaler Antrag zu stellen, auf dessen Grundlage nach Prüfung ein Zu- wendungsbescheid über die Gewährung der Förderung erteilt wird. 6c) Neben den Informationen auf der bereits ange- führten Internetseite www.bbwa-berlin.de erhalten die Projektträger weitere Auskünfte bei der comovis GBR und den jeweiligen BBWA. 6d) Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist neben dem förderfähigen und -würdigen Projekt die Ein- haltung der förderrechtlichen Vorgaben, die sich aus den Vorschriften des ESF und zur Gewährung von Zuschüs- sen gemäß der Landeshaushaltsordnung ergeben. Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, diese einzuhalten. 6e) Sämtliche Informationen zum Programm LSK und den anderen Programmen der BBWA sind auf der Webs- ite www.bbwa-berlin.de dargestellt. 6f) Die Projektträger berichten in Form eines „Sachberichts “ über die Erreichung der Projektziele. Die Prüfung der korrekten Verwendung der Fördermittel erfolgt durch eine Verwendungsnachweisprüfung mit vorgelagerten Zwischennachweisprüfungen durch den Treuhänder comovis GbR. 7. Wissenschaftliche Begleitung a) Welche Studien wurden wann und von wem zu Förderungen angefertigt und wo sind diese zu fin- den? b) Wie fiel die Bewertung der wissenschaftlichen Be- gleitung aus? Zu 7.: 7a) Im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung ist von der Steria Mummert Consult AG die Halbzeitbewertung des Euro- päischen Sozialfonds vorgenommen worden. Der Bericht vom 02.04.2012 ist auf der Internetseite der Senatsver- waltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung bei den Ausführungen zum ESF – Ergebnisse der Förderung abrufbar. 7b) Das Programm LSK wurde positiv bewertet. Berlin, den 30. April 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013)