Drucksache 17 / 11 764 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2013) und Antwort Lehrkräfte- und Erzieher/-innenausstattung an Berliner Schulen – Wie wurden die Zahlen des Senats berechnet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was versteht der Senat unter dem Begriff „vollständige Lehrkräfteausstattung an Berliner Schulen“ und in diesem Zusammenhang unter einer „Unterrichtsversorgung von 100%“? 2. Wie wird der Bestand an Lehrkräften in Berlin, in den Bezirken, pro Schulform und pro Schule ermittelt? 3. Auf welcher Grundlage wird der Bedarf an Lehr- kräften in Berlin insgesamt, in den Bezirken, pro Schul- form und pro Schule berechnet? 4. Werden in der Bedarfsberechnung für die Lehrkräf- teausstattung Risikofaktoren für Unterrichtsausfälle (z.B. langfristige Krankheiten, Abwanderungen in weitere Bundesländer oder ins Ausland, Kündigungen, Schwan- gerschaften oder Elternzeiten) berücksichtigt? Wenn ja, welche Risikofaktoren und wie? Zu 1. bis 4.: Unter dem Link http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_un d_portraets/anwendung/hilfe/Unterrichtsversorgung.txt oder über http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_un d_portraets/anwendung/ werden über die Auswahl einer Einzelschule unter dem Menüpunkt „Personal der Schule“ und „Unterrichtsversorgung “ sowie „Erläuterungen“ die unten genannten Definitionen bei jeder Schule angezeigt:  Lehrkräftebestand: ... ist die Unterrichtsstundenzahl der an der Schule tä- tigen Lehrkräfte, die für die Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht. Alle ausgewiesenen Werte in der Unter- richtsversorgung sind Netto-Angaben, d.h. es wurde der Bestand bereits um alle Anrechnungen und Ermäßigungen sowie die Stunden der nicht verfügbaren Lehrkräfte be- reinigt: a) Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden z. B. für Schulleitertätigkeit und andere Funktionsstellen bzw. auch für die Schwerbehindertenermäßigung. b) nicht verfügbare Stunden durch Lehrkräfte, die z. B. dauerkrank oder im Mutterschaftsurlaub sind. Ein Hamburger Modell wird nur berücksichtigt, wenn die Lehrkraft als langfristig erkrankt gemeldet wurde. In die- sem Fall erfolgt die Anrechnung genau mit den Stunden, die sie tatsächlich erteilt.  Bilanz in Stunden: ... ist die Differenz zwischen Bestand und Bedarf. Ist die Bilanz positiv, so stehen der Schule mehr Unter- richtsstunden zur Verfügung, als sie für die Erteilung des Unterrichts benötigt.  Bilanz in Prozent: ... ist die relative Ausstattung einer Schule in Bezug auf ihren Bedarf an Unterrichtsstunden. Dabei gilt als Zielwert 100 %. Da nicht jede Lehrkraft alle Fächer unterrichtet kann es z. B. in grippeintensiven Zeiten trotz einer Ausstattung über 100 % hinaus zu Engpäs- sen kommen. Ein zeitnaher Ausgleich über Vertre- tungsmaßnahmen wie die Aufhebung von Teilungsun- terricht oder die Anordnung von Mehrarbeit ist die Folge.  Bilanz Stundentafel in Prozent: ... ist die relative Ausstattung einer Schule in Bezug auf ihren Bedarf an Unterrichtsstunden nach Stunden- tafel. Dazu gehören nur die Stunden, die tatsächlich nach Verordnung der jeweiligen Schulart vorgesehen sind. Der Wert liegt bei Schulen mit einer ausgegli- chenen Unterrichtsversorgungs-Bilanz immer über 100%, da alle Schulen über Stundenzumessungen un- terschiedlicher Art zusätzlich zur Stundentafel verfü- gen. Je höher der prozentuale Wert, desto besser ist Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 764 2 die Schule in der Lage den vorgesehenen Pflichtunter- richt nach Stundentafel abzubilden.  Profilbedarf in Stunden: ... ist die nachrichtliche Darstellung der Stunden, die zusätzlich zum Unterrichtsbedarf und Lehrkräftebe- stand den Schulen für eigene inhaltliche Profile zur Verfügung stehen. Diese nachrichtliche Ausweisung erfolgte von 2008/09 bis 2011/12. Ab 2012/13 ist der Profilbedarf wieder im Unterrichtsbedarf enthalten. Die Bilanzen sind dennoch über die Jahre vergleich- bar, da für die Jahre 2008/09 bis 2011/12 die Profil- stunden aus dem Unterrichtsbedarf und dem Lehrkräf- tebestand herausgerechnet wurden. Die Profile wurden deshalb nur nachrichtlich ausgewiesen. Zusätzlich zur ausgewiesenen Unterrichtsversorgung stehen den Schulen 3 % des Unterrichtsbedarfs als Ressourcen zur Personalkostenbudgetierung (PKB) zur Ver- fügung. Die Aktualisierung dieser Seite erfolgt jährlich. Die Ausstattung wird pro Schule berechnet und als Gesamtbedarf bzw. Gesamtbestand pro Bezirk, Schulart bzw. für Berlin aggregiert. 5. Wie wird der Bestand an Erzieher/-innen an Berliner Schulen in den Bezirken, pro Schulform und pro Schule ermittelt? 6. Auf welcher Grundlage wird der Bedarf an Erzie- her/-innen in Schulen in Berlin insgesamt, in den Bezir- ken, pro Schulform und pro Schule berechnet? 7. Werden in der Bedarfsberechnung für die Ausstat- tung von Schulen mit Erzieher/-innen Risikofaktoren für Ausfälle (z.B. Krankheit, Abwanderung, Kündigung, Schwangerschaft oder Elternzeit) berücksichtigt? Wenn ja, welche Risikofaktoren und wie? Zu 5. bis 7.: Erzieherbedarf: Zum 01. November eines Jahres wird in einer Online- Abfrage im Internet die Zahl der am Ganztagsbetrieb teil- nehmenden Schülerinnen und Schüler an den Berliner Schulen ermittelt. Aus diesen Angaben und den nach den „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Erzieher /innen und Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unter- richtshilfen und Betreuer/innen (sonstiges pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internaten ab Schuljahr 2013/14“ zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren wird zunächst der Erzieherbedarf jeder Schule ermittelt. Berücksichtigt werden dabei die einzelnen Bausteine nach Schulart und differenziert nach offenem und gebun- denem Ganztagsbetrieb (OGB und GGB). Es werden die von den Schülerinnen und Schülern gewählten (Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) Betreuungszeiträume (Bau- steine) und die verbindlichen Betreuungszeiten (differen- ziert für den OGB und GGB) berücksichtigt und berech- net. Darüber hinaus werden folgende Tatbestände mit in die Berechnung einbezogen:  Jahrgangsmischung in der Schulanfangsphase (OGB und GGB)  Koordinierung der Erzieherinnen und Erzieher  Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache  Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benach- teiligten Bedingungen leben (Sozialzuschlag)  Integration. Außerdem werden folgende Sonderberechnungen durchgeführt für:  Sekundarstufe I  Internate  Schulversuche, Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung, schulische Besonderheiten.  Erzieherbestand: Der Erzieherbestand ist die Wochenstundenzahl in Vollzeiteinheiten (VZE) der an der Schule tätigen Erzie- herinnen und Erzieher, die für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung stehen. Hierbei wird der Brutto-Bestand um alle Anrechnungen und Ermäßigungen sowie die Stunden der nicht verfügbaren Erzieherinnen und Erzieher berei- nigt: a) Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden, z. B. für Personalratstätigkeit bzw. auch für die Schwerbehinder- tenermäßigung, b) Nicht verfügbare Stunden durch Erzieherinnen und Erzieher, die z. B. dauerkrank oder im Mutterschaftsur- laub sind. Ein Hamburger Modell wird nur berücksichtigt, wenn das Personal als langfristig erkrankt gemeldet wur- de. In diesem Fall erfolgt die Anrechnung genau mit den Stunden, die die Erzieherinnen und Erzieher tatsächlich erteilen. Aus der Gegenüberstellung von Erzieherbedarf und Erzieherbestand ergeben sich die:  Bilanz in Vollzeiteinheiten (VZE): Die Bilanz in Vollzeiteinheiten (VZE) ist die Diffe- renz zwischen Bestand und Bedarf. Ist die Bilanz positiv, so stehen der Schule mehr Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung, als sie für die Durchführung des Ganztagsbe- triebs benötigt.  Bilanz in Prozent: Es ergibt die relative Ausstattung einer Schule in Be- zug auf ihren Bedarf an Erzieherstunden. Dabei gilt als Zielwert 100 %. Die Ausstattung wird pro Schule berechnet und als Gesamtbedarf bzw. Gesamtbestand pro Bezirk und Schul- art für Berlin aggregiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 764 3  Vertretungsregelung Erzieherinnen und Erzieher : Der Stellenausstattung für Erzieherinnen und Erzieher liegen als Grundlage u.a. die Jahresarbeitsminuten für Angestellte des Landes Berlins zugrunde. Danach bein- halten die zugrunde gelegten Jahresarbeitsminuten bereits einen Vertretungsanteil für Erkrankungen, Urlaub und sonstige Zeiten (z. B. Fortbildung, Tätigkeit von nicht freigestellten Personalratsmitgliedern), der auch weiterhin gewährt wird. 8. Wie begründet sich die Tatsache, dass einerseits die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie be- hauptet, die Personalausstattung in den Schulen läge bei über 100%, dass Schulleitungen wiederum beklagen, sie hätten nicht genügend Lehrer, Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen? Zu 8.: Der Zielwert der Ausstattung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher liegt bei 100 %. Aus organi- satorischen Gründen wird es aber geringfügigen Abwei- chungen nach oben oder nach unten kommen, so dass die Ausstattung im Einzelfall auch unter 100% liegen kann. Berlin, den 16. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2013)