Drucksache 17 / 11 766 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2013) und Antwort Schulessen an der ISS und am Gymnasium Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Ich frage den Senat: Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Integrierten Sekundarschulen in welchem Bezirk haben einen Ganztagsbetrieb in a) offener, b) teil- gebundener und c) gebundener Form? In welcher dieser Schulen wird ein Mittagessen angeboten? Zu 1.: Alle Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen sind Ganztagsschulen. Im Schul- jahr 2012/2013 sind 41 Integrierte Sekundarschulen in gebundener, 63 in teilgebundener und 17 in offener Ganz- tagsform organisiert. An vielen Integrierten Sekundar- schulen ist bereits ein Mittagessen-Angebot vorhanden bzw. werden derzeit die räumlichen Möglichkeiten hierfür geschaffen. Allerdings liegen dazu keine Zahlen vor. 2. Welche Gymnasien in welchem Bezirk haben einen Ganztagsbetrieb in a) offener, b) teilgebundener und c) gebundener Form? In welcher dieser Schulen wird ein Mittagessen angeboten? Zu 2.: Eine bezirkliche Übersicht der Gymnasien ist im Anhang (Tabelle 1.) aufgeführt. Eine telefonische Abfrage der Schulen hat ergeben, dass in der Regel in den Ganztagsgymnasien ein Mittagessen angeboten wird. In der Leibnitz-Schule (02Y06) besteht aufgrund räumlicher Gegebenheiten aktuell kein Mittagsangebot, in der Les- sing Schule (01Y08) wird ab dem Oktober 2013 ein Mit- tagessen angeboten. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen in den Integrierten Sekundarschulen und an den Gymnasien im Durchschnitt pro Tag ein Mittagessen zu sich? Insofern der Senat keine konkreten Zahlen nennen kann: Wie hoch schätzt der Senat die Anzahl der Schülerinnen und Schü- ler jeweils pro Schulform? Zu 3.: Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezirke als Schulträger. Hierzu liegen keine Zahlen vor. 4. In den Integrierten Sekundarschulen und an den Gymnasien des Landes Berlin schließen die Eltern privat- rechtliche Verträge mit den Essensanbietern. Sie zahlen den Vollkostenpreis des Essens, der vom Anbieter vorge- geben wird. Aufgrund welcher Verordnungen bzw. auf welcher schulrechtlichen Grundlage geschieht dies? Zu 4.: Gemäß § 19 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin soll an Ganztagsschulen ein Mittagessen an- geboten werden. Dies wird auch noch einmal durch den § 14 der Sekundarstufen I-Verordnung unterstützt. Die El- tern zahlen an den Integrierten Sekundarschulen und an den Gymnasien den Vollkostenpreis und schließen selbst Verträge mit den Anbietern ab, da für diese Kinder weder eine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen be- steht, noch eine Kostenbeteiligung geregelt ist. 5. Wie hoch ist der Preis für ein Mittagessen an der In- tegrierten Sekundarschule (ISS) und am Gymnasium pro Portion im Durchschnitt? Wie hoch sind die Kosten, die die Eltern pro Monat und pro Kind zahlen? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat im Jahr 2012 mit Unterstützung der AOK Nordost eine Studie zur "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Be- rücksichtigung der Qualitätsstandards in der Schulver- pflegung" durch die Hochschule für Angewandte Wissen- schaften Hamburg (HAW) in Auftrag gegeben. Die in der Studie erhobenen Durchschnittspreise betragen 2,48 € für Gymnasien und 2,41 € für Integrierte Sekundarschulen. Maßgeblich für den Essenspreis ist die Anzahl der Portio- nen, die täglich in der Schule ausgegeben werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 766 2 Die privatrechtlichen Verträge mit den Caterern sind nicht bekannt. Die monatlichen Kosten lassen sich daher nicht beziffern. 6. Welche rechtlichen bzw. gesetzlichen Änderungen wären notwendig, um allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II - unabhängig von der Finan- zierungsfrage - ein vom Land Berlin qualitativ hochwerti- ges subventioniertes Mittagessen im Ganztagsbetrieb an- bieten zu können? Zu 6.: Hierfür müsste eine Regelung entsprechend § 19 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin einge- führt werden, die ein verpflichtendes kostenbeteiligungs- pflichtiges Mittagessen vorsieht. Die Höhe der Kostenbe- teiligung wäre entsprechend dem Tagesbetreuungskosten- beteiligungsgesetz und der Mittag-Verordnung bzw. der Schülerförderungs- und - betreuungsverordnung zu re- geln. 7. Welche Mehrkosten kämen auf das Land Berlin zu, wenn der Senat 30% der Kosten für das Mittagessen an den Integrierten Sekundarschulen und an den Gymnasien bezuschussen würde? Wie berechnen sich diese Mehrkos- ten? Zu 7.: Aufgrund des unterschiedlichen Preisniveaus für ein schulisches Mittagessen in den Integrierten Se- kundarschulen und an den Gymnasien ist eine realistische Mehrkostenberechnung zurzeit nicht möglich. Des Weite- ren liegen keine genauen Zahlen über die Anzahl der Es- serinnen und Esser an den Integrierten Sekundarschulen und an den Gymnasien vor. Grundsätzlich wäre, analog zur Grundschule, die Festlegung eines Festpreises eine erste Richtgröße für eine Mehrkostenberechnung. Die weitere Richtgröße wäre die Gesamtzahl der Esserinnen und Esser. 8. Das Land Berlin bezuschusst für das Mittagessen an der Sekundarstufe I und II zurzeit keinen Cent, trotzdem der Senat sich seit Jahren für den Ausbau des Ganztags, auch an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien verantwortlich zeigt. Welche Gründe kann der Senat dafür nennen, dass bis heute kein Konzept für eine gesicherte und qualitativ hochwertige Essensversorgung an Inte- grierten Sekundarschulen und Gymnasien vorliegt? 9. Der Senat subventioniert das Mittagessen an Grundschulen sowie über das Studentenwerk auch Hoch- schulen. Sieht der Senat in der fehlenden Subventionie- rung des Mittagessens an ISS und Gymnasien eine Ge- rechtigkeitslücke, die geschlossen werden müsste? Wenn ja, bis wann ist mit einem Konzept für ein subventionier- tes Essen an der Sekundarstufen I und II zu rechnen? Zu 8. und 9.: Aktuell bezuschusst das Land Berlin das Schulessen im Bereich der Ganztagsgrundschulen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am offenen und gebun- denen Ganztagsbetrieb (OGB bzw. GGB). Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern frühzeitig ein gesundes Ernäh- rungsverhalten zu vermitteln. Grundlage dafür ist, dass das Angebot eines Schulmittagessens im § 19 des Schul- gesetzes als Teil des Bildungsauftrags im Ganztag festge- schrieben ist. Des Weiteren gelten die Leistungen des sog. Bil- dungs- und Teilhabepakets (BuT). Beim Schulmittagessen sieht die bundesrechtliche Regelung einen Eigenanteil von 1 € pro Tag und Essen vor. Alle darüber hinausgehenden Kosten für das Schulmittagessen werden den BuT-Leistungsempfängerinnen und BuT- Leistungsempfängern erstattet. Die BuT-Leistung für das Schulessen gilt für alle Schulformen. Eine Subventionierung des Mittagessens an den Inte- grierten Sekundarschulen und Gymnasien ist nicht vorge- sehen. Wie die weiterführenden Schulen ihr Ganztagsangebot organisieren und wie sie das Mittagessen konzeptionell in den Ganztag einbinden, kann jede Schule selbst entschei- den. Im § 14 der Sekundarstufe I-Verordnung ist festge- legt, dass die Schulkonferenz im Rahmen des Schulpro- gramms und der personellen und finanziellen Möglichkei- ten auf Vorschlag der Gesamtkonferenz und der jeweili- gen Fachkonferenzen über das jeweilige pädagogische und organisatorische Konzept des Ganztagsbetriebes ent- scheidet. Berlin, den 06. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2013) I A 4.4 Dirk Medrow 06.05.2013 9227 6514 Tabelle 1: Ganztagsgymnasien Bezirk BSN Name Form Mitte 01Y02 John Lennon offen 01Y08 Lessing offen 01Y09 Diesterweg gebunden Friedrichshain-Kreuzberg 02Y06 Leibniz offen 02Y08 Herrmann Hesse gebunden Pankow 03Y16 Robert Havemann offen Charlottenburg 04Y04 Gottfried Keller gebunden Spandau 05Y04 Carl Friedrich v. Siemens offen, ab 01.08. teilgebunden Steglitz-Zehlendorf 06Y13 Gymnasium Steglitz offen Tempelhof-Schöneberg 07Y02 Rückert offen Neukölln 08Y02 Albert Schweitzer gebunden Treptow-Köpenick 09Y10 Gebrüder Montgolfier teilgebunden Marzahn-Hellersdorf 10Y02 Otto Nagel offen Lichtenberg 11Y02 Johann-Georg Herder (ab 01.08.2013) offen 11Y09 Barnim offen Reinickendorf 12Y01 Friedrich Engels offen 12Y08 Thomas Mann teilgebunden 12Y06 Schulinsel Scharfenberg Gebunden + Internatsbetrieb BSN – Berliner Schulnummer ka17-11766 K1711766-Anl