Drucksache 17 / 11 772 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Wird das Sicherheitspersonal der S-Bahn anständig bezahlt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebe- ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend ge- kennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der bei der S-Bahn Berlin angestellten Sicherheitskräfte? Antwort zu 1.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin GmbH hat keine eigenen bei ihr angestellten Sicherheitskräfte.“ Frage 2: Hat die S-Bahn Berlin andere Unternehmen mit dem Erbringen von Sicherheitsleistungen beauftragt? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen und Anzahl des jeweiligen Personals) Antwort zu 2.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin GmbH hat die DB Sicherheit GmbH mit der Erbringung der Sicherheitsleistungen be- auftragt.“ Frage 3: Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) des Si- cherheitspersonals, das nicht bei der S-Bahn Berlin ange- stellt ist? (Bitte aufschlüsseln nach Lohn und Unternehmen ) Antwort zu 3.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Vergütung aller Mitarbeiter der DB Sicherheit GmbH erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines eigenen Haustarifvertrages. Diese Tarifverträge orientie- ren sich am Tarifgefüge des DB Konzerns unter Berück- sichtigung und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die durch Rahmenverträge gebundenen Kooperations- partner (Nachunternehmen) entlohnen ihre Mitarbeiter nach den Tarifverträgen des Bundesverbands der Sicher- heitswirtschaft e.V. (BDSW) ebenfalls unter Berücksich- tigung und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.“ Frage 4: Werden von der S-Bahn Berlin Leiharbei- ter/innen als Sicherheitspersonal eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der als Sicherheitskräfte eingesetzten Leiharbeiter/innen? Antwort zu 4.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin GmbH beschäftigt für Sicherheitsaufgaben keine Leiharbeitnehmer.“ Frage 5: Werden von den von der S-Bahn Berlin be- auftragten Unternehmen Leiharbeiter/innen als Sicher- heitspersonal eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stun- denlohn (brutto) der von diesen Unternehmen eingesetz- ten Leiharbeiter/innen? (Bitte aufschlüsseln nach Lohn und Unternehmen) Antwort zu 5.: Die S-Bahn Berlin GmbH verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 3. Berlin, den 30. April 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2013)