Drucksache 17 / 11 774 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Werden die Fahrscheinkontrolleur/innen der S-Bahn anständig bezahlt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat da- her die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der bei der S-Bahn angestellten Fahrscheinkontrolleur/innen? Antwort zu 1.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin GmbH hat keine eigenen bei ihr angestellten Fahrscheinkontrolleure.“ Frage 2: Hat die S-Bahn andere Unternehmen mit der Kontrolle von Fahrscheinen beauftragt? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen und Anzahl der jeweiligen Kontrolleur /innen) Antwort zu 2.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin GmbH arbeitet mit der Firma WISAG Sicherheitsdienste Berlin-Brandenburg GmbH & CoKG zusammen.“ Frage 3: Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der Fahrscheinkontrolleur/innen, die nicht bei der S-Bahn angestellt sind? (Bitte aufschlüsseln nach Lohn und Unternehmen ) Antwort zu 3.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Entlohnung erfolgt nach den jeweiligen Tarifverträgen des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V.“ Frage 4: Werden von der S-Bahn Leiharbeiter/innen als Fahrscheinkontrolleur/innen eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der als Fahrscheinkon- trolleur/innen eingesetzten Leiharbeiter? Antwort zu 4.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin GmbH beschäftigt für Kontrollaufgaben keine Leiharbeitnehmer.“ Frage 5: Werden von den von der S-Bahn beauftragten Unternehmen Leiharbeiter/innen als Fahrscheinkontrolleur /innen eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stunden- lohn (brutto) der von diesen Unternehmen eingesetzten Leiharbeiter/innen? (Bitte aufschlüsseln nach Lohn und Unternehmen) Antwort zu 5.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Soweit die Kontrolleure Angestellte des Vertragspartners WISAG Sicherheitsdienste Berlin-Brandenburg GmbH&CoKG sind, erfüllt dieser als Subdienstleister den Auftrag, qualifiziertes Personal für die Kontrollen einzu- setzen. Ein kontinuierliches Qualitätsmonitoring der S- Bahn Berlin GmbH stellt sicher, dass die beauftragte Leistung vereinbarungsgemäß erfolgt.“ Frage 6: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass von der S-Bahn und/oder von den von ihr beauftrag- ten Unternehmen „Fangprämien“ für ohne Fahrschein angetroffene Fahrgäste an die Fahrscheinkontrol- leur/innen gezahlt werden? Wenn nein, in welcher Höhe belaufen sich diese Prämien? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe der Prämie und auszahlendem Unternehmen) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 774 2 Antwort zu 6.: Die Ausgestaltung der Arbeitsverhält- nisse liegt im Zuständigkeitsbereich der S-Bahn Berlin GmbH. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Bei der S-Bahn Berlin GmbH sind keine Zielvorgaben vorge- sehen.“ Berlin, den 10. Mai 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2013)