Drucksache 17 / 11 775 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Werden die Fahrscheinkontrolleur/innen der BVG anständig bezahlt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der bei der BVG angestellten Fahrscheinkontrolleur/innen? Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Der Stundenlohn der bei der BVG beschäftigten Fahrscheinkontrol- leure beträgt zwischen 10,35 € und 11,34 € pro Stunde, abhängig von der Betriebszugehörigkeit des einzelnen Mitarbeiters.“ Frage 2: Hat die BVG andere Unternehmen mit der Kontrolle von Fahrscheinen beauftragt? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen und Anzahl der jeweiligen Kontrol- leur/innen) Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG hat die Firma WISAG Sicherheit und Service Berlin- Bran- denburg GmbH Co. KG (genannt WISAG) für Fahr- scheinkontrollen beauftragt.“ Frage 3: Wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der Fahrscheinkontrolleur/innen, die nicht bei der BVG ange- stellt ist? (Bitte aufschlüsseln nach Lohn und Unterneh- men) Antwort zu 3: Die BVG teilt dazu mit: „Von der WISAG wurde bestätigt, die zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Mindestlöhne i. H. v. 8,50 EUR/Std. für Fahr- scheinkontrolleure/innen einzuhalten.“ Frage 4: Werden von der BVG Leiharbeiter/innen als Fahrscheinkontrolleur/innen eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stundenlohn (brutto) der als Fahrscheinkon- trolleur/innen eingesetzten Leiharbeiter? Antwort zu 4: Die BVG teilt dazu mit: „Von der BVG werden keine Leiharbeitnehmer/innen für Fahrscheinkon- trollen eingesetzt.“ Frage 5: Werden von den von der BVG beauftragten Unternehmen Leiharbeiter/innen als Fahrscheinkontrol- leur/innen eingesetzt? Wenn ja, wie hoch ist der Stun- denlohn (brutto) der von diesen Unternehmen eingesetz- ten Leiharbeiter/innen? (Bitte aufschlüsseln nach Lohn und Unternehmen) Antwort zu 5: Die BVG teilt dazu mit: „Der BVG ist nicht bekannt, ob von der beauftragten Firma Leiharbeit- nehmer/innen eingesetzt werden.“ Frage 6: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass von der BVG und/oder von ihr beauftragten Unter- nehmen „Fangprämien“ für ohne Fahrschein angetroffene Fahrgäste an die Farhrscheinkontrolleut/innen gezahlt werden? Wenn nein, in welcher Höhe belaufen sich diese Prämien? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe der Prämie und auszahlendem Unternehmen) Antwort zu 6: Die BVG teilt dazu mit: „Es ist keine „Fangprämie“ vereinbart, vielmehr ist die vereinbarte Vergütung auf Basis von Qualitätsstufen aufgebaut.“ Berlin, den 10. April 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2013)