Drucksache 17 / 11 777 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 19. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Berliner Drehtüren: Wie verhindert der Senat die Weitergabe von Insiderwissen ehemaliger hochrangiger Mitarbeiter von Senatsverwaltungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Zeitraum und in welcher Funktion war Herr M. K. bei der Senatsverwaltung für Finanzen ange- stellt und welche Fachbereiche fielen in seinen Verantwortungsbereich ? 2. Ist dem Senat bekannt, dass Herr K. seit 2009 als Pressesprecher bzw. Leiter Kommunikation der Veolia Wasser GmbH auftritt? Zu 1. und 2.: Die Senatsverwaltung für Finanzen nimmt zu Personalangelegenheiten nicht öffentlich Stel- lung. 3. In welcher Form und zu welchen Anlässen korrespondierte , verhandelte und kooperierte die Senatsverwal- tung für Finanzen bis 2009 mit der Veolia Wasser GmbH? Zu 3.: Das Land Berlin hatte mit Vertreterinnen und Vertretern der privaten Anteilseigner der Berliner Was- serbetriebe (BWB) seit der Teilprivatisierung des Unter- nehmens im Jahr 1999 aufgrund der konsortialvertragli- chen Bindung in vielfältiger Weise Kontakte, u.a. regel- mäßig im Zusammenhang mit Gremiensitzungen der Ber- liner Wasserbetriebe oder der Berlinwasser Holding AG. Hervorzuheben sind darüber hinaus vor allem der Ab- schluss der sog. Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003 zum Konsortialvertrag vom 18.06.1999 (als Folge der Nichtigerklärung von Teilen des damaligen Teilprivatisierungsgesetzes durch Urteil des Verfassungs- gerichtshofs des Landes Berlin vom 21.10.1999) sowie die nachfolgende Änderungsvereinbarung vom 05.02.2008 über eine Kapitalherabsetzung bei den BWB im Zusammenhang mit Forderungen des Unternehmens gegen das Land aus der Straßenentwässerung. 4. War Herr K. bis 2009 in Korrespondenzen, Ver- handlungen und Kooperationen mit der Veolia Wasser GmbH eingebunden? Wenn ja, in welcher Form? Zu 4.: Siehe Antwort zu den Fragen 1. und 2. 5. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass während seinem Arbeitsverhältnis bei der Senatsverwal- tung für Finanzen erlangtes Wissen bzgl. der Berliner Wasserbetriebe sowie RWE und Veolia, der Haltung des Senats zu den Berliner Wasserbetrieben sowie RWE und Veolia sowie den Umständen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch Herrn K. nicht an seinen neuen Arbeitgeber weitergegeben wurden/werden? Wenn ja, wie wurde dies sichergestellt? Zu 5.: Über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen relevanten Verhältnisse der Berliner Wasserbetriebe und die Umstände der Teilprivatisierung konnten sich die privaten Investoren und späteren Anteilseigner detailliert u.a. durch ein Informationsmemorandum und sog. Daten- raumprüfungen im Vorfeld des Abschlusses des Konsorti- alvertrages im Rahmen des damaligen Investorenaus- wahlverfahrens informieren. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass darüber hinaus interne Informationen aus der Verwaltung an Dritte weitergegeben wurden. Im Übrigen siehe Antwort zu den Fragen 1. und 2. 6. Kam es seit 2009 zwischen Herrn K. und Sena- tor/innen, deren Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Senatskanzlei und/oder einzelner Senatsverwaltungen zu Kontaktaufnahmen bzgl. Veolia Wasser GmbH, RWE, Berliner Wasserbetriebe und/oder des Volksbegeh- rens/Volksentscheids „Unser Wasser“? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt erfolgten solche Kontaktaufnahmen, welche Mitarbeiter/innen waren in diese Kontaktaufnahme eingebunden und zu welchen jeweiligen Themen erfolgte die jeweilige Kontaktauf- nahme? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 777 2 Zu 6.: Siehe Antwort zu den Fragen 1. und 2. 7. Gibt es weitere ehemalige hochrangige Mitarbei- ter/innen der Senatskanzlei und/oder einzelner Senats- verwaltungen, die ihre Wirkungsstätte ebenso wie Herr K. zu einem Unternehmen verlagerten, mit dem das Land Berlin in geschäftlichen Beziehungen stand und/oder steht? Wenn ja, um welche ehemaligen Mitarbeiter/innen handelt es sich? Zu 7.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übri- gen siehe Antwort zu den Fragen 1. und 2. Berlin, den 10. April 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2013)