Drucksache 17 / 11 782 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 19. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Bierbikes: Betrunken im Straßenverkehr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele sog. Bierbikes sind in Berlin seit 2008 im Einsatz? 2. Wie viele Unternehmen betreiben „Bierbikes“ in Berlin und um welche Unternehmen handelt es sich? Zu 1. und 2.: Soweit dem Senat bekannt ist, betreibt bisher nur ein Unternehmen Fahrten mit Bierbikes in Ber- lin. Dabei handelt es sich um die Firma Event Bike and More GmbH, die Ihren Geschäftssitz in Königs Wuster- hausen hat. Die genaue Anzahl von Fahrzeugen, mit de- nen der Anbieter die Touren durchgeführt hat, ist dem Senat nicht bekannt. 3. In wie viele Verkehrsunfälle waren „Bierbikes “ seit dem Jahr 2008 verwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, beteiligten Verkehrsteilnehmern und ver- letzten Personen) Zu 3.: Seitens der Polizei Berlin wurden keine Ver- kehrsunfälle mit Beteiligung von „Bierbikes“ registriert. 4. Lagen seit 2008 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrszulassungsordnung vor? Wenn ja, wie viele, aus welchem Anlass und gegen welche Be- triebe? Zu 4.: Seitens der Bußgeldstelle der Polizei kann we- gen regelmäßig notwendiger Datenauslagerungen ledig- lich ein zurückliegender Zeitraum von 14 Monaten re- cherchiert werden. In diesem Zeitraum wurden keine ent- sprechenden Verstöße zur Anzeige gebracht. 5. Wie oft fanden seit dem Jahr 2008 Vorort-Kontrol- len durch die Polizei und/oder Ordnungsämter statt? (Bit- te aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Ort der Kontrolle) Zu 5.: Das durch die Polizei Berlin festgestellte Nut- zungs- und Nutzerverhalten im Zusammenhang mit dem Betrieb von „Bierbikes“ gab in der Vergangenheit keinen Anlass für gezielte oder verstärkte Maßnahmen der Ver- kehrsüberwachung. Ein polizeiliches Einschreiten be- schränkt sich auf wenige Einzelfälle im Rahmen der Strei- fendienste. Da die bezirklichen Ordnungsämter nur für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig sind, fallen etwaige auf Berlins Straßen genutzte „Bierbikes“ als Teil des Fließverkehrs nicht in deren Zuständigkeitskompe- tenz. 6. Wurden seit 2008 Anzeigen wegen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten begangen durch Fahr- gäste von „Bierbikes“ aufgenommen, die im Zusammenhang mit während der Fahrt mit einem „Bierbike“ konsumierten Alkohols stand? Zu 6.: Nein. 7. Wie viele Beschwerden welcher Art liegen dem Senat seit 2008 über sog. Bierbikes vor? Zu 7.: Im August 2011 wurde eine Petition im Abge- ordnetenhaus von Berlin eingereicht, die darauf abzielte, „Bierbikes“ die Teilnahme am Straßenverkehr generell zu verbieten. Weitere Beschwerden sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 17. April 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)