Drucksache 17 / 11 785 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 19. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Stiftung „Grün Berlin“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die Grün Berlin GmbH, de- ren Gesellschafter das Land Berlin ist, eine Stiftung „Grün Berlin“ gegründet hat? Wenn ja, warum? Antwort zu 1: Die Grün Berlin Stiftung wurde am 05.12.2012 errichtet und am 10.12.2012 durch die Se- natsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aner- kannt. Die entsprechende Begründung bitte ich der Haupt- ausschussvorlage rote Nr. 0234 und dem in diesem Zu- sammenhang vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommenen Bericht zu entnehmen. Frage 2: Was ist der satzungsmäßige Zweck dieser Stiftung und wer hat das Stiftungskapital aus welchen Mitteln zur Verfügung gestellt? Der satzungsmäßige Zweck der Grün Berlin Stiftung ist: 1. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes; 2. die Förderung des Denkmalschutzes; 3. die Förderung der Volksbildung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Die Stiftung darf auch Mittel an andere Körperschaf- ten zur Förderung vorgenannter Zwecke vergeben (§ 58 Nr. 1 AO). Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von stadtpolitisch herausragenden Projekten der Freiraum- gestaltung (auch länderübergreifend) mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit, für das Stadtbild und die Stadtgeschichte, für städtebauliche Entwicklungsbereiche und andere Schwerpunkte der Stadtentwicklung, um gesamtstädtisch Akzente zur Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Land- schaftspflege zu setzen; 2. die Errichtung und Gestaltung von Gedenkstätten; 3. die Realisierung von überörtlichen Park- und Freian- lagen zu Erholungszwecken , Förderung und Entwick- lung von Leitbildern, Realisierungskonzepten und op- timierten Umsetzungsstrategien zur Sicherung und Ausgestaltung neuer Naherholungsgebiete, stadtglie- dernder Landschaftsräume, zur Vernetzung von Frei- flächensystemen/Grünzügen. In Beantwortung Ihrer Frage, wer das Stiftungskapital aus welchen Mitteln zur Verfügung gestellt hat, verweise ich auf die Hauptausschussvorlage rote Nr. 0234 und auf den in diesem Zusammenhang vom Hauptausschuss zu- stimmend zur Kenntnis genommenen Bericht. Frage 3: Wurden an der Gründung dieser neuen Stif- tung die vorhandene Stiftung Naturschutz und die aner- kannten Naturschutzverbände beteiligt? Wenn nicht, wa- rum nicht? Antwort zu 3: Nein. An der Gründung dieser neuen Stiftung wurden die vorhandene Stiftung Naturschutz und die anerkannten Naturschutzverbände nicht beteiligt. Der alleinige Gesellschafter der Grün Berlin GmbH, das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen, hat sich mit der Gründung der Stiftung Grün Berlin einverstanden erklärt. Frage 4: Wie grenzen sich die Stiftungszwecke der Stiftung Naturschutz und der Stiftung „Grün Berlin“ voneinander ab? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 784 2 Antwort zu 4: Den Stiftungszweck der Grün Berlin Stiftung bitte ich der Beantwortung zu Frage 2 zu ent- nehmen. Die Stiftung Naturschutz Berlin ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und fördert materiell und ideell den Schutz der Natur und die Pflege der Land- schaft. Sie soll damit zur Erhaltung der natürlichen Um- welt und der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Stiftung hat insbesondere die Aufgabe, 1. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern, 2. die Verbreitung des Naturschutzgedankens und Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung zu fördern und zu unterstützen, 3. am Grundstücksverkehr zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege teilzunehmen, 4. die Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschafts- pflege anzuregen und zu fördern sowie das für Natur- schutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Senats bei der Planung und Verwendung der verfüg- baren Haushaltsmittel zu beraten, 5. richtungweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der natürlichen Umwelt auszuzeichnen. Die Stiftung hat auch die Aufgabe, das Jagdwesen nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes Berlin zu fördern. Frage 5: Wurde erwogen, die Aufgaben, die die Stif- tung „Grün Berlin“ wahrnehmen soll, der Stiftung Naturschutz zu übertragen und wenn nicht, warum wurde mit der Gründung der neuen Stiftung nicht gewartet, bis die vom Senat beauftragte Untersuchung der Aufgaben der Stiftung Naturschutz abgeschlossen ist? Antwort zu 5: Nein, es wurde nicht erwogen, die Auf- gaben, die die Grün Berlin Stiftung wahrnehmen soll, der Stiftung Naturschutz zu übertragen. Die Begründung, weshalb mit der Gründung der neu- en Stiftung nicht gewartet wurde, bis die vom Senat be- auftragte Untersuchung der Aufgaben der Stiftung Natur- schutz abgeschlossen ist, bitte ich der Hauptausschussvor- lage rote Nr. 0234 und dem in diesem Zusammenhang vom Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genom- menen Bericht zu entnehmen. Frage 6: Wie hoch sind die der Stiftung „Grün Berlin “ im Jahr 2013 voraussichtlich zufließenden finanziellen Zuwendungen des Landes Berlin? Antwort zu 6: Die der Grün Berlin Stiftung im Jahr 2013 voraussichtlich zufließenden finanziellen Zuwen- dungen des Landes Berlin betragen insgesamt 3.200.000 €. Berlin, den 15. April 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2013) - 1 - Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2012 Stadtentwicklung und Umwelt Telefon: 9(0)25 1241 I C 113 Fax: 9(0)25 1604 heidrun.fleischer@senstadt.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Kapitel 1210 -Stadt- und FreiraumplanungTitel 68203 -Zuschuss zur Deckung des Betriebsverlustes der Grün Berlin GmbH- und Titel 89145 -Zuschuss an die Grün Berlin GmbH- Gründung der Grün Berlin Stiftung Titel 68203 89145 Entwurf 2012 5.190.000 € 3.975.000 € Verpflichtungsermächtigungen 2012 0 € 1.000.000 € Aktuelles Ist 2012 0 € 0 € Verfügungsbeschränkungen 2012 0 € 0 € Entwurf 2013 (Stand Senatsbeschluss) 5.190.000 € 2.900.000 € Verpflichtungsermächtigungen 2013 0 € 1.000.000 € Beschlussempfehlung Es wird gebeten, von nachfolgendem Bericht und von der Absicht zur Gründung der Grün Berlin Stiftung zustimmend Kenntnis zu nehmen. Hierzu wird berichtet: Die Grün Berlin GmbH befindet sich zu 100 % im Eigentum des Landes Berlin und hat den Status der Gemeinnützigkeit. Dies führt zu steuerrechtlichen Vorteilen. Für den institutionellen Betrieb der Gesellschaft im Rahmen des originären Geschäftsbetriebs (ideeller Bereich) besteht keine Steuerpflicht. Die Finanzierung durch das Land Berlin erfolgt durch eine jährliche institutionelle Förderung aus Kapitel 1210, Titel 68203. Sie dient der anteiligen Deckung der Kosten insbesondere für die Bewirtschaftung der eintrittspflichtigen Parkanlagen Britzer Garten, Gärten der Welt im Erholungspark Marzahn und Natur-Park Schöneberger Südgelände. Darüber hinaus gehören zu dem originären Geschäftsbereich der Grün Berlin GmbH auch die gärtnerische Pflege der Sowjetischen Ehrenmale, die Pflege und Unterhaltung von Teilen des Berliner Mauerweges und des Touristischen Wegeleitsystems. Für die Wahrnehmung wirtschaftlicher boeann Textfeld 0234 - 2 - und damit steuerpflichtiger Geschäftsbereiche hat die Gesellschaft im Jahre 2010 die Grün Berlin Service GmbH gegründet. Anlass dafür war die Übernahme der Geschäftsbesorgung für den Landesbetrieb Krematorium. Der Grün Berlin GmbH wird außerdem die Durchführung verschiedener investiver Projekte übertragen , deren Finanzierung aus Kapitel 1210, Titel 89145 erfolgt. Dabei handelt es sich um stadtpolitisch herausragende Projekte der Freiraumgestaltung, die außerhalb des Kerngeschäftes der Grün Berlin GmbH realisiert werden. Dieser Geschäftsbereich ist dem sogenannten Zweckbetrieb zuzuordnen und mit einem Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % belegt. Die Gesellschaft ist aber zum sogenannten Vorsteuerabzug berechtigt und darf dabei einen Vorsteuersatz in Höhe von 19 Prozentpunkten zu Grunde legen. Damit entsteht der Gesellschaft und mithin dem Land Berlin ein Steuervorteil. Das gegenwärtige Aufgabenprofil der Grün Berlin GmbH wurde hinsichtlich ihres steuerrechtlichen Status durch die Senatsverwaltung für Finanzen kritisch geprüft. Die Realisierung von öffentlichen Parkanlagen wird von dort als hoheitliche Pflichtaufgabe angesehen mit der Folge, dass die in der Regel im Wege von Projektförderungen gewährten Entgelte im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen wären, mit der Konsequenz, dass die erwähnten steuerrechtlichen Vorteile für diese Tätigkeitsfelder wirkungslos werden. Dies würde für die Gesellschaft und den 100%igen Gesellschafter Land Berlin zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Befristet kann jedoch für laufende investive Projekte der Gesellschaft zunächst weiterhin eine Zuordnung zum Zweckbetrieb erfolgen. Dies ist aber an die Bedingung geknüpft, dass bis spätestens zum 31.12.2012 eine gesellschaftsrechtliche Entkopplung gegenwärtiger und künftiger Projekte vom Land Berlin erfolgt und die Grün Berlin GmbH nach dem 31.12.2017 nur noch Tätigkeiten im ideellen Bereich oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausübt. Käme es zu keiner oder zu einer nicht fristgerechten Entkopplung, beliefe sich der zusätzliche Umsatzsteueraufwand für die Jahre 2011 bis 2017 auf rd.11,4 Mio. € für die investiven Zuwendungen (19 % statt bisher 7 %). Eine mögliche Umsatzsteuerbelastung der konsumtiven Zuwendungen (bisher 0 %) beliefe sich auf rd. 6,0 Mio. €. Demzufolge müssten insgesamt rd. 17,4 Mio. € durch zusätzliche Zuwendungen ausgeglichen werden. Außerdem wäre damit der Verlust der Gemeinnützigkeit und mithin weitere steuerrechtliche Nachteile verbunden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich deshalb in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur gesellschaftsrechtlichen Entkopplung entschlossen . Dazu ist eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse erforderlich. Eine Prüfung möglicher Varianten einer Entkoppelung hat ergeben, dass das gewünschte Ziel nur durch einen Rechtsträger zu erreichen ist, an dem das Land Berlin nicht beteiligt ist. Eine bloße Lockerung des gesellschaftsrechtlichen Einflusses des Landes unter Beibehaltung der Grundstruktur ist nicht ausreichend. Dies gilt gleichermaßen, wenn das Land Berlin lediglich seine Alleingesellschafterstellung aufgeben würde. Im Ergebnis wird die Ausgliederung derjenigen Vermögensteile in eine gemeinnützige Stiftung favorisiert, deren Verbleib zu den o. g. finanziellen Nachteilen führen würden. Die Grün Berlin GmbH hat deshalb die Absicht, eine Stiftung des privaten Rechts zu gründen und dieser künftig ihre investiven Projekte zu übertragen. Die Finanzierung erfolgt unverändert in Form von Zuwendungen aus Mitteln des Landes Berlin an die Stiftung. Somit ist weiterhin gewährleistet, dass die Interessen Berlins bei der Durchführung von Projekten gewahrt sind. - 3 - Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2012 Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2012 / 2013 sind bei Kapitel 1210 neuer Titel 89114 Mittel in Höhe von 70.000 € als notwendiges Stiftungskapital für die Gründung vorgesehen. Haushaltsjahr 2013 Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2012 / 2013 sind ab dem Haushaltsjahr 2013 bei Kapitel 1210, neuer Titel 68614 für Sach- und Personalkosten der Stiftung Mittel in Höhe von 800.000 € p.a. vorgesehen. Der Ausgleich wird 2013 durch eine gleichhohe Absenkung der Ausgaben bei Kapitel 1210, Titel 68203 erbracht. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2013 sind für investive Projekte der neuen Stiftung Mittel in Höhe von zunächst 2.400.000 € bei Kapitel 1210, neuer Titel 89814 vorgesehen. Der Ausgleich wird 2013 durch eine gleichhohe Absenkung der Ausgaben bei Kapitel 1210, Titel 89145 erbracht. Personalwirtschaftliche Auswirkungen entstehen nicht. In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ka17-11785 h17-0234-v