Drucksache 17 / 11 795 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 20. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2013) und Antwort Unwissend oder unentschieden - Welche Position hat der Senat zum Erhalt der Kleingarten- kolonie Säntisstraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die ausdrückliche und nahezu einstimmige Willensbekundung der BVV Tempelhof-Schöneberg (Drs. 1326/XVIII vom 17.02.2010) zum Erhalt der Kleingartenkolonie Säntis- straße nicht wie im BezVerwG vorgeschrieben vom BA an die zuständige Senatsdienststelle weitergegeben wur- de? Antwort zu 1: Wie ein Bezirksamt mit Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) umgeht, liegt in der Verantwortung des Bezirks. Allerdings hat das Be- zirksamt bei seiner Tätigkeit auch die Beschlusslage des Landes zu beachten. Frage 2: In die Zuständigkeit welcher Senatsdienst- stelle(n) fällt die Angelegenheit und zu welchem Zeit- punkt hat/haben die zuständige(n) Senatsdienststelle(n) davon Kenntnis erhalten? Antwort zu 2:Entsprechend der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin (GV Sen) vom 12. April 2012 ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) für die gesamtstädtische Stadtentwicklung und die Flächennutzungsplanung zuständig. Zu den Auf- gaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung gehört die Förderung Berlins als Wirt- schaftsstandort. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt ist im Dezember 2012 zu dem BVV- Beschluss kontaktiert worden. Frage 3: Welchen Einfluss hätte die Kenntnis des Be- schlusses „Erhalt der Kleingartenanlage Säntisstraße “ (Drs. 1326/XVIII) auf die Willensbildung und die Entscheidungen bezüglich der Flächennutzung gehabt? Antwort zu 3: Die Meinungsbildung des Senats zur Kolonie Säntisstraße ist seit vielen Jahren abgeschlossen. Der BVV-Beschluss enthält keine Aspekte, die eine Neu- bewertung erforderlich machen würden. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Aussage der zu- ständigen Bezirksstadträtin in einem Brief an die Päch- ter/innen und Anwohner/innen vom 08.02.2013, dass nur eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit „Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauer- kleingärten (§ 9 Nr. 15 BauGB) in einem Bebauungsplan […] eine dauerhafte Sicherung der Kleingartenanlage “ ermöglichen würde? Antwort zu 4: Das besagte Schreiben ist dem Senat nicht bekannt. Aus stadtentwicklungsplanerischen Gründen wird sei- tens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt gegenwärtig keine Möglichkeit gesehen, mit einer Flächennutzungsplan-(FNP-)Änderung von den ge- meinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Tech- nologie und Forschung erarbeiteten und mit dem Bezirk- samt Tempelhof-Schöneberg abgestimmten Zielen des Stadtentwicklungsplans (StEP) „Industrie und Gewerbe “ am Standort Säntisstraße abzuweichen. Frage 5: Welche Position vertritt der Senat bezüglich der Flächennutzung für das Gelände der Kleingartenkolo- nie derzeit? Antwort zu 5: Die Stärkung Berlins als Wirtschafts- standort und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind wich- tige wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Ziele des Berliner Senats. Deshalb hat der Berliner Senat im Jahr 2011 den StEP „Industrie und Gewerbe“ beschlossen , in dem u. a. die Flächen der in Rede stehenden Klein- gartenkolonie „Eisenbahn Landwirtschaft Säntisstraße “ als gewerbliches Entwicklungspotenzial mit einer vorrangigen Inanspruchnahme enthalten sind. Dies wurde Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 795 2 bei der Erarbeitung des StEP „Industrie und Gewerbe “ auch vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg unterstützt. Darüber hinaus sind die Flächen Bestandteil des Ent- wicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich (EpB), Gebiet Nr. 24, Motzener Straße, welches sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Gewerbe- und Industriestandort Berlins entwickelt hat. Diese erfreuliche Entwicklung weiterhin zu unterstützen und ansässigen wie ansiedlungsinteressierten Unternehmen Erweiterungs- oder Entwicklungschancen an diesem Standort zu geben, ist weiterhin die stadtentwicklungspolitische Intention und Grund für das Festhalten an den Zielen des StEP „Industrie und Gewerbe“. Berlin, den 19. April 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2013)