Drucksache 17 / 11 804 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 18. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2013) und Antwort Hubschraubereinsätze der Berliner Polizei bei Versammlungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Hubschrauber welchen Modells verfügt die Berliner Polizei und auf welche Hubschrauber von welchen Polizeikräften (Bundespolizei, Länderpolizei etc.) kann sie bei Bedarf nach zusätzlicher Luftunterstüt- zung zurückgreifen? (Bitte einzeln nach zur Verfügung stellender Polizei, Hersteller und Modell aufschlüsseln.) Zu 1.: Die Polizei Berlin verfügt über keinen eigenen Hubschrauber. Mit der Bundespolizei ist der Betrieb und die Nutzung eines gemeinsamen Polizeihubschraubers vom Typ Euro- copter EC 135 vereinbart. Halter und Teileigentümer des Hubschraubers ist die Bundespolizei. Das Land Berlin ist zu 50% Teileigentümer. Darüber hinaus kann das Land Brandenburg um einen Polizeihubschrauber ersucht werden. Weitere Polizeihub- schrauber können aus den anderen Bundesländern bzw. der Bundespolizei zur Unterstützung erbeten werden. Hierzu werden keine Daten erhoben. 2. In wie vielen Fällen hat die Berliner Polizei seit 2008 bei Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel sowie im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten bzw. Observationsmaßnahmen im zeitli- chen bzw. örtlichen Zusammenhang mit Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel einen oder mehrere Hubschrauber eingesetzt? (Bitte Datum, Motto und Teil- nehmerzahl der jeweiligen Versammlung sowie Anzahl und Modell der eingesetzten Hubschrauber angeben.) Zu 2.: Die geforderten Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine detaillierte Antwort dieser Frage ist deshalb mit einem vertretbaren Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. 3. Aus welchen einsatztaktischen Gründen war der Einsatz von Hubschraubern bei den unter 2. genannten jeweiligen Einsätzen erforderlich? (Bitte nach Einsätzen getrennt aufschlüsseln und einsatztaktische Erwägungen erläutern.) Zu 3.:Der Polizeihubschrauber wird zur Gefahrenab- wehr und zur Verfolgung von Straftaten eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. 4. Hat die Berliner Polizei bei den unter 2. genannten jeweiligen Einsätzen vom Polizeihubschrauber aus Bild- aufnahmen mittels Videografiegeräten gefertigt und wenn ja, aus welchem Anlass, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchen Zeiträumen wurden diese gefertigt? (Bitte nach Einsätzen getrennt aufschlüsseln.) Zu 4.: Die geforderten Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine detaillierte Antwort dieser Frage ist deshalb mit einem vertretbaren Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. 5. Hat die Berliner Polizei bei den unter 2. genannten jeweiligen Einsätzen vom Polizeihubschrauber aus Bild- aufzeichnungen mittels Videografiegeräten gefertigt und wenn ja, aus welchem Anlass, auf welcher Rechtsgrund- lage und in welchen Zeiträumen wurden diese gefertigt? (Bitte nach Einsätzen getrennt aufschlüsseln.) a. Wie lange wurden die jeweiligen Aufzeichnungen gespeichert? b. Sind die jeweiligen Aufzeichnungen mittlerweile gelöscht worden? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 804 2 6. Hat die Berliner Polizei bei den unter 2. genannten jeweiligen Einsätzen vom Polizeihubschrauber aus Bild- aufzeichnungen mittels Fotogeräten gefertigt und wenn ja, aus welchem Anlass, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchen Zeiträumen wurden diese gefertigt? (Bitte nach Einsätzen getrennt aufschlüsseln.) a. Wurden infolgedessen Fotoprints angefertigt und wenn ja, aus welchem Anlass, auf welcher Rechts- grundlage und in welchen Zeiträumen wurden die- se gefertigt? b. Wie lange wurden die jeweiligen Aufzeichnungen gespeichert? c. Sind die jeweiligen Aufzeichnungen mittlerweile gelöscht worden? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Daten werden hierzu statistisch nicht erfasst. Eine detaillierte Antwort dieser Frage ist deshalb mit ei- nem vertretbaren Arbeits- und Zeitaufwand nicht mög- lich. 7. Kann der Senat ausschließen, dass bei Übertragung der Video- und/oder Fotoaufzeichnungen per Funk vom Polizeihubschrauber in die Leitzentrale der Berliner Poli- zei diese Daten von Dritten abgefangen und gespeichert werden können? Zu 7.: Die Polizei Berlin überträgt mit digitaler Sende- und Empfangstechnik der Firma Broadcast Microwave Services (BMS) im Frequenzbereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Durch die digitale Technik ist es für Dritte wesentlich erschwert, die polizeilichen Bildsignale abzufangen. Da die Bilder für Dritte in der Regel nicht von Interesse sind, ist es zudem sehr unwahrscheinlich, dass ein Dritter den hohen Auf- wand betreiben wird, der erforderlich ist, um die Bilder abzufangen. 8. Über welche technische Ausstattung verfügen die von der Berliner Polizei eingesetzten Hubschrauber des Landes Berlin und anderer Polizei? (Bitte nach Hub- schraubern getrennt aufschlüsseln.) a. Über welche Foto- und Videografiegeräte verfügen die eingesetzten Polizeihubschrauber? (Bitte Her- steller und Modell angeben.) b. Welche Zoomfaktoren und Pixelauflösung haben die eingesetzten Foto- und Videografiegeräte? c. Aus welcher maximalen Flughöhe der eingesetzten Hubschrauber ist es der Polizei mittels der einge- setzten Foto- und Videografiegeräte technisch möglich, Porträtaufnahmen einzelner Personen zu fertigen? Zu 8. a., b., c.: Neben der Standardausrüstung verfügt der EC-135 T2+ über folgende taktische Zusatzausrüs- tung: Zur Flugdurchführung bei Nacht sind alle Besat- zungsmitglieder mit einer Bildverstärkerbrille (BiV) aus- gestattet. Dabei handelt es sich um ein passives Nacht- sichtgerät, das die vorhandene Reststrahlung des Nacht- himmels sowie Fremdlicht künstlicher Lichtquellen ver- stärkt. In Verbindung mit der Bildverstärkerbrille kann im Nachteinsatz des Polizeihubschraubers der Suchschein- werfer Spectrolab SX-16 „Nightsun“ mit einer Leistung von 1600 Watt verwendet werden. Eine Wärmebildkamera (kreiselstabilisiertes System der Firma FLIR Wescam 16 DWS mit integrierter Wär- mebild- und Tageslichtkamera) kann zum Einsatz kom- men. Das durch das FLIR-System aufgelieferte Videosignal (Wärmebild- oder Tageslichtkamera) kann über eine TV (Television)-Funkübertragungsanlage der Firma Baum- hof, Kuhn und Michael (BKM) Micronic an Befehlsstel- len der Polizeibehörden, der Feuerwehr oder anderer BOS übertragen werden. Zusätzlich kann dieses Videosignal mit einem DV (Digital-Video)-Recorder im Polizeihub- schrauber mitgeschnitten werden. Weiterhin verfügt der Polizeihubschrauber über eine DV-Handkamera, die ebenfalls an die polizeitaktische TV-Übertragungsanlage angeschlossen werden kann. Für die Erstellung von Luftbildaufnahmen verfügt der Polizeihubschrauber über eine digitale Spiegelreflexka- mera mit stabilisierten Brennweiten 18-55mm sowie 70- 300 mm. Die Aufnahmen können im Anschluss der Auf- nahmeerstellung sofort in das polizeiliche Intranet einge- stellt werden. Des Weiteren verfügt der Polizeihubschrauber über zwei digitale Spiegelreflexkameras mit Festbrennweiten 85 mm und 150 mm zur Erstellung von luftgestützten Messbildaufnahmen. Mit diesen kalibrierten Kameras werden in einem speziellen Flugverfahren Aufnahmen von Tat- oder Schadensorten aus unterschiedlichen Posi- tionen erstellt und im Anschluss an die Zeichenstelle des Landeskriminalamtes Berlin zur weiteren messtechni- schen Bearbeitung übersandt. Weitere Details zur technischen Ausstattung der Poli- zeihubschrauberstaffel können der Internetpräsenz der Polizei Berlin entnommen werden (http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns/struktur/dirza/phust.html). Die maximale Flughöhe des Polizeihubschraubers liegt bei ca. 6100 m. Die Herstellung von Portraitaufnahmen ist u. a. von mehreren Faktoren (z. B. Witterung, Sichtverhältnisse) abhängig. Hinsichtlich der Frage, aus welcher maximalen Flughöhe die Fertigung von Portraitaufnahmen aus dem Polizeihubschrauber ihre technischen Grenzen findet, liegen hier keine Erfahrungswerte vor. 9. Wie bewerten die Berliner Polizei sowie der Senat den Einsatz von Polizeihubschraubern im Rahmen poli- zeilicher Einsatzstrategien bei Versammlungen hinsicht- lich ihrer eskalierenden Wirkung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 804 3 Zu 9.: Um eine negative Wirkung auf die Versamm- lungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu vermeiden, erfolgt der Einsatz des Polizeihubschraubers durch die Polizeiführerin/den Polizeiführer immer lage- angepasst und mit größtmöglicher Zurückhaltung. 10. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 10.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erhoben worden. Eine Einstellung in ein Berliner Open- Data-Portal wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 19. April 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013)