Drucksache 17 / 11 805 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2013) und Antwort Armee der Erwerbslosen? – Bundeswehr rekrutiert in Jobcentern und Arbeitsagenturen (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die nachfolgenden Fragen fallen größtenteils in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA), die hierzu um Stellungnahme gebeten wurde. Vorbemerkend weist die BA darauf hin, dass weder sie – als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts – noch die Bundeswehr dem Kontrollrecht eines Landesparlaments unterliegen. Anfragen zur Bun- deswehr sind an das Bundesministerium der Verteidigung zu richten. Die BA stellt fest, dass die Bundeswehr – wie andere Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden auch – den originären Arbeitgeberbegriff erfüllt und daher – vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots – genauso betreut wird wie andere Unternehmen, die Bedarfe an Arbeitskräfte und Auszubildende haben bzw. Personal freisetzen und um eine Anschlussbeschäftigung dieser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bemüht sind. Um keine Datenschutzregelungen zu verletzten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen, agiert die BA im Rahmen des Neutralitätsgebots und gibt – wie bei anderen Arbeitgebern auch - keine Interna Preis. Hiernach ist Folgendes festzuhalten: 1. Wie viele Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikums- platzangebote bei der Bundeswehr sind derzeit in der Job- börse der Bundesagentur für Arbeit eingestellt? Zu 1.: Derartige statistische Auswertungen sind nicht vorhanden. 2. Werden Erwerbslosen von den Arbeitsvermittler- /innen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatzan- gebote bei der Bundeswehr unterbreitet? Wenn ja, wie viele „Angebote“ wurden seit 2005 unterbreitet (bitte „Angebote“ nach Art, Jahren und Jobcentern/Arbeitsagenturen aufschlüsseln)? Zu 2.: Grundsätzlich muss eine Unterscheidung nach Art der Beschäftigungen vorgenommen werden. § 35 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) beschreibt das sogenannte Vermittlungsgebot der BA. Danach ist die BA verpflichtet, Arbeitsuchende mit Ar- beitgeberinnen oder Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Arbeit- suchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Ar- beitnehmerin oder Arbeitnehmer suchen (§ 15 S. 2 SGB III). Die Beschäftigung im Sinne von § 35 SGB III ist in Verbindung mit § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Freiwilliger Wehrdienst: Freiwillig Wehrdienstleis- tende sind nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB III versicherungs- pflichtig. Sie üben jedoch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 SGB IV aus. Ein gesetzlicher Vermitt- lungsauftrag gemäß § 35 SGB III in Verbindung mit § 25 Abs. 1 SGB III liegt in diesem Fall nicht vor. Es sind keine Stellenangebote für den freiwilligen Wehrdienst durch die BA zu erfassen. Demnach können auch keine sanktionsrelevanten Vermittlungsvorschläge generiert werden. Sofern die Bundeswehr Stellen in der Jobbörse eingestellt hat, kann dem Kunden bzw. der Kun- din bei Interesse eine Stelleninformation ausgereicht wer- den, die er/sie nach eigenem Ermessen bedienen kann. Zivile Arbeitsverhältnisse: Bei diesen Versicherungs- pflichtverhältnissen handelt es sich um originäre Be- schäftigungsverhältnisse, weshalb ein gesetzlicher Ver- mittlungsauftrag gemäß § 35 SGB III in Verbindung mit § 25 Abs. 1 SGB III vorliegt. Stellenangebote können durch den Arbeitgeberservice erfasst und in die Vermittlungs- bemühungen einbezogen werden. Eine derartige statisti- sche Auswertung ist nicht vorhanden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 805 2 3. Sind Vermittlungsangebote für Arbeits-, Ausbil- dungs- oder Praktikumsplätze bei der Bundeswehr für Erwerbslose freiwillig oder mit Sanktionen verknüpft? Falls sie ein freiwilliges Angebot sein sollten, auf welche Weise wird dies im Verwaltungshandeln der Berliner Jobcenter und Arbeitsagenturen gewährleistet? Zu 3.: Es gibt keinen gesetzlichen Vermittlungsauftrag für den Freiwilligen Grundwehrdienst, demnach auch keine Vermittlungsvorschläge - lediglich Stelleninforma- tionen, die keine Rechtsfolgen nach sich ziehen. Eine Verpflichtung der Kundinnen und Kunden zur Anbah- nung, Aufnahme oder Teilnahme an einem freiwilligen Wehrdienst, insbesondere über die Eingliederungsverein- barung ist ausgeschlossen. Sofern es sich bei Vermittlungsangeboten für zivile Angestellte um zumutbare Beschäftigungen im Sinne des §10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. § 121 SGB III handelt und der Kunde bzw. die Kundin keinen wichtigen Grund für das Nichtbewerben hat, treten Sanktionen ein. 4. Existieren Kooperationsvereinbarungen zwischen Berliner Jobcentern und Arbeitsagenturen mit der Bun- deswehr? Wenn ja, welche (bitte Titel, Inhalt und Datum des Abschlusses angeben sowie im Originalwortlaut bei- fügen)? Zu 4.: Zwischen den Berliner Jobcentern und der Bundeswehr gibt es keine Kooperationsvereinbarungen. Im Hinblick auf die Bundeszuständigkeit der Bunde- sagentur wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Nutzt die Bundeswehr den gemeinsamen Arbeitge- berservice der Berliner Jobcenter und Arbeitsagenturen? Wenn ja, wie viele Erwerbslose wurden seit 2005 an die Bundeswehr vermittelt (bitte getrennt nach Jahren sowie Rechtskreisen aufschlüsseln)? Zu 5.: Stellenangebote für den Freiwilligen Grund- wehrdienst werden nicht durch den Arbeitgeberservice (AG-S), sondern durch die Bundeswehr selbst erfasst und in der Jobbörse veröffentlicht. Da es keinen Vermitt- lungsauftrag gibt, kann der AG-S auch keine Vermittlung vornehmen. Bei Stellen für zivile Angestellte kann der AG-S tätig werden, Stellenangebote erfassen und Vermittlungsbemü- hen anstellen. Statistische Auswertungen in dem Frage- kontext sind nicht vorhanden. 6. Welche Bildungsträger in Berlin bilden in Koope- ration mit der Bundeswehr in welchen Bereichen aus und wie viele Teilnehmer-/innen haben die Ausbildung seit 2005 bislang durchlaufen (bitte einzeln nach Jahren, Trä- gern und Ausbildungsbereichen aufschlüsseln)? Zu 6.: Es liegt im Benehmen der Bundeswehr, welche Träger sie zu Qualifizierungszwecken beauftragen. Berlin, den 17. April 2013 In Vertretung Barbara L o t h _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2013)