Drucksache 17 / 11 810 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2013) und Antwort „Mietenbündnis“ des Senats mit den landeseigenen Wohnungsgesellschaften als Garant für sozial verträgliches Wohnen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: In wie vielen Fällen haben MieterInnen von der Sozialklausel Gebrauch gemacht? Wie viele Anträge wurden dabei bewilligt? Frage 6: Bei wie vielen MieterInnen wurde bei Mieterhöhungsverfahren die individuelle Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ge- drosselt? Frage 7: Wie viele der MieterInnen haben trotzdem die Wohnung verlassen müssen? Frage 8: Welchen Anteil daran bilden Transfer- leistungs-Beziehende nach SGB II und SGB XII? Frage 9: Wurde den MieterInnen, die durch die Miet- erhöhung zum Auszug bewegt wurden, eine Ersatz- wohnung angeboten? Wenn ja, wie vielen wurden eine Ersatzwohnung erfolgreich vermittelt? Frage 12: Wie viele neue MieterInnen wurden anhand der Quoten (50% innerhalb des S-Bahnrings und 33% außerhalb des S-Bahnrings gehen an WBS-InhaberInnen) durch die landeseigenen Wohnungsgesellschaften bisher ausgesucht? Frage 13: Wie wurden dabei Menschen mit einem WBS mit „besonderem Wohnbedarf“ berücksichtigt? Frage 22: In wie vielen Fällen gelang bei gewünschter Wohnungsverkleinerung ein Wohnungstausch? Frage 23: In wie vielen Fällen wurde eine Wohnung in vergleichbarer Lage bzw. in unmittelbarer Umgebung der „Alt-Wohnung“ angeboten bzw. dann auch tatsächlich vermittelt? Frage 24: Wie oft wurde bei strittigen Fällen die Schiedsstelle zur Vermittlung beauftragt? Frage 25: In wie vielen Fällen gelang es eine Lösung zu finden? Frage 26: Welche Streitinhalte wurden dabei haupt- sächlich behandelt? Antwort zu 1, 6, 7, 8, 9, 12, 13, 22, 23, 24, 25 und 26: Die Antworten zu den oben genannten Fragen werden im Rahmen des Controllings über das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten – Gut, sicher und preiswert wohnen in Berlin“ erfasst. Im „Bündnis “ ist als letzte Bestimmung festgelegt: „Die Wohnungsunternehmen berichten dem Senat einmal im Jahr über das Erreichte“. Das „Bündnis“ wurde am 4. September 2012 geschlossen. Derzeit wird in den städtischen Wohnungsunternehmen bezogen auf die Bündnis-Krite- rien ein IT-gestütztes Controllingsystem aufgebaut, um entsprechend dieser Vereinbarung zu berichten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 810 2 Frage 2: Gilt die Sozialklausel nur für MieterInnen, deren Einkommen unterhalb der Bundes-Einkommens- grenze für den Wohnberechtigungsschein (WBS) liegen? Antwort zu 2: Ja, soweit keine sonstige Problem- situation vorliegt. Frage 3: Auf welcher Grundlage wird die in Berlin übliche Einkommensgrenze berechnet, die zum Bezug eines Wohnberechtigungsscheins berechtigt? Antwort zu 3: Rechtsgrundlagen für die wohnbe- rechtigte Einkommensgrenze sind die Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 WoFG (Gesetz über die soziale Wohnraum- förderung) vom 28. März 2006 (Gesetz- und Verord- nungsblatt [GVBl.] Nr. 12 vom 31. März 2006, S. 296) sowie die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 WoFG vom 23. November 2010 (GVBl. Nr. 29 vom 2. Dezember 2010, S 531) auf der Grundlage des WoFG. Mit den Verordnungen wurde festgelegt, dass die für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) maßgeblichen Bundeseinkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 WoFG im Land Berlin bis zum 31.12.2013 um 40 Prozent angehoben werden. Frage 4: Wie viele Berliner Haushalte haben nach statistischer Schätzung augenblicklich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)? Bitte nach Bezirken, Geschlecht, Anzahl der Personen pro Haushalt, Familienstand und Höhe des monatlichen und jährlichen Brutto- und Nettoeinkommens aufschlüsseln. Antwort zu 4: Zur Anzahl der berechtigten Haushalte gemäß Festlegung der Berliner Einkommensgrenze (140%) liegen derzeit Angaben per 31.12.2011 für Berlin gesamt, differenziert nach Bezirken sowie nach Anzahl der Personen in Haushalten vor. Eine weitergehende Dif- ferenzierung wäre mit höherem Arbeitsaufwand verbun- den und kann im Rahmen der Kleinen Anfrage nicht er- folgen. Anzahl der sozialwohnungsberechtigten Haushalte in Berlin nach Bezirken im Jahr 2011 Bezirk Privathaushalte insgsamt Sozialwohnungs- berech- tigte Haushalte Anteil in % Mitte 202.700 124.400 61,4 Friedrichshain-Kreuzberg 166.700 105.100 63,0 Pankow 228.200 119.700 52,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 194.900 98.700 50,6 Spandau 127.700 78.400 61,4 Steglitz-Zehlendorf 159.100 70.900 44,6 Tempelhof-Schöneberg 192.200 97.500 50,7 Neukölln 173.000 119.700 69,2 Treptow-Köpenick 137.600 82.400 59,9 Marzahn-Hellersdorf 134.300 82.400 61,4 Lichtenberg 151.900 95.200 62,7 Reinickendorf 127.100 66.800 52,6 Berlin 1.995.400 1.141.200 57,2 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; eigene Berechnungen 6 9 8 .6 0 0 2 6 0 .4 0 0 9 3 .0 0 0 8 9 .5 0 0 1 .1 4 1 .5 0 0 1 .0 7 8 .8 0 0 5 8 1 .2 0 0 1 7 9 .3 0 0 1 5 6 .2 0 0 1 .9 9 5 .5 0 0 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 1 PH 2 PH 3 PH 4 PH u.m. Alle HH Anzahl Haushalte Haushaltsgröße Sozialwohnungsberechtigte Haushalte in Berlin 2011 - EK-Grenze 40 % über § 9 Abs. 2 WoFG - berechtigte HH HH Gesamt Anteil: 65% 45% 52% 57% 57% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 810 3 Frage 5: Wie viele Anträge auf einen Wohnberech- tigungsschein wurden in Berlin in den letzten drei Jahren gestellt, wie viele Anträge wurden bewilligt, wie viele abgelehnt und wie viele schwebende Verfahren gibt es? Bitte nach Jahr, Bezirk, Geschlecht, Familienstand, Alter der Antragssteller, Anzahl der Personen pro Antrag stellendem Haushalt und Anzahl der Kinder pro Haushalt aufschlüsseln. Antwort zu 5: Die Anzahl der Anträge zur Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen (WBS), die An- zahl erteilter WBS, entsprechender Ablehungen sowie noch schwebender Verfahren in den Jahren 2010 bis 2012 sind in der Anlage 1 dargestellt. Weitergehende Differen- zierungen sind im Rahmen der Kleinen Anfrage nicht leistbar. Frage 10: Wie viele der von Mieterhöhungen betroffenen MieterInnen erhalten staatliche Transfer- leistungen (SGB II und SGB XII)? Antwort zu 10: Derartige Informationen liegen weder den städtischen Wohnungsunternehmen noch dem Senat vor. Frage 11: Welche landeseigenen Wohnungsgesell- schaften haben im Jahr 2012 oder 2013 Mieter-höhungen ausgesprochen und welche prozentualen Erhöhungen waren das durchschnittlich? Antwort zu 11: Die Antwort zu dieser Frage wird im „Gesamtbericht 2012“ enthalten sein, der im Rahmen des Wohnungswirtschaftlichen Fachcontrollings der städti- schen Wohnungsbaugesellschaften Berlin vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsuntenehmen e.V. erstellt wird. Der Gesamtbericht 2012 wird Mitte Juli 2013 vorliegen und dann dem Unterausschuss „Beteiligungsmanagement und Controlling“ des Abgeordnetenhauses von Berlin übermittelt werden. Frage 14: Ich bitte um Auflistung der Einkommens- verteilung der BewohnerInnen in den landeseigenen Wohnungen sowie um die Aufschlüsselung nach WBS- Berechtigte mit eigenem Einkommen und WBS-Berech- tigte mit ALG II-Bezug in den letzten fünf Jahren. Antwort zu 14: Derartige Informationen liegen weder den städtischen Wohnungsunternehmen noch dem Senat vor. Frage 15: Werden diese Quoten-Regelungen oder die Einhaltung der Berliner Einkommensgrenze für den WBS durch die jeweiligen Bezirksämter überprüft bzw. kontrolliert? Falls nicht, erfolgt eine Kontrolle durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt? Antwort zu 15: Die städtischen Wohnungsunterneh- men weisen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jährlich den vertraglich vereinbarten Erfül- lungsstand nach. Erstmalig zum 31.03.2014 soll für das Kalenderjahr 2013 die Anzahl der mit Wohnraum ver- sorgten Wohnungssuchenden, die die WBS-Einkom- mensgrenze erfüllen, mitgeteilt werden. Eine Kontrolle erfolgt insofern von Seiten der Senatsverwaltung bezüg- lich der vorgegebenen Quoten, jedoch nicht hinsichtlich des Einkommens der Mietinteressenten. Frage 16: Auf welcher Grundlage werden die Ein- kommen der BewerberInnen ermittelt? Antwort zu 16: Das Einkommen der Wohnungssu- chenden wird von den städtischen Wohnungsunternehmen eigenverantwortlich auf der Grundlage der in den Vor- schriften der §§ 20 bis 24 Wohnraumförderungsgesetz ausgewiesenen Regeln ermittelt oder durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines festgestellt. Frage 17: Kann dabei der Datenschutz garantiert werden? Antwort zu 17: Da die datenschutzrechtlichen Rege- lungen auch für die städtischen Wohnungsunternehmen gelten, sind diese verpflichtet, persönliche Daten, zu de- nen insbesondere die Einkommensverhältnisse zählen, besonders zu schützen. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaften mit den personenbezogenen Angaben, die zum Schutz vor Zahlungsausfällen und -verzug regelmä- ßig von den Vermieterinnen und Vermietern erhoben werden (z. B. Ausweiskopie, Einkommensnachweis, Aus- zug der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsiche- rung [SCHUFA], Bescheinigung über Mietschuldenfrei- heit) verantwortungsvoll umgehen. Frage 18: Welche Fluktuationsquoten haben die einzelnen Wohnungsunternehmen jeweils in den Jahren 2011 und 2012 aufgezeigt? Antwort zu 18: Da der Gesamtbericht 2012 mit den Daten für 2012 noch nicht vorliegt, werden nachfolgend die Fluktuationsquoten der Jahre 2010 und 2011 der städ- tischen Wohnungsunternehmen dargestellt: 2010 in % 2011 in % degewo 8,2 10,2 GESOBAU 10,4 9,6 GEWOBAG 9,6 9,1 HOWOGE 9,5 9,0 STADT und LAND 9,0 8,2 WBM 8,0 7,5 Durchschnitt 9,1 9,1 Frage 19: Welche Mieterhöhungen haben die landes- eigenen Wohnungsgesellschaften jeweils bei Neuver- trägen durchgeführt (durchschnittlicher Wert reicht aus)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 810 4 Frage 20: Wie viele WBS-Beziehende ohne eigenes Einkommen haben sich für eine Wohnung bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften beworben und wie viele davon haben ein Wohnungsangebot bekommen? Antwort zu 19 und 20: Diese Informationen sind nicht Bestandteil des Wohnungswirtschaftlichen Fachcon- trollings der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und liegen daher dem Senat nicht vor. Frage 21: Werden bei der Wohnungsvergabe für WBS-Berechtigte auch die Wohnungsgrößen beachtet? Wenn ja, wie? Antwort zu 21: Die Wohnungsgröße für WBS-Be- rechtigte ist im „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ sowie im dazugehörigen Kooperationsvertrag nicht reglementiert. Frage 27: Wie viel Wohnungen im Bereich der 1- Personen-Haushalte im „geschützten Marktsegment “ haben die landeseigenen Wohnungsgesellschaften im Jahr 2012 zugesagt und wurde die Zusage erfüllt? Falls nicht, wie viele Wohnungen fehlen dabei? Antwort zu 27: Für 1-Personenhaushalte wurde 2012 ein Jahressoll von 914 Wohnungen vereinbart. Bis zum Stichtag 31.12.2012 wurden 497 1-Zimmerwohnungen angeboten. Demnach konnte die Quote in diesem Bereich nicht erfüllt werden (minus 417 Wohnungen). Im Mehrzimmerbereich wurde die Quote jedoch um ca. 86 Prozent überboten, d. h. 179 Wohnungen mehr bereitge- stellt. Frage 28: Welche landeseigene Wohnungsgesell- schaften haben jeweils wie viele Wohnungen im Jahr 2012 und 2013 angekauft, um den jeweiligen Bestand zu erhöhen (Bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgesellschaft, Anzahl der Wohnungen und bezirklicher Lage)? Frage 29: Wie viele Wohnungen davon waren ehemalige Sozialwohnungen? Antwort zu 28 und 29: Die Antwort ist in Anlage 2 dargestellt. Außerdem haben die städtischen Wohnungs- unternehmen degewo und GESOBAU im Jahr 2011 zu gleichen Teilen insgesamt 4.680 Wohnungen erworben (Fa. GEDE). Frage 30: Werden die landeseigenen Wohnungs- gesellschaften in Zukunft weitere Sozialwohnungen aufkaufen? Falls ja, welche Größenordnung in welchem Zeitraum wird dabei erwartet? Antwort zu 30: Die städtischen Wohnungsunterneh- men haben sich bereits mehrfach bei zur Zwangsverstei- gerung anstehenden Gebäuden mit Sozialwohnungen be- worben. Bisher konnten sie keine Gebäude mit Sozial- wohnungen ersteigern, da andere Bieter mehr als den Verkehrswert geboten haben. Es bleibt dem operativen Geschäft der städtischen Wohnungsunternehmen überlas- sen, ob und ggf. bei welchem Angebot am Markt sie sich beteiligen. Der Senat hat ihnen bei der Anzahl anzukau- fender Gebäude mit Sozialwohnungen keine Zielvorgabe gemacht. Berlin, den 15. April 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2013) SenStadtUm - IV A 45 - Wohnberechtigungsscheine (Anträge, Bewilligungen und Ablehnungen in den Jahren 2010 bis 2012) Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 17 / 11 810 27.03.2013 Gestellte Anträge Erteilte WBS'e Ablehnungen Gestellte Anträge Erteilte WBS'e Ablehnungen Gestellte Anträge Erteilte WBS'e Ablehnungen Mitte 3.421 2.085 1.063 3.810 2.210 1.158 5.482 3.422 1.646 524 Friedrichshain-Kreuzberg 3.631 3.137 349 3.875 3.320 396 4.474 3.762 520 350 Pankow 2.049 1.636 431 2.354 1.692 417 4.201 2.170 635 1.611 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.611 1.102 457 1.786 1.230 397 2.374 1.687 495 427 Spandau 931 737 130 1.076 822 158 1.585 1.210 323 177 Steglitz-Zehlendorf 1.226 803 358 1.397 951 365 1.788 1.282 442 195 Tempelhof-Schöneberg 2.073 1.631 368 2.177 1.664 423 2.653 1.941 493 383 Neukölln 1.537 1.149 318 2.050 1.483 501 3.058 1.898 862 263 Treptow-Köpenick 1.031 766 157 1.116 764 195 1.887 1.181 272 338 Marzahn-Hellersdorf 395 306 53 437 345 58 1.304 966 224 209 Lichtenberg 715 548 140 797 629 166 3.063 2.125 545 552 Reinickendorf 830 555 255 988 642 265 1.461 1.014 378 151 Insgesamt 19.450 14.455 4.079 21.863 15.752 4.499 33.330 22.658 6.835 5.180 Noch nicht beschiedene Anträge (Stand: 28.02.2013) Datenquelle: WWB-HST 3001 und 9006 01.01.2010 - 31.12.2010 01.01.2011 - 31.12.2011 01.01.2012 - 31.12.2012 Bezirk SenStadtUm - IV A 13 - Antwort zu den Fragen 28 und 29 Anlage 2 zu der Kleinen Anfrage 17 / 11 810 12.04.2013 Ankäufe von Bezirk davon Ankäufe von Bezirk davon Wohnungen in 2012 Sozialwohnungen Wohnungen in 2013 Sozialwohnungen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl degewo 0 0 GESOBAU 0 0 GEWOBAG 148 Charlottenburg-Wilmersdorf 84 29 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 134 Friedrichshain-Kreuzberg 21 126 Friedrichshain-Kreuzberg 0 0 Lichtenberg 0 89 Lichtenberg 0 0 Marzahn-Hellersdorf 0 0 Marzahn-Hellersdorf 0 696 Mitte 0 305 Mitte 0 201 Neukölln 0 667 Neukölln 0 104 Pankow 0 521 Pankow 0 95 Reinickendorf 0 73 Reinickendorf 0 746 Spandau 0 1.301 Spandau 973 15 Steglitz-Zehlendorf 0 35 Steglitz-Zehlendorf 0 29 Tempelhof-Schöneberg 0 111 Tempelhof-Schöneberg 0 0 Treptow-Köpenick 0 60 Treptow-Köpenick 0 HOWOGE 26 Lichtenberg 0 0 926 Treptow-Köpenick 0 57 Pankow 0 12 Friedrichshain-Kreuzberg 0 68 Moabit 0 42 Neukölln 0 45 Tempelhof-Schöneberg 0 45 Steglitz-Zehlendorf 0 48 Spandau 0 52 Reinickendorf 0 127 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 55 (Brandenburg) 0 STADT und 322 Neukölln 304 0 LAND 19 Tempelhof-Schöneberg 19 WBM 0 0 Summe 4.012 428 3.317 973 ka17-11810 k1711810_Antwort_Anlage_1 k1711810_Antwort_Anlage_2