Drucksache 17 / 11 819 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Leiharbeit im Land Berlin II - Nachfrage zur Kleinen Anfrage 17/11 348 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat nach Fristablauf noch weitere Antworten auf die Fragen 1.-7. der o.g. Kleinen Anfrage zugegangen? Wenn ja, bitte auflisten. Zu 1.: Nein. 2. Welche Institutionen haben diese Fragen nicht beantwortet ? Zu 2.: Es sind keine Institutionen bekannt, die die Fragen nicht beantwortet haben. 3. Bis wann plant der Senat die vollständige Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage, um damit eine entspre- chende Information des Parlamentes und der Öffentlich- keit über Umfang, Ausmaß und Bedingungen von Leihar- beit in den in der Kleinen Anfrage aufgelisteten Instituti- onen zu gewährleisten? Falls der Senat keine vollständige Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage vorsieht: mit wel- cher Begründung? Zu 3.: Die Kleine Anfrage 17/ 11348 wurde unter Be- rücksichtigung des vorgegebenen Zeitrahmens sorgfältig, umfassend und abschließend beantwortet. 4. Welche Schritte plant der Senat, um zukünftig den Einsatz von Leiharbeit in den in der o.g. Kleinen Anfrage aufgelisteten Institutionen als Ersatz für reguläre Arbeits- tätigkeiten auszuschließen? 5. Welche Schritte plant der Senat, um auszuschließen , dass Leiharbeitskräfte dauerhaft oder länger als drei Monate in ihren Einsatzorten in den in der o.g. Kleinen Anfrage genannten Institutionen verbleiben? Zu 4. und 5.: Da in den angefragten und in der Ant- wort zur Kleinen Anfrage 17/11348 dargestellten Institu- tionen nur in begrenzten und begründeten Fällen Leihar- beitskräfte eingesetzt werden, wird derzeit kein Erforder- nis für ein regulierendes Eingreifen gesehen. 6. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass nicht alle in der o.g. Kleinen Anfrage aufgelisteten Institutionen mit Sicherheit sagen können, dass die bei ihnen in Leihar- beit Beschäftigten entsprechend den Vorgaben des Berli- ner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt wer- den? Zu 6.: Ausweislich der der Antwort zu der Kleinen Anfrage 17/ 11348 beigefügten Tabelle ist nur der BE- HALA GmbH unbekannt gewesen, ob die Leiharbeits- kräfte entsprechend dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entlohnt werden. Die Geschäftsführung wird in einem gesonderten Schreiben nochmals auf die notwendige Einhaltung des Gesetzes hingewiesen. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Geschäftsleitun- gen der Landesbeteiligungen sich an die geltenden Ge- setze halten. 7. Was wird der Senat bis wann unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei dem Einsatz von Leiharbeit Anwendung findet? Zu 7.: Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabege- setz unterscheidet nicht zwischen Leiharbeit und anderen Formen der Arbeit. Zudem dürfen gemäß § 1 Abs. 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Berliner Vergabestellen im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einen Auftrag an ein Unter- nehmen nur vergeben, wenn sich dieses verpflichtet, ein Stundenmindestentgelt von 8,50 € zu zahlen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 819 2 8. Bis wann muss der Vorstand des ITDZ berichten, der aufgefordert wurde, den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes festgelegten Mindestlohn von 8,50 Euro/Std. für die dort in Leiharbeit Beschäftigten umzu- setzen? 9. Wann endet der Vertrag zwischen dem ITDZ und der Leiharbeitsfirma, bzw. wann kommt es zu einer Neu- vergabe? Zu 8 und 9.: Der Rahmenvertrag Leiharbeit des IT- Dienstleistungszentrum Berlin wurde zum 01. April 2013 dahingehend angepasst, dass die auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages im ITDZ Beschäftigten ab 01. April 2013 einen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde erhalten. Der Rahmenvertrag läuft noch bis zum 21. Juli 2014. 10. Welche Schritte plant der Senat, um „gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit“ in der Leiharbeit in den in der o.g. Kleinen Anfrage aufgeliste- ten Institutionen herbeizuführen? Zu 10.: Siehe Antwort zu den Fragen 4. und 5. 11. Wie bewertet der Senat die Erklärung, dass Vivantes Fachkräfte in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt, da es einen Fachkräftemangel gäbe? Sieht der Senat Hand- lungsbedarf und wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Die Einschätzung der aktuellen Arbeitsmarkt- situation und die Verfügbarkeit von benötigten Fachkräf- ten ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Ebenso unterliegt es ihrer Einschätzung, ob und welche Maßnahmen gegen einen derzeitigen Fachkräftemangel zu ergreifen wären. 12. Trifft es zu, dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz für den BER gilt? Oder wie erklärt der Senat die Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage, dass die Leiharbeitskräfte bei der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabe- gesetz entlohnt werden? Zu 12.: Die Antwort zu der genannten Kleinen An- frage enthält die Auskunft, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Leiharbeitskräfte entsprechend dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entlohnt. Die Aussage ist in diesem Zusammenhang so zu verste- hen, dass Leiharbeitskräfte des Unternehmens jedenfalls keinen Mindestlohn unter 8,50 pro Stunde erhalten. Berlin, den 15. April 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)