Drucksache 17 / 11 820 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Katrin Lompscher (LINKE) vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Neubauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften, Zugänglichkeit für Menschen mit geringen Einkommen und potentieller Entlastungseffekt für den preiswerten Wohnungsbe- stand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft überwiegend Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die sechs städtischen Wohnungsbaugesell- schaften um Stellungnahmen gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind Grundlage für die nachfolgenden Antworten. Frage 1: Welche städtischen Wohnungsbaugesell- schaften planen derzeit welche Neubauvorhaben an wel- chen Standorten, mit wie vielen Wohnungen welcher Größe (bitte differenziert nach Unternehmen und Bezir- ken darstellen)? Frage 2: Wann ist jeweils der geplante Baubeginn und wann ist der Zeitpunkt der Fertigstellung avisiert? Antwort zu 1 und 2: Die städtischen Wohnungsbauge- sellschaften planen derzeit bereits über 60 Wohnungsneu- bauprojekte. Zusätzlich planen einige Wohnungsbauge- sellschaften, sich an der Bebauung des Tempelhofer Fel- des zu beteiligen. Insgesamt ist dabei der Neubau von derzeit rd. 5.500 Wohnungen vorgesehen. Die Bauge- nehmigungen liegen bei vielen dieser Vorhaben noch nicht vor, daher ist der Zeitpunkt des Baubeginns oftmals noch offen. Einige Vorhabenbeispiele sind: - DEGEWO: Kaiser-Wilhelm-Straße 103-107, in Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lankwitz, 39 Wohnungen, Baubeginn: offen - GESOBAU: Am Schlosspark 30/32, in Pankow, Ortsteil Pankow, 27 Wohnungen, Baubeginn: 2014 - GEWOBAG: Grellstraße 15, in Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, 24 Wohnungen, Baubeginn 2014 - HOWOGE: Hönower Str. 36-40, Römerweg 50/Treskowallee 24, in Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst West, 390 Wohnungen, Baubeginn 2013 - STADT und LAND: Maybachufer, in Neukölln, Ortsteil Neukölln, 63 Wohnungen, Baubeginn 2015 - WBM: Gärtnerstr. 8/9, in FriedrichshainKreuzberg , Ortsteil Friedrichshain, 50 Wohnungen, Baubeginn 2014. Insgesamt ist festzustellen, dass sich alle sechs städti- schen Wohnungsbaugesellschaften gezielt und intensiv mit den Möglichkeiten eigener Beiträge zum Wohnungs- neubau auseinandersetzen. Frage 3: Welche voraussichtlichen Kaltmieten werden jeweils erhoben werden? Frage 4: Wie hoch wird jeweils der Anteil an miet- preis- bzw. belegungsgebundenem Wohnraum sein? Frage 9: Welche Instrumente, Maßnahmen und Pro- gramme plant der Senat bzw. nutzt der Senat, um die öf- fentlichen Wohnungsbaugesellschaften zur Realisierung von Wohnungsbauvorhaben im unteren Preissegment anzuhalten und eine dauerhaft soziale Vermietungspraxis zu gewährleisten? Antwort zu 3, 4 und 9: Neubauten von städtischen Wohnungsunternehmen unterliegen vergleichbaren wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen wie Neubauten anderer Bauherrengruppen. Sofern keine gezielte Wohnraumför- derung bereitgestellt wird, werden nach derzeitiger Ein- schätzung durchschnittliche Mietpreise je nach Neubau ab 8,50 €/m²/mtl. zur Deckung der entstehenden Aufwendungen erforderlich sein. Durch Mietenspreizung in den neu errichteten Wohngebäuden können die städtischen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 820 2 Wohnungsbaugesellschaften einen Teil der Wohnungen auch zu günstigeren Einstiegsmieten anbieten. Sofern auf landeseigenen Grundstücken gebaut wird, soll ein Teil der neu errichteten Wohnungen zu Netto- kaltmieten von 6,50 €/m²/mtl. angeboten werden. Durch die bei Neubauten zu erwartenden vergleichsweise gerin- gen warmen Betriebskosten ergeben sich Bruttowarm- mietbelastungen wie sie heute im Durchschnitt des beste- henden sozialen Wohnungsbaus üblich sind. Sofern künf- tig eine Wohnungsneubauförderung gewährt wird, ist mit niedrigen anfänglichen Nettokaltmieten ab zu rechnen. Näheres hierzu wird sich aus den Beratungen des Abge- ordnetenhauses zum Landeshaushalt 2014 ergeben. Frage 5: Welcher Anteil der neu entstehenden Woh- nungen wird voraussichtlich zu Mietkonditionen vermie- tet werden, die den Vorgaben der Wohnaufwendun- genverordnung (WAV) entsprechen? Antwort zu 5: Die WAV wird nach der am 23.05.2013 erfolgten Veröffentlichung des neuen Mietspiegels 2013 überarbeitet werden. Eine Prognose zum Anteil der da- nach für neugebaute Wohnungen bezugsberechtigten Haushalte mit Transferleistungsbezug ist heute nicht mög- lich. Frage 6: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen auch die städtischen Wohnungsunternehmen die rechtlichen Mög- lichkeiten zur Mieterhöhung jenseits der Obergrenzen des Mietspiegels in Anspruch nehmen? Frage 7: Welche Vorgaben macht der Senat den städ- tischen Wohnungsbaugesellschaften für die Begrenzung von Neuvermietungszuschlägen, damit der vielfach be- schworene Entlastungseffekt (auch sog. Sickereffekt) durch das Freiwerden einer preiswerteren Bestandswoh- nung überhaupt eintreten kann? Antwort zu 6 und 7: Im „Bündnis für soziale Mietenpolitik und bezahlbare Mieten“ zwischen dem Senat und den städtischen Wohnungsunternehmen ist diese Mög- lichkeit für einen Teil der zur Vermietung anstehenden Wohnungen zugelassen. Innerhalb des S-Bahnrings darf allerdings nur jede zweite freigewordene Wohnung über der ortsüblichen Vergleichsmiete vergeben werden, au- ßerhalb des S-Bahnrings jeweils zwei von drei Neuver- mietungen. Diese Einschränkung bei der Neuvermietung für einen erheblichen Teil des Wohnungs-bestandes trägt gerade in innerstädtischen Wohnlagen zur Begrenzung der Neuvertrags-miete und zur Versorgung breiter Schich- ten mit Wohnraum bei und wirkt tendenziell begrenzend auf die Mietspiegelerhebungen. Frage 8: Welche Unterstützung des Landes Berlin wird für die Bauvorhaben der städtischen Wohnungsbau- gesellschaften gewährt? Antwort zu 8: Der Liegenschaftsfonds Berlin hat in einem ersten Pilotprojekt begonnen, den sechs städtischen Wohnungsunternehmen insgesamt 14 Grundstücke bereit- zustellen. Diese werden überwiegend unentgeltlich als Sachwerteinlage übergeben. Das ist eine wichtige Grund- lage für preisgünstigen Wohnungsneubau. Weitere Grundstücke sollen folgen. Daneben sollen die sechs städ- tischen Wohnungsunternehmen mit Mietwohnungen be- baute Grundstücke des Liegenschaftsfonds zum Ver- kehrswert übernehmen können. Frage 10: Plant oder realisiert der Senat ein unterneh- mensübergreifendes Fachcontrolling, um die städtischen Gesellschaften zu einer Vermietungspraxis zu veranlas- sen, der fortgesetzten Segregation und Kostenentwicklung auf dem Berliner Mietwohnungsmarkt aktiv entgegenzu- steuern? Antwort zu 10: Ja. Berlin, den 30. Mai 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013)