Drucksache 17 / 11 823 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 22. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Was hat die GEWOBAG mit der Bülowstraße 90 vor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob und warum die GEWOBAG z. Zt. viele Gewerbemiet- verträge in der Bülowstraße 90 gekündigt bzw. nicht ver- längert hat bzw. selbiges plant? Welche Pläne verfolgt die GEWOBAG mit der Liegenschaft? Sind diese Pläne mit dem Senat abgesprochen? Antwort zu 1: Die GEWOBAG verfügt gegenwärtig über 1.201 Gewerbeobjekte in vielen Berliner Stadtteilen. Im Rahmen ihrer Bewirtschaftungsstrategie gehören Mietanpassungen und Beendigungen von Gewerbemiet- verträgen zum normalen operativen Verwaltungsgeschäft. Bisher hat die GEWOBAG keinen Anlass gesehen, die Öffentlichkeit über diese rein operativen Geschäftsvor- gänge zu informieren. Zu den angestrebten Veränderun- gen siehe Antwort zu Frage 2. Frage 2: Ist dem Senat die besondere Bedeutung des Hauses Bülowstraße 90 als früherem Standort des S. Fi- scher Verlages und als heutiger Ort der Kreativwirtschaft, der kulturellen Nutzung mit Ateliers (z. B. Kunstsaele Berlin) und gemeinnützigen Trägern (z. B. die Beschäfti- gungs- und Qualifizierungsgesellschaft tandem BQG, das Projekt unabhängige Medienarbeit (Puma ) e. V. mit dem Medienzentrum Clip, Schulungsräume der Initiative Kul- turarbeit in Berlin), die z. T. auch öffentliche Förderung erhalten, bekannt? Wie bewertet der Senat diese beson- dere soziokulturelle Bedeutung des Hauses auch hinsicht- lich des Umfeldes und welchen Verlust würde es seiner Meinung nach bedeuten, wenn dieser Ort mit dieser Nut- zung gefährdet würde? Antwort zu 2: Die besondere Bedeutung des Hauses ist der GEWOBAG bekannt. Mit den angestrebten Verän- derungen will die GEWOBAG die Tradition und die Ge- schichte des Hauses wahren, dem Viertel positive Impulse geben und das Gebäude noch mehr nach außen hin öff- nen. Sie knüpft damit auch an die feierliche Enthüllung der Berliner Gedenktafel zur Erinnerung an Samuel Fi- scher beziehungsweise den S. Fischer Verlag an, die durch ihre Unterstützung im November 2011 ermöglicht wurde. Die GEWOBAG übernimmt als Vermieterin Ver- antwortung für die Stadt und begreift die Unterstützung von Kunst, Kultur, Bildung und Sport als Teil Ihrer Un- ternehmensphilosophie. Im Rahmen vielfältiger Projekte engagiert sich das Unternehmen nachweislich für das so- ziale Leben in den Quartieren, fördert Nachbarschaften und Integration. Eine vollständige Entmietung des Objektes ist nicht geplant. Bei der oben erwähnten Einrichtung „Kunstsaele Berlin“ handelt es sich um eine kommerzielle Galerie, der nicht gekündigt wurde. Bei den gekündigten bzw. nicht verlängerten Gewerbeeinheiten im Objekt Bülowstraße 90 handelt es sich ausschließlich um Gewerbemietverträge. Die GEWOBAG ist daran interessiert, mit allen bisheri- gen Gewerbemieterinnen und Gewerbemietern individu- elle Lösungen zu finden; ein Verbleib im Objekt ist für die gekündigten Gewerbemieterinnen und Gewerbemieter nicht möglich. Aktuell steht die GEWOBAG in aktiven Verhandlungen mit neuen Mieterinnen und Mietern bzw. neue Verträge wurden bereits geschlossen. Ein Teil der bisherigen Mieterinnen und Mieter hat bereits neue Räumlichkeiten gefunden und ist mit dem Wunsch einer vorfristigen Vertragsauflösung an die GEWOBAG heran- getreten. Diesen Wünschen hat die GEWOBAG ohne Geltendmachung von Zahlungsansprüchen entsprochen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 823 2 Frage 3: Ist der Senat bereit, z. B. über die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der GEWOBAG, Staatssekretär Gothe, Einfluss auf die Pläne der GEWOBAG bezüglich der Bülowstraße 90 zu neh- men, wenn ja, in welcher Hinsicht? Frage 4: Welche sonstigen Bemühungen wird der Se- nat unternehmen, Transparenz über die Pläne der GE- WOBAG bezüglich der Bülowstraße 90 herzustellen und Einfluss auf diese Pläne zu nehmen? Antwort zu 3 und 4: Die GEWOBAG bietet jetzt und in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung und auch Gewerberäume zu fairen Mie- ten. Dem Anspruch des Senats an ein kommunales Woh- nungsunternehmen, Wohnen und Arbeiten in der Innen- stadt für Wohnungs- und Gewerbesuchende mit niedri- gem Budget zu ermöglichen, kommt sie nach. Die opera- tiven Entscheidungen zu dem Haus in der Bülowstraße 90 liegen im Verantwortungsbereich der GEWOBAG. Die GEWOBAG wird Interessierte bzw. die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit weitergehend informieren. Berlin, den 15. April 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2013)