Drucksache 17 / 11 824 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 19. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Quo vadis Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) II? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf Frage 11 der KA 17/11305 ver- weisen u.a. auf die Antwort zu Frage 6 der KA 17/10030. Sind die in der Tabelle genannten Personalmittel aktuell exakt so, wie sie in der Tabelle aufgeführt sind? a) Wenn nein, wie sehen die aktuellen und tatsächli- chen Personalmittel aus? Zu 1.: Die Tabelle wurde zum Stand April 2013 aktu- alisiert. Die Personal und Personalmittel-verteilung sieht danach wie folgt aus: Einige Bezirke haben ihre zugewiesenen Stellenanteile nicht voll ausgeschöpft (Pankow, Reinickendorf) und andere Bezirke (Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick) liegen leicht darüber. Ebenfalls ist eine leichte Verschie- bung in der Wertigkeit der Stellen zu beobachten. Die entstandenen Mehrkosten werden von den jeweiligen Be- zirken finanziert. 2. Plant der Senat konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verwaltungsaufwand zur Umsetzung des BuT zu verringern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu 2.: Am 22. März 2013 hat der Bundesrat dem Ge- setz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze zugestimmt. Mit Wirkung zum 01. August 2013 treten damit zahlreiche Änderung der in den Leistungsgesetzen maßgeblichen Bildungs- und Teilhabe- paket (BuT) – Vorschriften in Kraft. Die an der Umsetzung und Gewährung der BuT -Leistungen beteiligten Senatsverwaltungen werden die Umsetzungsmöglichkei- ten im Land Berlin – insbesondere im Interesse der Leistungsberechtigten prüfen und zum 01. August 2013 um- setzen. Sozial- Wohn- Jungend- Schul- amt geldamt amt amt Mitte 0,5 1,1 1,5 3,5 6,6 - 1,0 5,6 256.912 Friedrichshain-Kreuzberg 0,3 1,0 2,0 2,5 5,8 1 x A 10 0,3 4,5 219.200 Pankow - 1,0 2,0 1,0 4,0 1 x E6 - 3,0 156.850 Charlottenburg-Wilmersdorf 0,2 0,5 2,0 1,5 4,2 1 x A 10 - 3,2 160.800 Spandau 0,2 0,8 0,5 1,5 3,0 - 1,0 2,0 117.000 Steglitz-Zehlendorf 0,2 1,0 1,0 1,0 3,2 - 1,0 2,3 131.000 Tempelhof-Schöneberg - 2,0 2,0 0,6 4,6 - 0,6 4,0 217.200 Neukölln 0,4 1,1 1,0 3,5 6,0 - 1,0 5,0 226.500 Treptow-Köpenick 1,0 1,0 1,0 1,0 4,0 - 1,0 3,0 111.543 Marzahn-Hellersdorf 0,2 1,8 0,5 1,5 4,0 - 1,0 3,0 135.600 Lichtenberg - 1,5 1,0 1,0 3,5 - - 3,5 119.500 Reinickendorf - 0,9 1,0 1,4 3,3 1 x A 10 0,359 x E 8 - 1,9 141.222 Summe 3,0 13,7 15,5 20,0 52,2 4,4 6,9 41,0 1.993.327 € Bewertung PersonalmittelPersonalbedarf Bezirke Gesamt E 9 E 5 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 824 2 3. Laut Vorgabe des Bundesgesetzgebers muss seit Beginn 2013 die Verteilung der BuT- Mittel spitz abge- rechnet werden. Wie will der Senat diese Vorgabe ge- währleisten und erfüllen? Zu 3.: Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und § 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII) werden auf Antrag gewährt. Die vorgesehene Beteiligung des Bundes erfolgt nicht spitz, sondern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus § 46 SGB II. Die dazu von Landesseite für dieses Jahr vorzunehmende Mitteilung nach § 46 Absatz 8 Satz 4 SGB II ist fristgemäß bereits erfolgt. Die dazu benötigten Daten hat die dafür zuständige Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft ermittelt, u. a. aus dem Berliner Haushaltsverfahren. Eine Gesamtübersicht ent- hält die nachfolgende Tabelle. Übersicht BuT nach Leistungen und Rechtskreisen Angaben in Euro B1 B2 L gesamt Schulausflüge 843.898 67.441 30.468 941.807 Kitaausflüge 40.641 4.637 1.432 46.710 mehrtägige Fahrten Schule 7.086.578 779.426 176.561 8.042.565 mehrtägige Fahrten Kita 75.200 37.141 12.522 124.863 persönlicher Schulbedarf 8.965.442 752.923 324.238 10.042.603 Schülerbeförderung 1.349.916 167.381 65.800 1.583.097 Lernförderung 986.733 119.395 53.112 1.159.240 Mittagessen Schule 1.538.869 176.286 62.507 1.777.663 Mittagessen Kita 2.145.211 343.240 12.006 2.500.456 soziale und kulturelle Teilhabe 1.448.895 404.369 42.767 1.896.031 gesamt: 24.481.383 2.852.239 781.413 28.115.035 4. Wie soll der Härtefallfond konkret aussehen, den Frau Senatorin Scheeres in der 17. Sitzung des Ausschus- ses für Bildung, Jugend und Familie angekündigt hat? Zu 4.: Zur Vermeidung von vorübergehenden Härte- fällen bei der Finanzierung des Schulmittagessens werden den Bezirken analog zur bisherigen Regelung des „Härtefallfonds “ über die BuT -Leistungen hinaus jeweils 20.000 € zur Verwendung in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung für den Härtefallfonds in Höhe von 20.000 € pro Bezirk ist nicht abschließend und wird am Jahresende auf der Grundlage der tatsächli- chen Ausgaben überprüft. 5. Wie viele Verträge mit externen Kooperationspart- nern unterhält der Senat derzeit zur Umsetzung der Lern- förderung? (sortiert nach Bezirk und Jahr)? 6. Was beinhalten diese Verträge konkret und welche konkreten Ziele verfolgen diese? Zu 5. und 6.: In der „Vereinbarung zur Umsetzung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Vereinba- rung im Sinne des § 9 Abs. 2 AG SGB II und § 8 Abs. 2 AG SGB XII) in der vereinbarten Fassung vom 23. April 2012 zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. und der Senatsverwaltung für Bil dung, Jugend und Wissenschaft sind Verfahren zur Um- setzung des Bildungs- und Teilhabepaketes geregelt. Diese Vereinbarung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes und die Kooperationsvereinbarungen dienen unter anderem dazu, die zusätzliche Lernförderung möglichst schulnah und mit Partnern durchzuführen, die Erfahrungen mit der Zielgruppe haben. Grundsätzlich können alle geeigneten natürlichen und juristischen Per- sonen (Träger der freien Jugendhilfe, Anbieter privater Bildungsleistungen, gewerbliche Anbieter von Nachhilfe- unterricht, Privatpersonen) Verträge mit den Schulen ab- schließen. Die Auswahl der Kooperationspartner trifft die Schule. Der Leistungsumfang, Qualifikation des Perso- nals, Vergütung, Raumnutzung und Sachmittel, die Schulverbünde zur Bildung von Lerngruppen und das Controlling sind Inhalt der Kooperationsverträge. Anbieter sollen die ergänzende Lernförderung in en- ger Abstimmung mit der Schul-leitung, jedoch in eigener organisatorischer Verantwortung in den Räumen der Schule anbieten. Die Lernförderung erfolgt in der Regel wöchentlich mit zwei Doppelstunden (à 90 Minuten). Die Regelförderung erfolgt in Gruppen von sechs zu fördern- den Schülerinnen und Schülern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 824 3 Alle Muster-Kooperationsvereinbarungen, Verfah- rensregelungen und Leistungsnach-weise sind unter http://www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket/fachinfo. html veröffentlicht. Die temporären Kooperationsvereinbarungen werden statistisch nicht erfasst. 7. Haben Schulen in Berlin einen Kooperationsver- bund gegründet, um einen Vertrag mit einem Leistungs- erbringen zu schließen? a) Wenn ja, wie viele? (sortiert nach Schule und Be- zirk) b) Wie bewertet der Senat diese Kooperationsver- bünde? c) Welche Vor- und Nachteile entstehen für die Schu- len durch die Gründung bzw. den Beitritt in einen Kooperationsverbund? Zu 7a bis c: Schulen haben zeitweise Kooperations- verbünde geschlossen. a) Kooperationsverbünde werden statistisch nicht er- fasst. b) Kooperationsverbünde werden positiv bewertet, da sie die Bildung pädagogisch sinnvoller Lerngrup- pen, nach Fächern und Jahrgängen unterteilt, er- möglichen. c) Vorteile bietet die oben genannte sinnvolle Grup- penbildung. Die Abrechnung erfolgt durch die Schule, die in der Vereinbarung über den Schul- verbund benannt wird, wodurch der Verwaltungs- aufwand nur bei einer Schule liegt. Nachteile der Schulverbünde können längere Schulwege für die Schülerinnen und Schüler sein. 8. An welchen Schulen wird die Lernförderung mit externen Kooperationspartnern im Schulgebäude durchge- führt? Zu 8.:Die zusätzliche Lernförderung soll schulnah mit dem Kooperationspartner möglichst in den Räumen der Schule erfolgen, damit die Wege für die Schülerinnen und Schüler gering ausfallen und ein guter Kontakt zum An- bieter gegeben ist. Ausnahmen stellen die Schulverbünde dar. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Die statistischen Erfassungen werden auf das Wesent- lichste beschränkt, damit der bürokratische Aufwand und damit die Verwaltungskosten möglichst gering gehalten werden. 9. Was ist mit den BuT – Mitteln geschehen, die aufgrund einer geringen Antragszahl in 2011 nicht ausgege- ben worden sind? Zu 9.: Auf die Antworten 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Nr. 17/11639 sowie auf die Antworten 2 bis 4 der Klei- nen Anfrage Nr. 17/11305 wird verwiesen. 10. Wie hat sich die Zahl der BuT – Anträge 2012 entwickelt? a) Wie viele Anspruchsberechtigte gibt es? b) Wie viele Anträge wurden tatsächlich gestellt? c) Wie hoch waren die BuT – Mittel in 2012, die Berlin zustanden? d) In welcher Höhe wurden 2012 tatsächlich BuT – Mittel in Berlin an die Antragsteller überwiesen bzw. verteilt? Zu 10a und b: Ausgehend von insgesamt 212.009 po- tentiell anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren sieht die Darstellung der Anträge auf Leistungen der Bildung und Teilhabe für die Zeit vom 01. Januar 2011 bis 30. September 2012 wie folgt aus: Bezirk Potenziell BuT- berechtigte Personen BuT-Antragsvolumen 01.01.2011 bis 30.09.2012 Anzahl But-berechtig- ter Personen, die Anträge gestellt haben in % Anzahl der beantragten Einzelleistungen A B C D E 1 Mitte 31.105 27.534 88,5 % 69.487 2 Friedrichshain-Kreuzberg 20.153 26.406 131 % 52.380 3 Pankow 13.355 8.563 64,1 % 21.679 4 Charlottenburg-Wilmersdorf 10.989 15.362 139,8 % 20.653 5 Spandau 17.036 10.505 61,7 % 21.144 6 Steglitz-Zehlendorf 8.556 5.602 65,5 % 12.571 7 Tempelhof-Schöneberg 18.440 15.245 82,7 % 30.250 8 Neukölln 29.975 27.996 93,4 % 70.546 9 Treptow-Köpenick 9.983 11.112 111,3% 24.354 10 Marzahn-Hellersdorf 20.463 14.492 70,8 % 31.329 11 Lichtenberg 16.194 16.473 101,7 % 29.452 12 Reinickendorf 15.760 15.573 98,8 % 28.011 13 Berlin 212.009 194.863 91,9 % 411.856 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 824 4 Bei der Darstellung der Antragszahlen handelt es sich um eine Fortschreibung der Daten des Jahres 2011. In der Antragsstatistik erfasst wurden alle Anträge auf Leistun- gen der Bildung und Teilhabe. Dies bedeutet, dass weder zwischen Erstantragstellung noch einer wiederholten An- tragstellung oder einer möglichen Antragserweiterung auf Teilleistungen unterschieden wurde. Dies wird insbeson- dere dadurch deutlich, dass die Antragsquote in etlichen Bezirken über 100 % beträgt. Somit weist die dargestellte Erhebung lediglich die Gesamtanzahl aller Anträge und beantragten Einzelleistungen aus. Eine isolierte Darstel- lung der Entwicklung der Antragszahlen im Jahr 2012 ist daher nicht möglich. Zu 10c und d: Als entsprechende Einnahme hat das Land Berlin für das Jahr 2012 5,4 % der Kosten der Un- terkunft nach § 22 SGB II erhalten. Dies waren rechne- risch rund 76 Mio. Euro. Tatsächlich als BuT – Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKGG gewährt wurden im Jahr 2012 insgesamt 27.333.621,82 Euro. Für den Per- sonenkreis der Leistungsempfängerinnen und Leistungs- empfänger nach dem SGB XII und dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) betrugen die Ausgaben im Jahr 2012 insgesamt 781.413 Euro. 11. Die Zahl der Anträge auf gemeinschaftliche Mit- tagsverpflegung ist um fast 32 Prozent zurückgegangen. Wie bewertet der Senat diesen starken Rückgang und womit hängt es zusammen? 12. Die Zahl der Anträge auf SchülerInnenbeförde- rung und soziale und kulturelle Teilhabe haben sich mehr als halbiert. Wie bewertet der Senat diesen starken Rück- gang und womit hängt es zusammen? Zu 11. und 12.: Ein Rückgang der Anträge für die ge- meinschaftliche Mittagsverpflegung, die Schülerbeförde- rung sowie die soziale und kulturelle Teilhabe kann nicht bestätigt werden. In der Tabelle unter der Antwort auf Frage 8 der KA 17/11305 sind die Antragszahlen in 2011 zwar höher als in 2012 ausgewiesen. Allerdings ist die Aussagefähigkeit der Antragsstatistik begrenzt, u. a. wur- den aufgrund unterschiedlicher Zählweisen Verlänge- rungsanträge nicht durchgängig erfasst. Ferner beziehen sich die Zahlen in 2012 lediglich auf die Monate Januar - September, da die Antragsstatistik aufgrund der Unzu- länglichkeiten eingestellt wurde. So haben sich beispiels- weise die Ausgaben für Leistungen der sozialen und kul- turellen Teilhabe in 2012 gegenüber 2011 verdoppelt. Von einem Rückgang der Anträge kann daher nicht aus- gegangen werden. 13. Wie ist der Stand der Dinge beim Antrag auf Ent- fristung der Mittel, den der Senat bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gestellt hat und wann ist mit ei- nem Ergebnis zu rechnen? Zu 13.: Der Senat hat auf der letzten Arbeits- und So- zialministerkonferenz keinen eigenen Antrag auf Entfris- tung der Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit und das Hortmittagsessen gestellt, sondern das diesbe- zügliche Anliegen der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Im Nachgang zur Arbeits- und Sozialminis- terkonferenz plant das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder. Der erste Entwurf eines Weiterfinanzierungsgesetzes für Schulsozialarbeit und Mittagessen wurde den Ländern übersandt. Berlin, den 02. Mai 2013 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013)