Drucksache 17 / 11 825 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Beiratsempfehlung – Inklusion an Berliner Schulen I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Empfehlungen des Beirats Inklusion und welche Schlüsse zieht der Senat aus dem Bericht? Zu 1.: Wie bereits in der 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie am 28.02.2013 von Frau Senatorin Scheeres ausgeführt, werden die Empfehlungen des von ihr einberufenen Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ sehr ernst genommen. Der Senat von Berlin ist dabei, die einzelnen Vorschläge zu prüfen, Entscheidun- gen zu treffen und diese dann in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme dem Parlament im Herbst 2013 vor- zulegen. 2. Welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Schritte sollen nun nach Vorlage der Beiratsempfeh- lungen folgen? Zu 2.: Wie bereits zu 1. ausgeführt ist geplant, ein ver- ändertes Gesamtkonzept „Inklusive Schule in Berlin“ bis zum Herbst 2013 zu erarbeiten. Diesbezüglich wird der Senat die erforderlichen politischen Priorisierungen vor- nehmen. Der Senat ist dabei, die einzelnen Vorschläge zu prüfen, Entscheidungen zu treffen und diese dann in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme dem Parlament im Herbst 2013 vorzulegen. Außerdem ist eine Projekt- gruppe, die sich zusammensetzt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft, der bezirklichen Schul- und Ju- gendabteilungen, der Schulen sowie der vorhandenen Unterstützungssysteme, eingerichtet worden. Sie wird ergänzt durch kleinere Arbeitsgruppen, denen zusätzlich Fachleute aus Verbänden angehören können, die Einzel- fragen im Zusammenhang mit dem Implementierungspro- zess bearbeiten werden. Die Projektgruppe wie auch ein Teil dieser Arbeitsgruppen wird bereits vor den Sommer- ferien die Arbeit aufnehmen. Weitere Planungen hängen mit den noch zu treffenden politischen Entscheidungen zusammen. 3. Welche finanzielle Mittel plant der Senat konkret in den nächsten fünf Jahren für die Umsetzung der Inklu- sion zu investieren? Zu 3.: Es ist die Entscheidung des Haushaltsgesetzge- bers, im Rahmen der Beratung über den Haushalt 2014/2015 und die Finanzplanung für die Folgejahre die Investitionen in die Umsetzung der Inklusion zu beschlie- ßen. 4. Welche Maßnahmen plant der Senat konkret zu ergreifen , um die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe zu verbessern? Und 5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen und Verbän- den zu erleichtern? 7. Welche Rollen werden SchulhelferInnen bei der Umsetzung der Inklusionsempfehlungen spielen und wer- den die Aufgabenbereiche von SchulhelferInnen neu defi- niert? 8. Welche Maßnahmen plant der Senat, um ein Um- denken bei den der Inklusion kritisch gegenüberstehenden Personal zu erreichen? Zu 4., 5., 7. und 8.: Diesbezüglich sind zunächst grundsätzliche Entscheidungen des Senats zu Fragen der Inklusion zu treffen. Auch werden Einzelfragen von der unter 2. genannten Projektgruppe und den einzurichten- den Arbeitsgruppen bearbeitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 825 2 6. Verfügt Berlin derzeit über ausreichend Sonderpä- dagogInnen, um den Aufgaben der Inklusion gerecht zu werden? a) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen plant der Senat zu ergreifen, um diesem Mangel an qualifizier- tem Personal entgegen zu steuern? Zu 6.: Inklusion ist eine Aufgabe, die alle Lehrkräfte und auch das andere pädagogische Personal an den Schu- len betrifft. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädago- gen werden auf Grund ihrer spezialisierten Ausbildung speziell für die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie die Beratung der übrigen Lehrkräfte im Hinblick auf die inklusive Unter- richtung dieser Schülerinnen und Schüler benötigt. Ihr derzeitiger Anteil an der Gesamtlehrerzahl reicht nicht aus, um dies flächendeckend zu gewährleisten. Der Senat von Berlin wird im Zusammenhang mit der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes und der Überarbeitung des Gesamtkonzeptes „Inklusive Schule“ Vorschläge vorlegen , wie der Anteil der Sonderpädagoginnen und Sonder- pädagogen an der Gesamtlehrerzahl des Landes Berlins erhöht werden kann. 9. Werden die telefonischen Sprechzeiten der regionalen Schulaufsicht ausgeweitet, um häufiger als drei Stunden pro Woche telefonisch erreichbar zu sein, wie es derzeit der Fall ist? Zu 9.: Die Außenstellen der regionalen Schulaufsicht sind in der Regel während der üblichen Bürozeiten immer telefonisch erreichbar. Auch wenn die Schulaufsichtsbe- amtinnen und Schulaufsichtsbeamten nicht zu jeder Zeit persönlich am Telefon zu sprechen sind, so gehört es zu ihren Aufgaben, im Sekretariat eingegangene Anrufe zeitnah zu bearbeiten. Die Sprechzeit donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr stellt darüber hinaus sicher, dass zu dieser Zeit Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichts- beamte auch verlässlich in der Außenstelle erreichbar sind und für Gespräche zur Verfügung stehen. 10. Wie hoch ist der Anteil der Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen derzeit? (sortiert nach Schule, Klas- senstufe, Förderungsart und Bezirk) Zu 10.: Die Antwort auf diese Frage ist in der Beant- wortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 17/11831 zu finden. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)