Drucksache 17 / 11 826 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Beiratsempfehlung – Inklusion an Berliner Schulen II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Ich frage den Senat: Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie soll die zentrale Begleitung der Regionalisierung der Diagnostik genau aussehen (Seite 11 im Be- richt)? a) Wie hoch soll die Begleitquote sein? (Sozialpäda- gogInnen pro Kind, Schule, Bezirk) b) In welchem Umfang soll begleitet werden? c) Wie werden die SonderpädagogInnen und das wei- tere Personal angestellt sein? 2. Wer wird vom Senat in die Arbeitsgruppen zu den Förderschwerpunkten eingesetzt werden? a) Ab wann tagt die Arbeitsgruppe? b) Wann wird mit Ergebnissen gerechnet? 3. Verfügt jede Schule über einen freien Raum, in dem das empfohlene Zentrum für Inklusion eingerichtet werden kann? a) Wie viel Zeit soll die zuständige Lehrkraft pro Woche in diesem Zentrum verbringen? b) Was genau werden die Aufgaben dieser Lehrkraft sein? c) Wäre auch denkbar, dass einE ErzieherIn, einE SonderpädagogIn die Stelle übernehmen kann? 4. Wird es einen verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsplan für die Lehrkräfte geben? a) Wenn ja, wie genau sieht dieser Plan aus und wann soll er in Kraft treten? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Wo gedenkt der Senat die Ombudspersonen /Clearingstellen anzusiedeln? a) Wie viele dieser Stellen soll es geben? b) Wie werden die betroffenen Personen angesiedelt? c) Wie viele neue Stellen sollen so geschaffen wer- den? d) Werden andere Stellen dafür eingestellt und/oder umgeplant? 6. Wie sollen die Lehrkräfte, die in die Nachsteuerungsressourcen aufgenommen werden, angestellt und vergütet werden und plant der Senat sogenannte „Springerkräfte “ einzuführen? 7. Sind spezielle Fortbildungen für die neuen Aufgaben für die regionale Schulaufsicht geplant? a) Wenn ja, was beinhalten die Fortbildungen und wann sollen sie absolviert werden? b) Wenn nein, warum nicht? 8. Wie lange plant der Senat die „Phase des Übergangs “ (Seite 10) anzusetzen? a) Wird das Ende flexibel und an die Ereignisse an- gepasst? b) Inwiefern wird das Elternwahlrecht eingeschränkt und/oder abgeschafft werden nach Ende der Über- gangsphase? Zu 1. bis 8.: Die in den Fragen benannten Sachverhal- te betreffen die Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“, die dieser der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 22.02.2013 übergeben hat. Der Senat von Berlin ist dabei, die einzelnen Vorschläge zu prüfen, Entscheidungen zu treffen und diese dann in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme dem Parlament im Herbst 2013 vorzulegen. Diese Vorlage wird die ge- stellten Fragen beantworten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 826 2 Außerdem werden eine Projektgruppe, die sich zu- sammensetzt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, der bezirklichen Schul- und Jugendabteilungen, der Schulen sowie der vorhandenen Unterstützungssyste- me sowie ergänzend zu dieser Projektgruppe kleinere Arbeitsgruppen, denen zusätzlich Fachleute aus Verbän- den angehören können, weitere Einzelfragen im Zusam- menhang mit dem Implementierungsprozess bearbeiten. Die zuständige Senatsverwaltung wird dem Parlament über die jeweiligen Arbeitsergebnisse berichten. Berlin, den 05. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2013)