Drucksache 17 / 11 827 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Beiratsempfehlung – Inklusion an Berliner Schulen III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie umfangreich sollen die Vertretungsreserven für Schulen sein? a) Werden die Reserven bzw. der Pool grundsätzlich aufgestockt oder nur für Teamfortbildungen im Zuge der Umsetzung von Inklusion? b) Wie viele Vertretungslehrkräfte befinden sich der- zeit in dem Pool für „Bewerbungen und Einstellungen Online für Vertretungen“ (BEOV)? c) Wie häufig wird auf die Vertretungslehrkräfte im BEOV zugegriffen bzw. wie viele Lehrkräfte wer- den über diese Plattform erfolgreich vermittelt? d) Wie viele im BEOV angemeldete Lehrkräfte ver- fügen über das 1. Staatsexamen? e) Wie viele im BEOV angemeldete Lehrkräfte ver- fügen über das 2. Staatsexamen? f) Welche sonstigen Abschlüsse sind im BEOV ver- treten und in welchem Umfang? Zu 1.: Bei der Beantwortung dieser Frage wird unter- stellt, dass sich hinter den Begriffen „Vertretungsreserven “, „Reserven“ und „Pool“ der sog. Vertretungsmittelpool im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) verbirgt. Die für Einstellungen von Lehrkräften im Rahmen von kurzfristigen Krankheitsvertretungen den Schulen bereitgestellten Mittel der Personalkostenbudgetierung werden den Schulkonten jeweils zu Beginn eines Haus- haltsjahres zugeführt. Diese Mittel sind weder für Teamfortbildungen des pädagogischen Personals vorgesehen, noch erfolgt hierfür eine Aufstockung. Mit Stichtag 25.03.2013 sind im Online-Bewerbungs- verfahren für Vertretungseinstellungen 2.369 Bewerbun- gen aktiv. Es wird keinerlei Online-Statistik über Web-Zugriffe geführt, so dass eine Auskunft über die Anzahl der Zu- griffe nicht möglich ist. Aktuell sind ca. 700 Lehrkräfte im Rahmen von PKB beschäftigt. Eine Selektion der Bewerbungen nach Bildungsab- schlüssen ist im Verfahren nicht vorgesehen und auch nicht möglich. 2. Wie viele Fachlehrkräfte gibt es, die der Gebärdensprache mächtig sind? a) Ist diese Anzahl ausreichend, um die vom Beirat empfohlenen Ziele umzusetzen? b) Plant der Senat, Zusatzqualifikationen in der Ge- bärdensprache für Fachlehrkräfte anzubieten? Zu 2.: Die Zahl der Fachlehrkräfte, die der Gebärden- sprache mächtig sind, wird statistisch nicht erfasst. Inso- fern kann derzeit auch keine Aussage darüber gemacht werden, ob ihre Anzahl ausreicht.. Der Senat hat zunächst zu entscheiden, ob die „empfohlenen Ziele“ des Beirats geteilt werden und ob die Empfehlungen des Beirats um- gesetzt werden sollen. Der Senat von Berlin hat bereits vor eineinhalb Jahren damit begonnen, im Rahmen von Weiterbildungsmaß- nahmen Fachlehrkräfte in Deutscher Gebärdensprache auszubilden. Derzeit wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Maßnahme fortgesetzt werden soll. 3. Welche Maßnahmen will der Senat konkret ergreifen , um die Kooperationen zwischen den einzelnen Schul- stufen zu stärken? 4. Wird der Senat Vernetzungstreffen einberufen, um die Zusammenarbeit unter den Schulen zu fördern, beson- ders in Hinblick auf den vom Beirat geforderten Erfah- rungsaustausch und zur gegenseitigen Qualifizierung? Zu 3. und 4.: Sobald die politischen Entscheidungen über die Umsetzungsschritte für die Umsteuerung zur inklusiven Schule getroffen worden sind, wird es die Aufgabe der Projektgruppe „Inklusion“ sein, die erfor- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 827 2 derlichen konkreten Maßnahmen zu planen. Dazu gehö- ren auch die beiden hier angesprochenen Punkte „Kooperation zwischen Schulstufen“ und „Vernetzungstreffen“. In vielen Bezirken hat die regionale Schulaufsicht in Konferenzen bzw. Tagungen bereits mit den Schulleite- rinnen und Schulleitern zur Frage der Kooperation zwi- schen den Schulstufen Maßnahmen erarbeitet und verab- redet. 5. Aus welchem Grund werden Gymnasien andere Förderquoten für Ressourcen zugemessen, als Integrierte Sekundarschulen (ISS) und wieso waren Gymnasien bis- her bei den Bedarfsberechnungen außen vor? Zu 5.: In den Zumessungsrichtlinien für das laufende Schuljahr gibt es keine Differenzierung bei der Vergabe der schülerbezogenen Ressourcen für die sonderpädago- gische Förderung zwischen den Integrierten Sekundar- schulen (ISS) und den Gymnasien. 6. In welchem Zeitraum plant der Senat das „Sonderbauprogramm Inklusive Schule“ umzusetzen und welche konkreten Maßnahmen umfasst dieses Sonderbaupro- gramm? Zu 6.: Ein „Sonderbauprogramm Inklusive Schule“ existiert nicht. Der Senat wird zunächst eine Entscheidung über die Empfehlungen des Beirats zu bauli- chen Maßnahmen treffen. Im Rahmen der Beratung über den Haushalt 2014/2015 und der Finanzplanung für die Folgejahre ist anschließend darüber zu befinden, ob und wenn ja in welchem Umfang Baumaßnahmen durchge- führt werden sollen und welche Mittel dafür bereit zu stellen sind. 7. Findet der Senat ein Beratungs- und Unterstützungszentrum (BUZ) pro Bezirk tatsächlich ausreichend? a) Werden die BUZ personell aufgestockt werden? b) Wenn ja, wann und in welchem Umfang? c) Wie gedenkt der Senat den geographisch bedingten Schwierigkeiten vorzubeugen, die für betroffene Familien und Menschen durch die zu vermeidende Doppelung der BUZ entstehen könnten? d) Wird das Onlineangebot der BUZ ausgebaut wer- den? e) Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Zu 7.: Der Senat von Berlin hat noch keine Entschei- dung über die Zahl der einzurichtenden Beratungs- und Unterstützungszentren getroffen. Lediglich die Einrich- tung von vier Pilotprojekten in den Bezirken Steglitz- Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Mar- zahn-Hellersdorf zum Beginn des Schuljahres 2013/14 ist bisher geplant. Da noch keine Beratungs- und Unterstützungszentren existieren, kann auch das noch nicht vorhandene Personal nicht aufgestockt werden. Unabhängig von der Entscheidung über einzurich- tende Beratungs- und Unterstützungszentren sieht der Senat von Berlin keine „geografisch bedingten Schwierigkeiten “, da es eine „zu vermeidende Doppelung“ von Beratungs- und Unterstützungszentren jedenfalls nicht geben wird. Es gibt derzeit keine Beratungs- und Unterstützungs- zentren und dementsprechend auch kein Onlineangebot, das ausgebaut werden könnte. 8. Wie definiert der Senat „mittelfristig“ im Kontext der Öffnung der Bildungsstandards (Seite 11)? Zu 8.: Vorausgesetzt, dass mit der Seitenangabe ein Bezug zur Broschüre mit den Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ hergestellt wird, teilt der Senat von Berlin mit, dass es sich um eine Zeitangabe handelt, die der Beirat formuliert hat. Der Senat von Ber- lin hat in diesem Punkt noch keine Entscheidung über seine eigene Definition von „mittelfristig“ getroffen. Allerdings hat die Arbeit an der Entwicklung von Rahmen- lehrplänen, die den Anforderungen in Empfehlung 3 des Beirats entsprechen sollen, bereits begonnen. Ihr Inkraft- treten ist für das Jahr 2015 geplant. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)