Drucksache 17 / 11 830 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Fort- und Weiterbildungen im Bereich Bildung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beschäftigte im Berliner Schulwesen (Lehrkräfte, pädagogische MitarbeiterInnen, Schulleite- rInnen und andere FunktionsträgerInnen) haben in den letzten fünf Jahren an Fort- und Weiterbildungen teilge- nommen? (sortiert nach Themenbereich und Schule)? Zu 1.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden statistische Daten in der regionalen Fortbildung nicht per- sonenspezifisch, sondern nur kumulativ erfasst. Daher können in der regionalen Fortbildung nur statistische Aussagen über Teilnehmerinnen und Teilnehmer, nicht über Beschäftigte getroffen werden. Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der regionalen Fortbildung Grund- und Sonder- schule Sekundarstufe I Sekundarstufe II Berufliche Schule Schuljahr 2007/2008 28023 7905 7475 4271 Schuljahr 2009/2010 26651 10171 7089 4359 Schuljahr 2010/2011 25473 9895 5698 3424 Schuljahr 2011/2012 24853 10943 5928 3345 Für das Schuljahr 2006/2007 liegen keine statistisch relevanten Daten vor. In der regionalen Fortbildung werden alle pädagogisch relevanten Themen der Berliner Schule nachfrageorientiert abgedeckt. Für eine spezifische Auflistung dieser Themenvielfalt mit einer schuljahresgenauen Zuordnung von Teilnehmerzahlen fehlt die statistische Grundlage. Der Ermittlung dieser Übersicht durch Analyse des In- halts und Feststellung der jeweiligen Teilnehmerzahl je- der einzelnen Fortbildung und Beratung ist bei ca. 5000 Angeboten der regionalen Fortbildung pro Schuljahr zeit- lich und personalressourcemäßig nicht leistbar. Für die berufsbegleitende Weiterbildung können hin- sichtlich des Weiterbildungsinhalts folgende Angaben gemacht werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 830 2 Weiterbildungsmaßnahme 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Beratungslehrerin/Beratungslehrer im schulpsychologischen Dienst / 54 / / Deutsch als Zweitsprache 57 45 / / Darstellendes Spiel I/II 40 / 38 / Darstellendes Spiel Grundschule / 18 / / Deutsche Gebärdensprache / / / 5 Englisch / / 49 25 Ethik 134 51 44 26 Facherzieherin/Facherzieher für Integra- tion 96 47 / / Informatik 7 7 4 / Kollegiale Fallberatung I 93 / / / Kollegiale Fallberatung II / 57 / / Mathematik / / 14 / Mentoring / / 26 Moderatorin/Moderator für die Berufseingangsphase / 24 / / Pädagogische Unterrichtshilfen 29 22 48 / Psychologie / / 26 / Romanische Sprachen / / 23 / Science in Englisch / 8 14 / Schwimmen Lehrkräfte 36 26 / / Schwimmen Erzieherin/Erzieher / 53 23 / Sonderpädagogik / 27 / / Sprachbildungskoordinatorin/ Sprachbildungskoordinator / / 55 46 Wirtschaft/ Arbeit/ Technik / / 17 / Die in der Tabelle dargestellten Zahlen geben einen Überblick der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die per- sönlichen Daten werden nach Ablauf der Weiterbil- dungsmaßnahme ein Jahr aufbewahrt und anschließend vernichtet. Es könnten daher nur ab dem Schuljahr 2010/2011 ausgewählte Maßnahmen detailliert beleuchtet werden. Eine schulartspezifische Aufschlüsselung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in der für die Beant- wortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM BE-BB) qualifiziert laut Staatsver- trag Schulleitungspersonal sowie Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin/Schulleiter anstreben. In den letzten fünf Jahren haben 2832 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die- ser Beschäftigtengruppe aus Berlin an Fortbildungen teil- genommen. Mehrfachteilnahmen einzelner Personen sind hier eingeschlossen. Eine Sortierung nach Themenberei- chen und Schule ist nicht möglich. Vielfältige Veranstaltungen in den Themenfeldern „Leiten und Führen“, „Managen “, „Schulqualität“ und „Personalentwicklung“ werden belegt. Im Themenfeld „Schulverwaltung“ wird das Seminar „Rechtssicherheit“ bevorzugt angewählt. Zu den besonders nachgefragten Themen wie „Kritikgespräche führen“, „Konfliktmanagement als Führungsaufgabe“ und „Rechtssicherheit“ wurden Zusatzseminare angeboten. Intervisionsgruppen, Supervision und Coaching werden in Anspruch genommen. Die Qualifizierung von Schulberaterinnen und Schul- beratern (in Berlin als Multiplikatorinnen und Multiplika- toren bezeichnet) gehört ebenfalls zu den staatsvertraglich geregelten Kernaufgaben des LISUM. Seit Beginn des Schuljahres 2011/12 findet die Qualifizierung am LISUM BE-BB im Rahmen der Modularen Qualifizierung (MQ) statt. Die Teilnahmen von Multiplikatorinnen und Multi- plikatoren bei den Angeboten der Modularen Qualifizie- rung zu den Themen Schulentwicklung und Unterrichts- entwicklung beziffern sich wie folgt: - Schuljahr 2012/13: 521 Teilnahmen aus Berlin an 122 vorrangig eintägigen Veranstaltungen der Modularen Qualifizierung, - Schuljahr 2011/12: 1190 Teilnahmen aus Berlin an 175 vorrangig eintägigen Veranstaltungen der Modularen Qualifizierung. Die statistische Auswertung der Angebote des LISUM für Multiplikatorinnen und Muliplikatoren für die Schul- jahre 2010/11, 2009/10 und 2008/09 lässt sich nur im Überblick geben. Danach haben in den genannten Schul- jahren Qualifizierungen für Multiplikatorinnen und Mul- tiplikatoren in folgendem Umfang stattgefunden: • im Schuljahr 2010/11: 151 ganztägige Veranstaltungen mit 1323 Teilnahmen, • im Schuljahr 2009/10: 144 ganztägige Veranstaltungen mit 1221 Teilnahmen, • im Schuljahr 2008/09: 141 ganztägige Veranstaltungen mit 1464 Teilnahmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 830 3 Im Berichtszeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.01.2013 hat es somit 5719 Teilnahmen von Berliner Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an den Qualifizie- rungsmaßnahmen des LISUM BE-BB gegeben. 2. Gibt es Vorgaben zu Umfang und Themen der Fort- und Weiterbildungen für die Beschäftigten im Ber- liner Schulwesen und wenn ja, wie lauten diese? Zu 2.: In der regionalen Fortbildung werden drei bil- dungspolitische Schwerpunkte verfolgt:  Umsetzung der Schulstrukturreform der Sekundarschule mit den vier inhaltlichen Säulen Ganztag, Indi- vidualisierung des Lernens in heterogenen Gruppen, Duales Lernen und Kooperation am Übergang,  Flexible Schulanfangsphase – Jahrgangsübergreifendes Lernen,  Durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und Schulstufen. Künftig wird die Inklusion als vierter Schwerpunkt an Bedeutung gewinnen. Über die allgemeine Verpflichtung der Lehrkräfte zur Fortbildung nach § 67 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) hin- aus gibt keine rechtlich verpflichtende Regelung über den Umfang der Lehrkräftefortbildung. Weiterbildungen für Lehrkräfte umfassen berufsbe- gleitende Ergänzungs- und Erweiterungsstudien in Kooperation mit den Berliner Universitäten, fachliche Wei- terbildungen und andere Qualifizierungsmaßnahmen, die jeweils zum Erwerb neuer Kompetenzen und damit zu einer Erweiterung des professionellen Profils der Lehr- kräfte führen. Die Weiterbildungsmaßnahmen orientieren sich am Bedarf gemäß der benötigten Fachqualifikationen auf Grundlage der durch die Senatsverwaltung für Bil- dung, Wissenschaft und Forschung herausgegebenen Schulstatistik zur "Ausstattung mit Fachlehrkräften" und berücksichtigen die genannten bildungspolitischen Schwerpunkte. Weiterbildungsmaßnahmen sind auf eine Dauer von mindestens einem Jahr, bei Weiterbildungsstu- dien auf bis zu drei Jahren angelegt und umfassen einen wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 1,5 bis zu 10 Zeitstunden. Ab dem 1. August 2015 müssen Lehrkräfte, die sich für ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter und Schul- aufsichtsbeamtin oder Schulaufsichtsbeamter erfolgreich bewerben wollen, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben. Für ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter ist ein Umfang von 120 Fortbildungsstunden mit den Themen Führungskonzept, Qualitätskonzept, Schulentwicklung (Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung), Organisation und Verwaltung und für ein Amt als Schul- aufsichtsbeamtin oder Schulaufsichtsbeamter ist ein Um- fang von 100 Fortbildungsstunden mit den Themen Quali- täts- und Schulentwicklung (einschließlich Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben und pädagogischer Innova- tionen), Steuerung der Personalversorgung, Personalent- wicklung, Beschwerde-, Konflikt- und Krisenmanage- ment, Vernetzung und Kooperation verbindlich. Die Auswahl der Module durch die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erfolgt individuell, in Orientierung an den eigenen Bedürfnissen und denen der Schulen, ausge- richtet an den Aufgabenspektren der Schulen und in Ab- sprache mit der regionalen Schulaufsicht. Für den Erwerb eines Zertifikats zur Modularen Qualifizierung als Multi- plikatorin bzw. Multiplikator für Unterrichts- und Schulentwicklung durch das LISUM BE-BB absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die drei Basismodule und jeweils bis zu sechs Aufbau- und Erweiterungsmodu- le der drei Handlungsfelder in einem zeitlichen Umfang von 180 Fortbildungsstunden à 45 Minuten. Die Qualifi- zierung findet tätigkeitsbegleitend statt. 3. Welchen Anteil ihrer Arbeitszeit verwenden die Be- schäftigten im Berliner Schulwesen (Lehrkräfte, pädago- gische MitarbeiterInnen, SchulleiterInnen und andere FunktionsträgerInnen) aktuell nach Kenntnis des Senats für ihre Fort- und Weiterbildungen und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Zu 3.: Da keine personenbezogene statistische Erhe- bung der Daten in der regionalen Fortbildung erfolgt, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Die Angebote der berufsbegleitenden Weiterbildung werden seit 2010 jährlich evaluiert. Die Nachfrage bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum zeitlichen Aufwand pro Woche ergab folgende Ergebnisse: 4. Wie viele Stunden bzw. Tage pro Jahr nehmen Lehrkräfte und pädagogische MitarbeiterInnen, Schuleiter -Innen, die SchulaufsichtsbeamtInnen sowie andere FunktionsträgerInnen in der Schule an Fortbildungsveran- staltungen aktuell teil und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Zu 4.: Die Anzahl der Teilnehmerdoppelstunden (eine Doppelstunde umfasst 90 bis 120 Minuten) in der regio- nalen Fortbildung stellt sich wie folgt dar: Schuljahr 2008/2009: 156756 Doppelstunden, Schuljahr 2009/2010: 140062 Doppelstunden, Schuljahr 2010/2011: 128674 Doppelstunden, Schuljahr 2011/2012: 121655 Doppelstunden. Durch das LISUM BE-BB wurden folgende Perso- nengruppen qualifiziert: Schulleitungspersonen: 2008/2009: Veranstaltungsstunden: 1551 Veranstaltungstage: 216, 2009/2010: Veranstaltungsstunden: 2381 Veranstaltungstage: 334, 2010/2011: Veranstaltungsstunden: 1865 Veranstaltungstage: 366, 2011/2012: Veranstaltungsstunden: 869 Veranstaltungstage: 184 Aufwand pro Woche 2010 2011 2012 bis zu 5 Stunden 31 % 29,7 % 49 % mehr als 5 Stunden 69 % 70,3 % 51 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 830 4 2012/2013: Veranstaltungsstunden: 1330 Veranstaltungstage: 173. Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten: 2012/2013: Veranstaltungsstunden: 146 Veranstaltungstage: 16. In den Jahren 2008-2011 gab es keine Beauftragungen zur Qualifizierung von Schulaufsichtspersonal. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren: Die im Berichtszeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.01.2013 stattgefundenen 733 Veranstaltungen waren in der Regel eintägig und fanden von 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr im LISUM BE-BB statt. 5. In welchen Zeitabständen nehmen die Lehrkräfte und pädagogischen MitarbeiterInnen, die SchulleiterInnen und andere FunktionsträgerInnen in der Schule sowie die SchulaufsichtsbeamtInnen im Durchschnitt an einer Fort- bildungsveranstaltung teil? Zu 5.: Da keine personenbezogene statistische Erhe- bung der Daten in der regionalen Fortbildung erfolgt, können hierzu keine Angaben gemacht werden. 6. Welche finanziellen Mittel stehen in Berlin aktuell für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten im Schulwesen zur Verfügung, gemessen am Gesamtetat des Schulwesens? (insgesamt und aufgeschlüsselt nach zent- raler, regionaler und schulinterner Fortbildung)? 7. Welche Mittel werden in diesem Zusammenhang aktuell für die Schulentwicklungsberatung bereitgestellt? Zu 6. und 7.: Der regionalen Fortbildung stehen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 144.000 € Personalmittel und 55.100 € Sachmitteln zur Verfügung. Zudem werden den Integrierten Sekundarschulen aus dem Projekt zur Umsetzung der Schulstrukturreform der Sekundarschule Mittel in Höhe von 570.000 € zur Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verfügung ge- stellt. Eine Aufgliederung der Mittelverwendung nach Nutzung in zentralen, regionalen und schulinternen Fort- bildungen und Beratungen ist in der Mittelbewirtschaf- tung nach der Landeshaushaltsordnung nicht vorgesehen und daher auch nicht leistbar. Zur Durchführung berufsbegleitender Weiterbildun- gen stehen seit 2008 pro Haushaltsjahr Ressourcen in Höhe von 91.000,- € Honorarmittel und von 3.000,- € Sachmittel zur Verfügung. Der Einzelplan 10 des Haushaltsplans weist für 2013 Ausgaben über 4.256.344.600 € aus. 8. Welche Geldbeträge werden in Berlin nach derzei- tigem Kenntnisstand des Senats von den Lehrkräften aus eigener Tasche für ihre Fortbildung aufgebracht und wie bewertet der Senat diese? Zu 8.: Grundsätzlich sind die Teilnahme an Angebo- ten der regionalen Fortbildung (ggf. bis auf marginale Beiträge wie Eintrittsgelder bei der Nutzung von Museen / Gedenkstätten als Veranstaltungsort der Fortbildung) und die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbil- dung kostenfrei. Die Senatsbildungsverwaltung erkennt auch Angebote externer Anbieter nur dann als Lehrerfort- bildung im Sinne der Ausübung dienstlicher Tätigkeit an, wenn diese für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kos- tenfrei sind. 9. Wie viele Unterrichtsstunden sind jeweils in den letzten fünf Schuljahren aufgrund der Teilnahme von Lehrkräften und pädagogischem Personal an Fortbil- dungsveranstaltungen ausgefallen? (im Vergleich zur Gesamtzahl der Unterrichtsstunden) Zu 9.: „Fort- und Weiterbildung“ der Lehrkräfte wird in der Unterrichtsausfallstatistik im Land Berlin im Rah- men der Vertretungsanfall-Kategorie „Fort-/Weiterbildung und Sonderurlaub“ erhoben. Die Kategorie „Fort- /Weiterbildung und Sonderurlaub“ ist nur eine von 6 möglichen Gründen für den Vertretungsanfall. Es wird statistisch nicht erfasst, welcher der 6 Vertretungsanfall- kategorien ein tatsächlicher Unterrichtsausfall zuzuordnen ist. Der Ausweis des Unterrichtsausfalls nach einzelnen Anfallgründen ist daher nicht möglich. An öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Land Berlin sind in der Kategorie „Fort-/ Weiterbildung und Sonderurlaub“ wöchentlich zur Vertretung angefallen: Schuljahr Anteil dieser Kategorie Anteil dieser Kategorie am an den Wochen- gesamten Vertretungsanfall unterrichtsstunden (insgesamt 6 Kategorien) 2011/2012 0,5 % 5,2 % 2010/2011 0,5 % 4,9 % 2009/2010 0,5 % 4,9 % 2008/2009 0,5 % 4,6 % 2007/2008 0,5 % 4,4 % Nach dem Schulgesetz sind die Lehrkräfte verpflichtet „... sich regelmäßig insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden.“ (SchulG § 67 Abs. 6). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 830 5 10. Welche Anforderungen im Hinblick auf die Ar- beitszeit von Lehrkräften stellen sich - in Anbetracht der vielen Schulreformen - aus der Sicht des Senats, insbe- sondere nach der Schulstrukturreform? Zu 10.: Aus der Schulstrukturreform ergibt sich keine neue Anforderung an die Arbeitszeit der Lehrkräfte. Die wöchentliche Arbeitszeit wird durch das Landesbeamten- gesetz, die Arbeitszeitverordnung bzw. den Tarifvertrag der Länder geregelt. 11. Wann beabsichtigt der Senat ein Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte vorzulegen, das den Erfordernissen der Praxis nach mehr Flexibilität für die Arbeitsbereiche Un- terricht (inkl. Vor- und Nachbereitung), Schulentwick- lung, Fort- und Weiterbildung, Elternarbeit, Beratung der SchülerInnen, Durchführung von Schulveranstaltungen, Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen etc. gerecht wird? Zu 11.: Mit der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (AZVO) ist der Umfang (soweit sich diese auf die zu erteilende Pflichtstundenzahl bezieht), mit dem Schulgesetz ist der Inhalt der Tätigkeit der Lehrkräfte abschließend geregelt. Berlin, den 15. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2013)