Drucksache 17 / 11 833 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 21. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2013) und Antwort Erschließung der geplanten Bebauung nördlich des Mauerparks Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie soll die Erschließung des geplanten Baugebietes nördlich des Mauerparks an das öffentliche Straßen-land nach der Projektplanung des Investors (Groth-Gruppe) genau erfolgen? Frage 2: Wie soll die Baustellenerschließung für das geplante Baugebiet erfolgen? Frage 3: Wie nah wird die erforderliche und geplante Erschließungsstraße an die Wohngebäude des Brunnen- viertels heranrücken? Frage 4: Welche Beeinträchtigungen des Brunnen- viertels werden durch die Erschließung des geplanten Baugebiets während der Bauphase und nach der Fertig- stellung erwartet? Frage 5: Welche bauordnungsrechtlichen Belastungen müssen auf Flächen am Rand des Brunnenviertels (Ei- gentümer degewo) zugelassen werden, damit die Er- schließung gesichert werden kann? Frage 6: Trifft es zu, dass für die Realisierung des ge- planten Baugebietes Flächen der degewo benötigt werden und vom Investor angekauft wurden bzw. werden sollen? Frage 7: Wenn ja, wie groß ist der erforderliche Flä- chenbedarf und wofür genau werden die Flächen benö- tigt? Antwort zu 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7: Die Fragen 1 bis 7 werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geklärt. Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt beim Bezirk- samt Mitte von Berlin. Frage 8: Wie beurteilt der Senat die ggf. erforderliche Bereitstellung von Flächen der degewo für das geplante Baugebiet nördlich des Mauerparks? Antwort zu 8: Eine Abstimmung zu den benötigten Flächen und den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Wohnungen und die Beeinflussung der künfti- gen Nutzungsoptionen zwischen degewo und der Groth- Gruppe ist derzeit noch nicht erfolgt. Erst wenn ein Er- gebnis vorliegt, kann dies vom Senat beurteilt werden. Frage 9: Welche Gremien der degewo müssen der Veräußerung von Flächen zustimmen bzw. haben dies bereits getan? Antwort zu 9: Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Abstimmung über die Größe des zu veräußernden Grundstückes und notwendige Ausgleichsmaßnahmen erfolgt ist, steht der Wert des Geschäfts noch nicht fest. Insofern kann nicht abschließend beantwortet werden, ob es sich um ein zustimmungsbedürftiges Geschäft im Sin- ne der Satzung der degewo handelt (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 Veräußerung von Grundstücken mit einem Wert von mehr als 2 Mio. € bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates ). Gegebenenfalls bedarf das Geschäft unabhängig von der Höhe des Entgelts wegen der Folgewirkungen auf den Bestand der degewo der Erörterung des Aufsichtsrates. Berlin, den 23. April 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai. 2013)