Drucksache 17 / 11 838 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 22. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort Jugendverkehrsschulen in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert misst die Senatsverwaltung und die Berliner Polizei der Verkehrserziehung in den Jugendverkehrsschulen für die Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen bei? Was sind die pädagogi- schen Schwerpunkte der Arbeit der Jugendverkehrsschu- len in den Bezirken? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Polizei befürworten die Möglich- keiten der Unterstützung der verkehrspädagogischen Maßnahmen im Rahmen der Arbeit in den Jugendver- kehrsschulen. Die Jugendverkehrsschulen leisten insbe- sondere in der praxisorientierten pädagogischen Ver- kehrssicherheitsarbeit einen nicht verzichtbaren Anteil. Im Gesamtkontext ihrer Arbeit widmet die Polizei Berlin einen hohen Anteil der Verkehrsunfallpräventions- arbeit der Risikogruppe „Kinder“. Sie umfasst nicht nur die Unterstützungsarbeit bei der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung, sondern erstreckt sich auf weitere Tätig- keitsfelder. Die Festlegung der pädagogischen Schwer- punkte in den Jugendverkehrsschulen erfolgt im Rahmen des Unterrichts- und Erziehungsauftrages durch die jewei- ligen Schulen. 2. Welche Träger betreiben in den Bezirken Jugend- verkehrsschulen? Wie sind die Träger der Jugendver- kehrsschulen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Anzahl der Personen), mit Sachmitteln (Volumen der Leistungsverträge mit den Bezirken) und mit Drittmitteln ausgestattet? Bitte nach Bezirken und Trägern getrennt auflisten. 3. Welche Bezirke gewähren Mietbegünstigungen o- der Mietkostenfreiheit für die Träger der Jugendver- kehrsschulen für Grundstücksnutzungen oder Immobilien in den Bezirken und welchen Gegenwert haben diese Mietvorteile? Zu 2. und 3.: Zur Beantwortung der Fragen 2. und 3. wurden die Bezirksämter als Träger der Jugendverkehrs- schulen um Auskunft gebeten. Eine Tabellarische Zu- sammenfassung der Antworten ist der Anlage 1 zu ent- nehmen. 4. Mit wie vielen Stunden unterstützt die Berliner Po- lizei mit Ihren VerkehrssicherheitsberaterInnen die Arbeit der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken? Worin unter- scheidet sich die Arbeit der VerkehrssicherheitsberaterIn- nen von der Arbeit der MitarbeiterInnen der Träger an Jugendverkehrsschulen? Zu 4.: Die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Ver- kehrssicherheitsberater beraten und unterstützen die Grund- und Sonderschulen bei deren Aufgabenwahrneh- mung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung auf Anfor- derung der Schulen für maximal vier zusammenhängende Stunden je Öffnungstag pro Jugendverkehrsschule. Ihre Aufgabe beschränkt sich grundsätzlich auf den prakti- schen Anteil der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung. Die Lehrerinnen und Lehrer sind in Abstimmung mit den Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheits- beratern der Polizei Berlin für die pädagogischen Inhalte verantwortlich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers der Jugendverkehrsschulen für die äußeren An- gelegenheiten der Jugendverkehrsschulen. 5. Wie viele TeilnehmerInnen a) bis 12 Jahre und b) zwischen 12 und 18 Jahren haben an den einzelnen Standorten der Jugendverkehrsschulen an verkehrserzie- herischen Bildungsmaßnahmen im Jahr 2012 teilgenom- men? Zu 5.: Die Polizei Berlin erfasst zu statistischen Zwe- cken die Unterstützung der Radfahrausbildung und Rad- fahrprüfung in Schonräumen. Die Schonräume beschrän- ken sich de facto nicht nur auf die Jugendverkehrsschu- len. Daher kann die Polizei Berlin keine Angaben über die tatsächliche Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 838 2 von verkehrserzieherischen Bildungsmaßnahmen in den Jugendverkehrsschulen tätigen. 6. In welchen Klassenstufen steht Verkehrserziehung verbindlich im Lehrplan? Wie viele Unterrichtsstunden sind dafür vorgesehen? Zu 6.: Im Rahmenlehrplan Sachunterricht der Grund- schule für die Jahrgangstufen 1 bis 4 ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung dem Themenfeld „Räume entdecken “ zugeordnet. In der Grundschule sind für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 innerhalb der Gesamtstundenzahl in jeder Jahrgangsstufe mindestens 10 Stunden im Schuljahr für dieses Aufgabengebiet zu verwenden. Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist eine besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Berliner Schule (§12 Abs 4 Schulgesetz). Wie für die anderen benannten Aufgaben- gebiete entscheidet die Schulkonferenz unter Beachtung der Stundentafel und der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung, auf Vorschlag der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, in welchem Umfang Verkehrs- und Mobili- tätserziehung als Aufgabengebiet unterrichtet wird. Berlin, den 30. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2013) Bezirk Träger Arbeitsmarkt- politische Maßnahmen Anzahl d. Personen Sachmittel Drittmittel Mietbe- günstigung Charlottenburg-Wilmersdorf agens e.V. (gemeinnütziger Verein , sozialer Dienstleister für Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung) Arbeitsbeschaffungs- programmen 17 / / / Friedrichshain-Kreuzberg Bildungseinrichtung für berufliche Umschulung und Fortbildung MAE-Maßnahme 13 1.500 € pro JVS Kostenfreie Räumlichkeiten Lichtenberg Prios gUG Bürgerarbeit täglich 6 / Räumlichkeiten werden von Prios gUG mietkostenfrei genutzt Marzahn-Hellersdorf G.U.T. Consult mbH / 1,3 Personalstellen 7,5 T€ jährlich / Mietkostenfreiheit Mitte in bezirkl. Regie / / 3000,- € / / Neukölln Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neuköllns e.V.“ MAE 16 750 € jährlich / / Pankow / / / / / / Reinickendorf Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB). AGH-Maßnahme 20 bauliche Unterhaltung, Betriebskosten, Ausstattung mit Fahrrädern und ca. 800,00 € pro Jahr Sachmittel nicht regel- mäßig Miet- und Betriebskostenfreiheit (Gegenwert d. Mietkostenfreiheit liegt bei JVS Aroser Allee 1800,00 €/Jahr, JVS MV 3000,00 €/Jahr. Spandau BfU gGmbH MAE 30 vom Bezirk getragen / Gelände wird ohne Entgelt zur Verfügung gestellt Steglitz-Zehlendorf BfU gGmbH AGH - MAE 14 / / / Tempelhof-Schöneberg trias Gesellschaft für Arbeit, Gesundheit und Soziales mbH / / Projektförderung iHv 350 € / / Treptow-Köpenick ProAB e.V. / 5 vom Schulamt übernommen / Schulamt stellt Räume kostenlos zur Verfügung Kleine Anfrage 17/11 838 zu den Jugendverkehrsschulen Berlin ka17-11838 K1711838-Anl