Drucksache 17 / 11 839 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 26. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort Unbesetzte Funktionsstellen an Schulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Funktionsstellen, insbesondere Schulleiter- und StellvertreterInnenstellen, sind derzeit an Schulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seit wann unbesetzt (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer und Schultyp)? Zu 1.: Die Anzahl der im laufenden Schuljahr 2012/2013 freien Funktionsstellen sowie die Anzahl der ausgeschriebenen Funktionsstellen ist der beigefügten Übersicht (differenziert nach Funktionsstellen und Schul- art Tempelhof-Schöneberg Anlage 1 Stand 11.03.2013) zu entnehmen. Eine detaillierte Auswertung nach der zeit- lichen Dauer der Nichtbesetzung könnte nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand geleistet werden, so dass hier auf entsprechende Angaben verzichtet wird. Mit Inkrafttreten der Neufassung der „Verwaltungsvorschrift über eine einheitliche Gestaltung und Zuord- nung von Aufgabenbereichen an öffentlichen Schulen des Landes Berlin (VV Zuordnung)“ vom 29.12.2010 hat sich die Zahl der Funktionsstellen in der Bewertung A14/15 bzw. A 15 (Oberstufenkoordinatorinnen und Oberstufen- koordinatoren, Fachbereichsleiterinnen und Fachbe- reichsleiter sowie Stufenleiterinnen und Stufenleiter an Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen) deutlich verringert. In diesen Wertigkeiten gibt es derzeit berlinweit noch immer Dienstkräfte im Über- hang, so dass diese Stellen noch nicht ausgeschrieben, sondern nur durch Umsetzung besetzt werden können. Aus diesem Grund habe ich in der Anlage 1 bei den Stel- len in der Bewertung A14/15 bzw. A 15 auf entspre- chende Angaben verzichtet. 2. Wie viele der Schulleiter- und StellvertreterInnenstellen sind seit wann lediglich kommissarisch besetzt (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer und Schultyp)? Zu 2.: Für freie Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter ist eine kommissarische Beauftragung grund- sätzlich nicht erforderlich, da hier die stellvertretende Schulleiterin bzw. der stellvertretende Schulleiter die Aufgaben wahrnimmt. Sofern stellvertretende Schulleite- rinnen und stellvertretende Schulleiter entsprechend tätig werden oder wenn deren Stellen frei sind, werden Lehr- kräfte der Schulen mit der kommissarischen Wahrneh- mung der Aufgaben der stellvertretenden Schulleiterin bzw. des stellvertretenden Schulleiters beauftragt. In der Region 07 ist das zurzeit an zwei Schulen der Fall. 3. Was sind die konkreten Gründe dafür, dass die besagten Funktionsstellen nur kommissarisch besetzt bzw. unbesetzt sind, und was steht einer zügigen Besetzung jeweils im Wege? Zu 3.: Insbesondere bei Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter erfolgt die Stellenaus- schreibung bei planmäßigen Personalaustritten (Verset- zung in den Ruhestand mit Erreichen der Altersgrenze) im Regelfall mindestens ein Jahr vor dem Freiwerden der Stelle. Bei nichtplanmäßigen Personalaustritten (vorzei- tige Versetzung in den Ruhestand, Beurlaubung, Wahr- nehmung einer anderen Tätigkeit) erfolgt die Stellenaus- schreibung grundsätzlich mit Bekanntwerden des (beab- sichtigten) Personalaustritts bzw. der Veränderung. In diesen Fällen lässt sich eine – ggf. auch längere Vakanz der Stelle – nicht vermeiden. Die Verfahrensdauer wird maßgeblich von den Betei- ligungsrechten bestimmt, die ich in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11664 ausführlich beschrieben habe. Die zuständige Schulaufsicht führt das gesamte Auswahlverfahren unter Beachtung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften schnellstmöglich durch; bei plan- mäßigen Personalaustritten wird eine unmittelbare und bei nichtplanmäßigen Personalaustritten eine schnellstmögli- che Nachbesetzung angestrebt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 839 2 Längere Verfahrenszeiten entstehen jedoch dann, wenn noch dienstliche Beurteilungen von der Schulleite- rin oder dem Schulleiter gefertigt werden müssen. Hinzu kommen nach der Auswahlentscheidung ggf. eingehende Konkurrentenklagen von nicht ausgewählten Bewerberin- nen und Bewerbern, die eine abschließende Entscheidung verzögern oder verhindern. Auch das Fehlen von geeig- neten Bewerberinnen und Bewerbern kann einer zügigen Nachbesetzung im Wege stehen. 4. Bei wie vielen dieser Funktionsstellen gemäß Frage 1 und 2 läuft das Besetzungsverfahren bereits und seit wann (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer und Schultyp)? Zu 4.: Bei allen ausgeschriebenen Funktionsstellen läuft das Stellenbesetzungsverfahren. Die jeweils zustän- dige Schulaufsicht beginnt die Auswahlverfahren zeitnah nach Ablauf der Ausschreibungsfrist. Die Anzahl der seit 2009 in jedem Kalenderjahr für die Region Tempelhof-Schöneberg für die einzelnen Schularten im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten und aktuell noch gültigen Ausschreibungen ist der Anlage 2 (Tempelhof-Schöneberg Stand 11.03.2013) zu entneh- men. 5. Ist die Neuausschreibung für die Schulleitung an der Neumark-Grundschule inzwischen erfolgt? Wenn ja, wann ist hier mit einer Neubesetzung zu rechnen? Warum wurde die kommissarische Schulleitung nicht zur regulären Schulleitung ernannt? Zu 5.: Die Ausschreibung wurde bereits im Februar erneut veröffentlicht. Bewerbungen liegen bisher noch nicht vor. Die kommissarische Schulleiterin hat sich nicht um die Stelle beworben, sondern ist nur bereit, die Auf- gaben einer Schulleiterin so lange kommissarisch wahr- zunehmen, bis die Stelle besetzt wird. Eine Ernennung wäre zudem erst nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren möglich. 6. Wie bewertet der Senat, dass Funktionsstellen über einen längeren Zeitraum unbesetzt bleiben? Zu 6.: Der Senat verfolgt das Ziel, Funktionsstellen an Schulen möglichst schnell und im Idealfall übergangslos zu besetzen. Die zuständige Schulaufsicht führt das ge- samte Auswahlverfahren unter Beachtung der gesetzli- chen und sonstigen Vorschriften schnellstmöglich durch; bei planmäßigen Personalaustritten wird eine unmittelbare und bei nichtplanmäßigen Personalaustritten eine schnellstmögliche Nachbesetzung angestrebt. Zur Verfahrensdauer und den einzelnen Verfahrens- schritten verweise ich auf die Ausführungen in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11664. 7. Was wird der Senat konkret unternehmen, damit sich die Situation an den Schulen im Bezirk Tempelhof- Schöneberg hinsichtlich der Besetzung der Funktionsstellen endlich zum Besseren wendet? Zu 7.: Im Vergleich mit den vergangenen Jahren ist danach zwar erstmalig für die Region Tempelhof-Schö- neberg eine überdurchschnittliche Anzahl aktuell laufen- der Ausschreibungsverfahren festzustellen. Überdurch- schnittlich langjährig unbesetzt sind die Funktionsstellen jedoch auch dort nicht. Von einer grundsätzlichen Tendenz oder systemati- schen Problematik kann hier nicht ausgegangen werden. Für die Region Tempelhof-Schöneberg ist dies u.a. in einem wiederholten Wechsel der zuständigen Schulauf- sichten begründet. In regelmäßigen Gesprächen der zuständigen Abtei- lungsleitung mit den Schulaufsichten in allen Außenstel- len wird u.a. die besondere Bedeutung der Funktionsstel- len für die schulische Situation und Entwicklung immer wieder thematisiert. Neben allen anderen schulaufsichtli- chen Aufgaben liegt in der vorrangigen Bearbeitung lau- fender Stellenausschreibungen ein besonderer Schwer- punkt in der Arbeit der regionalen Schulaufsichten. Ich habe keinen Grund, an der schnellstmöglichen Er- ledigung solcher Vorgänge zu zweifeln. Berlin, den 19. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013) I B 5.3/5.4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17 / 11 839 Seite 1 02.05.2013 - 6476/6441 - Grundschulen Sonderschulen Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Stand: 11.03.13 Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Koordinator/in Fachbereichsleiter/in Fachleiter/in Schulleiter/i n frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. Tempelhof-Schöneberg 3 3 3 3 2 2 2 2 36 19 Seite 1 I B 5.3/5.4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17 / 11 839 Seite 2 02.05.2013 - 6476/6441 - Grundschulen Stand: 11.03.13 Tempelhof-Schöneberg Integrierte Sekundarschulen Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Koordinator/in Stufenleiter/in Fachbereichsleiter/in Fachleiter/in frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. 1 1 41 32 Seite 2 SenBJW I B 5.3/5.4 ( 9227 - 6476/6441 Stand: 11.03.2013 - Seite 1 / 1 - Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17 / 11 839 Region / Schulart Integrierte Sekundarschulen Grundschulen Gymnasien Sonderschulen Gesamtergebnis 07 Tempelhof-Schöneberg 33 6 23 62 Region / Schulart 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtergebnis 07 Tempelhof-Schöneberg 5 11 24 22 62 Stellenausschreibungen nach Veröffentlichung und Regionen Stellenausschreibungen nach Regionen und Schularten ka17-11839 K1711839 Anlage 1 K1711839 Anlage 2