Drucksache 17 / 11 846 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 02. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2013) und Antwort Wie praxistauglich ist das Programm „Qualifizierung für Beschäftigung“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen, die im Rahmen der Pro- gramme Bürgerarbeit, geförderten Arbeitsverhältnisse (FAV) und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent- schädigung (MAE) beschäftigt sind, haben im Zeitraum 1.1. 2012 bis 31.03. 2013 an der freiwillig angebotenen „Qualifizierung für Beschäftigung“ teilgenommen (bitte getrennt nach Programmen für das Jahr 2012 und das 1. Quartal 2013 ausweisen)? Zu 1.: Mit der Instrumentenreform des Bundes im SGB II zum 01.04.2012 ist die Qualifizierung in der öf- fentlich geförderten Beschäftigung grundsätzlich nur noch neben der Beschäftigungszeit zulässig. Dies hat zum Rückgang der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaß- nahmen geführt, da dies auf freiwilliger Basis geschieht. Mit der Umsetzung des Instruments Qualifizierung für Beschäftigung (QfB) wurde Ende 2012 begonnen. Bisher konnten Teilnehmende in folgendem Umfang erreicht werden: Teilnehmende bis 31.12.2012: 122 Teilnehmende bis 31.03.2013: 326 Gesamtzahl: 448 Da diese Maßnahmen zum Teil noch über den 31.03.2013 hinaus durchgeführt werden, befinden sich noch 150 Teilnehmende davon in laufenden Maßnahmen. Nach Art der Beschäftigungsmaßnahme differenziert, stellt sich die Verteilung wie folgt dar: 2012 2013 Maßnahmen mit Mehraufwands- entschädigung (MAE) 50 195 Förderung von Arbeitsverhältnis- sen (FAV) 18 30 Bürgerarbeit 41 114 2. Welche der in der Antwort auf meine Kleine An- frage zu Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes - Drs 17/11098 in der Anlage 3 genannten Qualifizie- rungsmaßnahmen wurden bisher tatsächlich umgesetzt (bitte jeweils die Maßnahme mit der tatsächlichen Anzahl der TeilnehmerInnen aufführen)? Zu 2.: Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen inklusive der Anzahl der Teilnehmenden entnehmen Sie bitte im Detail der beiliegenden Tabelle. 3. Wie viele der TeilnehmerInnen an den Maßnah- men „Qualifizierung für Beschäftigung“ haben ein trägerinternes Zertifikat und wie viele TeilnehmerInnen ha- ben ein externes Zertifikat erworben? Zu 3.: Bisher wurden 345 interne Zertifikate und 14 externe Zertifikate vergeben. Die externen Zertifikate beziehen sich auf den ECDL-Führerschein. Diese Zertifi- kate werden durch den Qualifizierungsträger vergeben, der vorher eine externe Lizenz erwerben muss. 4. In welcher Höhe wurden für das Programm „Qualifizierung für Beschäftigung“ finanzielle Mittel im Jahr 2012 verausgabt und welche Mittel sind dafür bisher in 2013 geflossen? Zu 4.: Mitteleinsatz 2012 67.081,26 Euro Mitteleinsatz 2013 211.692,00 Euro In 2012 handelt es sich um tatsächlich abgeflossene Mittel. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 846 2 5. Welche konkreten Vereinbarungen gibt es zwi- schen dem Land Berlin und der Regionaldirektion bzw. den Berliner Jobcentern bezüglich der Umsetzung des Programms „Qualifizierung für Beschäftigung“ im Rahmen der Programme Bürgerarbeit, MAE und FAV? Zu 5.: Im September 2012 fand eine Abstimmung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zu werthalti- gen Qualifizierungen im Rahmen von QfB statt. Es er- folgte eine Verständigung auf besonders förderfähige Projekte mit gesamtstädtischem Interesse. Dazu gehören: - Bus und Begleitservice - Stadtteilmütter - Gemeindedolmetscherinnen und -dolmetscher - ÖPNV-Fahrgastbetreuerinnen und -Fahrgastbe- treuer - Kulturinitiativen Aufgrund dieser identifizierten Bedarfe wurden Quali- fizierungscluster gebildet. Die Angebote orientieren sich an der Bildungszielplanung der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg. Nachfolgend kam es in Bedarfsfällen zwischen der Senatsverwaltung, der Comovis GbR und den Jobcentern zu konkreten projektbezogenen Abstimmungen. 6. Mit welchem zeitlichen Umfang pro Woche erfolgt die „Beschäftigung in Qualifizierung“? Zu 6.: Der zeitliche Umfang von Qualifizierungspro- jekten im Rahmen von QfB ist sehr verschieden und wechselt je nach Maßnahme. In Kursen, die als Vollzeit- kurs im Blockunterricht durchgeführt werden, beträgt die Qualifizierungszeit zwischen 25-30 Stunden. In Kursen, die beschäftigungsbegleitend durchgeführt werden, beträgt der Qualifizierungsanteil überwiegend 10 Stunden. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. 7. Wurde mit den Berliner Jobcentern bzw. der Regionaldirektion eine Vereinbarung getroffen, dass die Beschäftigung (in der Regel 30 Stunden pro Woche) im Rahmen der jeweiligen Maßnahme (Bürgerarbeit, MAE, FAV) an vier Tagen erfolgen kann und damit der fünfte Tag für die „Qualifizierung für Beschäftigung“ genutzt werden kann? Falls nicht, warum wurde dies unterlassen und welche Vorstellungen hat die zuständige Senatsver- waltung bezüglich der Durchführung der Qualifizie- rungsmaßnahme? Zu 7.: Das Instrument QfB wurde grundsätzlich als berufsbegleitendes Instrument konzipiert. In den ergän- zenden Förderbedingungen heißt es dazu: „Der zeitliche Umfang ist nicht begrenzt, kann jedoch in der Regel nur außerhalb der Beschäftigungszeit der Maßnahmeteilneh- menden stattfinden.“ Um die Chancen zur Qualifizierung für Beschäftigungsprojekte mit besonderer Förderrelevanz zu erhöhen, wurden im Einzelfall Vereinbarungen zwi- schen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit getroffen. Die Zuständigkeit für die arbeitsrechtliche Ausgestal- tung der Beschäftigungsinstrumente Bürgerarbeit, FAV und MAE ist entweder durch die Programme festge- schrieben oder liegt alleine bei den Jobcentern. Im Falle von MAE sieht die Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit vor, dass die Arbeitszeit des Beschäftigten indivi- duell und variabel gestaltet werden sollte. Um den Be- schäftigten Eigenbemühungen zur beruflichen Eingliede- rung zu ermöglichen, sollte die Beschäftigungsdauer laut Arbeitshilfe für MAE 30 Stunden pro Woche nicht über- schreiten. Für die Teilnahme am Programm Bürgerarbeit gilt die Vorgabe des Bundesverwaltungsamtes zur Arbeitszeit. Darüber hinaus sind alle Teilnehmenden durch Arbeits- verträge ihrer Einsatzstellen an Vorgaben gebunden. Die Zuweisungen sind von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich geregelt. Da allerdings die Träger trotz ihres regionalen Sitzes mit den Jobcentern der gesamten Stadt zusammenarbeiten und auf die Kooperation aller Jobcenter angewiesen sind, ist eine bilaterale Vereinba- rung nur begrenzt wirksam. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nutzt alle Möglichkeiten, die Menschen von einer freiwilligen Teilnahme zu über- zeugen. Gemeinsam mit comovis GbR lädt die Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen regelmäßig Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger zum Erfah- rungsaustausch ein. Dort wird ein gemeinsames Vorgehen besprochen und in Einzelfällen werden erfolgreiche Maß- nahmen auf die anderen Fälle übertragen. Insbesondere ist die Qualifizierung ein wichtiger Bestandteil beim Berliner Jobcoaching. Eine der zentralen Aufgaben für den Coach ist es, die individuelle, passgenaue und zielführende Qua- lifizierung für die Arbeitslosen zu finden. 8. Wurden die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger in die Ausgestaltung des Pro- gramms „Qualifizierung für Beschäftigung“ mit einbezogen ? Wenn ja, in welcher Weise hatten die Träger Ein- fluss auf die Ausgestaltung? Falls nicht, aus welchen Gründen wurde dies unterlassen? Zu 8.: Die Gestaltung der Förderbedingungen zum Programm QfB beruhte zunächst auf den Erfahrungen mit dem Instrument Zusatzjobs & Bildung (Z&B) unter Ein- beziehung der aktuellen Rahmenbedingungen nach der Instrumentenreform der Bundesagentur für Arbeit. Da die comovis GbR bereits seit 5 Jahren Z&B-Maßnahmen durchführte und in intensivem Austausch mit den Durch- führungsträgern steht, war ein breites konzeptionelles Wissen bei der comovis GbR zur Vorbereitung der Inte- ressensbekundung vorhanden. Es liegt in der Natur eines Interessenbekundungsver- fahrens, dass man den Kreis der mit der Vorbereitung Befassten möglichst klein hält, um potentielle Anbieterin- nen und Anbieter nicht von der Teilnahme ausschließen zu müssen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 846 3 9. In welcher Weise werden die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger dabei unterstützt, dass sie Personal und Räume für Qualifizierungsmaßnahmen vorhalten, die u.U. wegen mangelnder Nachfrage gar nicht zustande kommen? Zu 9.: Die Finanzierung für QfB ist als Fehlbedarfsfi- nanzierung angelegt. Die Finanzierung tritt auf der Basis von abzurechnenden Teilnehmerqualifizierungsstunden erst in Kraft, wenn Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden. Bereitstellungspauschalen sind nicht vorgesehen. 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird für das Programm „Qualifizierung für Beschäftigung“ geworben, bzw. wird die Zielgruppe auf dieses Angebot aufmerksam gemacht? Zu 10.: Es fanden mehrere Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der comovis GbR und den Jobcentern statt, um für ein verein- fachtes Besetzungsverfahren bei QfB zu werben. Durch die Implementierung der Jobcoachings besteht die Möglichkeit, Teilnehmende einer Beschäftigungs- maßnahme individuell und gezielt auf die Teilnahme an QfB anzusprechen und zu motivieren. Darüber hinaus fanden weitere Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbung statt: - Veröffentlichung der Interessensbekundung auf der Website der comovis GbR - Veröffentlichung des Angebotes QfB auf der Website der comovis GbR - Sensibilisierungsschreiben an die Beschäftigungs- träger - Trägerinformationsveranstaltungen 11. Gibt es für die TeilnehmerInnen an der Qualifizie- rung eine Erstattung der Fahrkosten, wenn diese nicht am Ort der Beschäftigungsmaßnahme erfolgt? Falls nicht, warum hält die zuständige Senatsverwaltung dies für nicht notwendig? Zu 11.: Für Teilnehmende, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Leistungen, da Ausgaben für Verkehr/Mobilität bereits durch den Regelbedarf nach § 20 SGB II gedeckt sind. Außerdem können SGB-II-Bezieherinnen und Bezieher zusätzlich den Berlinpass beantragen, welcher unter ande- rem zum Erwerb vergünstigter Monatskarten berechtigt. 12. Welche Anreize gibt es für die im Rahmen von Bürgerarbeit, MAE und FAV Beschäftigten an den frei- willigen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen? Zu 12.: Anreize im Sinne von Motivationsprämien für den Abschluss von Qualifizierungsmaßnahmen sind bun- desweit derzeit nur im Rahmen einzelner Modellprojekte möglich. In Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg prüft die Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Abstim- mung mit der Senatsverwaltung für Finanzen, welche Möglichkeiten einer Umsetzung es im Land Berlin dafür geben kann. Berlin, den 21. Juli 2013 Dilek K o l a t ______________________ Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2013) Darstellung der Maßnahmen aus dem Programm "Qualifizierung für Beschäftigung" zur KA des Abgeordnetenhauses Berlin vom 02.04.2013, Quelle: comovis GbR, Stand 10.04.2013 2012 2013 Maßnahme- Nummer Träger Maßnahmetitel Beginn Ende Zielgruppe tatsächliche TLN 2012 Anzahl intern Zertifikate Anzahl etxernen Zertifikate tatsächliche TLN 2013 Anzahl intern Zertifikate Anzahl etxernen Zertifikate zeitlicher Umfang der Qualif. pro Woche 37800 Chance - Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH Gesundheitsberater 19.11.2012 31.01.2013 MAE 17 17 11 37801 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Tischlers/in 02.01.2013 31.01.2013 MAE 14 14 10 37802 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Schneiders/in 02.01.2013 31.01.2013 MAE 15 15 10 37803 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Tischlers/in 02.01.2013 31.01.2013 MAE 14 14 10 37804 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Zweiradmechanikers/in 02.01.2013 31.01.2013 MAE 20 20 10 37805 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Tischlers/in 02.01.2013 31.01.2013 MAE 21 21 10 37806 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Einzelhandelskaufmanns/frau (Grundlagen) 07.01.2013 28.02.2013 MAE 13 13 10 37807 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld Garten- und Landschaftsbau 02.01.2013 22.03.2013 MAE 15 15 10 37808 soko.bildung GmbH Grundlagen im Berufsfeld des/ der Gärtners/-in 07.01.2013 28.02.2013 BüA 12 12 10 37809 soko.bildung GmbH Grundlagen der Lebensmittelhygiene 07.01.2013 16.04.2013 FAV 5 5 10 37810 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/der Schneiders/-in 11.02.2013 26.04.2013 MAE 15 15 10 37811 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/der Zweiradmechanikers/-in 11.02.2013 26.04.2013 MAE 18 18 10 37812 soko.bildung GmbH Weiterbildung im Berufsfeld des/ der Tischlers/-in 25.02.2013 30.04.2013 MAE 20 20 10 4677BR01.13 Berlin-Brandenburger Bildungswerk e.V. ECDL-Vorbereitungsmodule zum Europäischen Computerführerschein 21.02.2013 05.04.2013 MAE 15 14 10 AGO0047 pro agora - Gesellschaft für nachhaltige Stadtkultur e. V. Fachkraft für Bio-Produkte in Handel und Gastronomie (Food- Beriech) 30.10.2012 26.11.2012 MAE 15 12 30 AGO0048 pro agora - Gesellschaft für nachhaltige Stadtkultur e. V. Bio-Fachkraft im Drogerie- und Kosmetikbereich (Non-Food- Bereich) 27.11.2012 28.12.2012 MAE 5 2 30 ARB0627 ARBLI GmbH Europäischer Computerführerschein 01.10.2012 16.11.2012 BüA 12 12 25 ARB0628 ARBLI GmbH Berufskunde in verschiedenen Berufen 08.10.2012 23.11.2012 BüA 17 17 25 ARB0629 ARBLI GmbH Arbeit und Gesundheit Berufsbilder im sozialen Bereich und Gesundheitsprophylaxe 15.10.2012 02.12.2012 BüA 12 12 25 ARB0636 ARBLI GmbH Berufskunde in verschiedenen Berufsfeldern 07.01.2013 15.02.2013 BüA 16 16 25 ARB0637 ARBLI GmbH Arbeit und Gesundheit Berufsbilder im sozialen Bereich 04.02.2013 15.03.2013 BüA 12 12 25 ARB0638 ARBLI GmbH Europäischer Computerführerschein 21.01.2013 01.03.2013 BüA 12 12 25 ARB0643 ARBLI GmbH Berufskunde in verschiedenen Berufsfeldern 25.02.2013 05.04.2013 BüA 12 12 25 ARB0644 ARBLI GmbH Europäischer Computerführerschein 11.03.2013 19.04.2013 BüA 15 25 ARB0645 ARBLI GmbH Arbeit und Gesundheit 25.03.2013 03.05.2013 BüA 12 25 BUB0018 BfU - Beschäftigungsgesellschaft gGmbH Berufliche Weiterbildung "Systemische Beratung" 29.10.2012 30.11.2012 MAE 13 13 25 DUB0204 D&B Dienstleistung und Bildung gGmbH Qualifizierung der Fahrtenbegleitdienstmitarbeiter (FAV) 01.10.2012 31.12.2012 FAV 18 15 25 DUB0208 D&B Dienstleistung und Bildung gGmbH Qualifizierung der Fahrtenbegleitdienstmitarbeiter (FAV) 26.11.2012 28.02.2013 FAV 13 11 25 DUB0227 D&B Dienstleistung und Bildung gGmbH Qualifizierung der Fahrtenbegleitdienstmitarbeiter (FAV) Gruppe V 11.03.2013 10.06.2013 FAV 12 25 KHS0018 KHS Kirchhofschmiede Metallbau gGmbH TIP: Training, Integration, Perspektive- berufliche Qualifizierung mit integrierter Sprachförderung 25.03.2013 31.12.2013 BüA 19 130 Std. pro TN in individueller Zeiteinteilung SAQ0001 SPI A&Q gGmbH, Ausbildung und Qualifizierung Berlin-Brandenburg Kunstharz - Grundqualifizierung in gestalterischer Arbeit 01.01.2013 30.09.2013 MAE 15 15 WOR0018 WORKS Gemeinnütziges Bildungswerk GmbH In Zenit - Kaufmännische, kreative, EDV-, Sprach- und IT-Module (Bürgerarbeit) 02.01.2013 31.12.2013 BüA 4 100 Std. pro TN in individueller Zeiteinteilung 122 94 0 326 251 14 ka17-11846 K1711846_Anlage