Drucksache 17 / 11 855 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 02. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2013) und Antwort Coaching für Menschen im SGB II Bezug Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welche Zielgruppen richtet sich das Coachingprogramm des Senats, welche finanziellen Mittel stehen dafür im laufenden Jahr 2013 zur Verfügung und ist nach derzeitigem Stand geplant, das Coachingprogramm in den kommenden Jahren fortzusetzen? 2. Wer hat die inhaltliche bzw. konzeptionelle Ausgestaltung des Coachingprogramms vorgenommen und was beinhaltet diese? 3. Wie verbindlich ist die Aussage von Arbeitssenatorin Kolat: "Jeder Arbeitslose bekommt einen Coach, der ihn in allen Fragen begleitet"? 4. Wie soll nach den Vorstellungen des Senats das Coaching konkret in der Praxis umgesetzt werden (An- zahl der vom Senat finanzierten Stellen, Qualifikationsan- forderungen an die Coaches, Höhe der Vergütung pro Stelle, zeitlicher Umfang, Begleitstrukturen etc.)? 5. Welche konkreten Vereinbarungen gibt es zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion bzw. den Berliner Jobcentern bezüglich der Umsetzung des Coachings für Menschen im SGB II Bezug? 6. Wurde mit den Berliner Jobcentern bzw. der Regionaldirektion eine Vereinbarung getroffen, wie das Coaching sinnvoll mit Beschäftigungsmaßnahmen (Bür- gerarbeit, MAE, FAV) verknüpft werden kann? Falls nicht, warum wurde dies unterlassen und welche Vor- stellungen hat die zuständige Senatsverwaltung bezüglich der konkreten Umsetzung? 7. Wie unterscheidet sich das Coachingprogramm des Senats von den von den Jobcentern ausgeschriebenen und Coaching-Maßnahmen und gibt es konkrete Absprachen mit den Jobcentern, dass es hier zu keinen konkurrieren- den Angeboten kommt? Wenn ja, wie verbindlich sind diese Absprachen, falls nicht, aus welchen Gründen ist keine Abstimmung erfolgt? 8. Wie grenzt sich das Coaching von der bei den Trägern bereits etablierten Integrationsberatung ab? 9. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird bei den Zielgruppen für die freiwillige Teilnahme am Coaching geworben? 10. Ist eine Evaluierung des Coachingprogramms geplant , wenn ja, in welchen zeitlichen Rahmen soll diese erfolgen und wer wurde mit der Evaluation beauftragt? Falls nicht, warum wird darauf verzichtet? Zu 1.-10.: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/11412 vom 10.01.2013 „Berliner Jobcoaching-Programm“ verwiesen. Berlin, den 15. Mai 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013)