Drucksache 17 / 11 861 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Herberg (PIRATEN) vom 08. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2013) und Antwort Entgangene Grunderwerbsteuereinnahmen bei Berliner TLG-Wohnungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der 11.500 Wohnungen der TLG Woh- nungsgesellschaft, die an die TAG Immobilien AG bzw. deren Tochterunternehmen verkauft wurden, liegen im Land Berlin und wie hoch ist der anteilige Wert am Ver- kaufswert von 471 Mio. €? 2. In welcher Höhe hat das Land Berlin aus diesem Immobiliengeschäft Grunderwerbsteuer vereinnahmt? 3. Kann der Senat ausschließen, dass dem Land Berlin durch einen dabei zustande gekommenen Share Deal im Vergleich zu einem Asset Deal Steuereinnahmen entgan- gen sind? Falls Nein, in welcher Höhe? Zu 1. bis 3.: Es handelt sich um einen durch das Steu- ergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) geschützten Ein- zelfall. Weiter zu 3.: Im Allgemeinen kann der Senat nicht ausschließen, dass durch Share Deals im Vergleich zu Asset Deals dem Land Berlin Grunderwerbsteuerein- nahmen entgehen. Dies liegt zum einen an den derzeit möglichen legalen Gestaltungsmöglichkeiten, die zur Nichtsteuerbarkeit von Anteilskäufen bei der Grunder- werbsteuer führen können und zum anderen an den im Fall der Steuerbarkeit von Share Deals als Bemessungs- grundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzenden Grundbesitzwerten, deren Höhe unter den Verkehrswerten bzw. den möglichen Verkaufspreisen der Grundstücke liegen kann. 4. Was unternimmt der Senat im Bundesrat, um in Zukunft eine Vermeidung von Steuerpflicht mit Hilfe von Share Deals und somit Steuerausfälle für das Land Berlin zu verringern? Zu 4.: Der Senat unterstützt die Bundesratsinitiative (Drucksache Nr. 302/12) zur Vermeidung von Gestal- tungsmodellen mit sogenannten RETT-Blocker-Struktu- ren in der Grunderwerbsteuer. Die Gesetzesini-tiative zur Änderung des Grunderwerb-steuergesetzes befindet sich derzeit im Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)