Drucksache 17 / 11 864 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2013) und Antwort BER-Debakel LVIII: Mehrbelastung der Bevölkerung durch 15-Grad abknickende Flugrouten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern wirkt sich die laut Deutscher Flugsicherung für einen unabhängigen Parallelbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) notwendige Divergenz von 15° der An- und Abflugrouten auf die umliegenden Gebiete des BER aus? Antwort zu 1: Für die Festlegung der An- und Ab- flugverfahren an den deutschen Verkehrsflughäfen ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig. Die technische Planung der Flugverfahren erfolgt durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die An- und Abflugverfahren für den Flughafen Ber- lin Brandenburg sind vom BAF am 26. Januar 2012 fest- gelegt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als 247. Durchführungsverordnung des BAF zur Luftverkehrs-Ordnung im Bundesanzeiger vom 20. März 2012 veröffentlicht worden. Der Senat verfügt über keine Erkenntnisse, die über die Ausführungen des BAF im Abwägungsvermerk „Festlegung von Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“ vom 26. Januar 2012 sowie die veröffentlichten Übersichtskarten hinausgehen. Frage 2: Welche Flächen werden durch die 15°-Di- vergenz der An- und Abflugrouten hinsichtlich Lärm, Umwelt und Gesundheit mehr belastet werden, als zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ursprünglichen Flug- routen in der Planfeststellung? (Bitte Karte beilegen) Antwort zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Im Rahmen der Planfeststellung wurden keine Flug- verfahren festgelegt bzw. veröffentlicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden die Auswirkungen des Vorhabens Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schöne- feld (lediglich) aufgrund einer Grobplanung zu möglichen Flugverfahren der Deutschen Flugsicherungs GmbH (DFS) bewertet. Frage 3: Wie viele Haushalte, die sich auf der Fläche des Landes Berlin befinden, sind von der Divergenz von 15° der An- und Abflugrouten mehr betroffen im Ver- gleich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Flugrouten in der Planfeststellung? Antwort zu 3: Nach Aussage der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sind rechtlich gesehen keine Haushalte zusätzlich betroffen. Frage 4: Wie viele Schulen, Kindertagesstätten, Kran- kenhäuser und Altenheime auf der Fläche des Landes Berlin werden durch die 15°-Divergenz der An- und Ab- flugrouten mehr belastet im Vergleich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Flugrouten in der Planfeststellung? (Bitte Name der Institution und Standort angeben) Antwort zu 4: Nach Aussage der FBB sind rechtlich gesehen keine der genannten Institutionen zusätzlich be- troffen. Frage 5: In welcher Höhe belaufen sich die prognosti- zierten Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen in den unter 3. und 4. genannten Gebieten/Einrichtungen? Antwort zu 5: Unter Verweis auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 entstehen keine Mehrkosten. Frage 6: Wie vielen Haushalten steht auf Grund der Divergenz von 15° der An- und Abflugrouten ein Über- nahmeanspruch zu? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 864 2 Antwort zu 6: In dem entsprechenden Entschädi- gungsgebiet haben sich nach Aussage der FBB veränderte Betroffenheiten bisher nicht ergeben. Frage 7: Hat die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH entsprechende Rückstellungen gebildet? Antwort zu 7: Die FBB aktiviert die durchgeführten Schallschutzmaßnahmen. Rückstellungen werden deshalb nicht gebildet. Berlin, den 10.05.2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2013)