Drucksache 17 / 11 865 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 05. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2013) und Antwort BER-Debakel LX: Nachfrage zu der vom Regierenden Bürgermeister versehentlich unvollständig beantworteten Kleinen Anfrage „BER-Debakel XLVI: Neustart nun doch ohne alte Bekannte?“ (Drucksache 17/ 11671) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Frage Nr. 8 der o. g. Kleinen Anfrage (Drucksache 17/11671) lautete: „Bestand zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und Herrn Bender ein schriftlicher Vorvertrag (bspw. Letter of Intent), be- standen nebenvertragliche Vereinbarungen oder sonstige schriftliche oder mündliche Abmachungen? Wenn ja, was war der Inhalt der jeweiligen Vereinbarung?”. Konnte der Regierende Bürgermeister diese Frage nicht beantworten, weil zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und Herrn Bender tatsächlich kein schriftlicher Vorver- trag (bzw. Letter of Intent), keine nebenvertraglichen Vereinbarungen oder sonstige schriftliche oder mündliche Abmachungen bestanden oder weil dem Regierenden Bürgermeister o. g. Vereinbarungen nicht bekannt waren und/oder bekannt sind? Frage 2: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass unter 1. genannte Vereinbarungen zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg und Herrn Bender bestan- den oder bestehen? Frage 3: Frage Nr. 9 der o. g. kleinen Anfrage (Druck- sache 17/11671) lautete: “Wurde geprüft, ob vertragliche oder vorvertragliche Schadensersatzansprüche gegen Herrn Bender geltend gemacht werden können?”. Konnte der Regierende Bürgermeister diese Frage nicht beant- worten, weil nicht geprüft wurde, ob vertragliche oder vorvertragliche Schadensersatzansprüche gegen Herrn Bender geltend gemacht werden können oder weil er kei- ne Kenntnis davon hatte? Frage 4: Falls eine Prüfung der unter 3. genannten Sachverhalte stattgefunden hat, was war deren Ergebnis? Frage 5: Falls keine Prüfung der unter 3. genannten Sachverhalte stattgefunden hat, was waren die Gründe hierfür? Frage 6: Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu Frage 1 bis 6: Auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen Nr. 17/11607 und 17/11671 wird ver- wiesen. Es gab Überlegungen, Herrn Prof. Dr. Bender als Be- rater zur Unterstützung der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu engagieren. Herr Prof. Dr. Bender hat am 04. März 2013 sein Angebot zurück- gezogen. Dies erfolgte noch bevor sich der Präsidialaus- schuss des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin Branden- burg GmbH mit diesem Angebot befassen konnte. Man- gels vertraglicher Vereinbarungen gab es keine Veranlas- sung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Berlin, den 16. April 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2013)