Drucksache 17 / 11 869 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 04. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2013) und Antwort Lehrer/-innenausstattung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Der Tagesspiegel berichtete am 24.05.2012, dass knapp 700 Vertretungslehrkräfte an Berlins Schulen im Einsatz seien, von denen nur etwas mehr als die Hälfte das erste Staatsexamen absolviert hat. a) In welchem Umfang wurde 2012 insgesamt Unterricht im Rahmen der Personalkostenbudgetie- rung (PKB) erteilt? (Bitte in Stunden und als An- teil am insgesamt an der Berliner Schule erteilten Unterricht aufschlüsseln.) b) Wie viele der 2012 im Rahmen der PKB im Un- terricht eingesetzten Personen verfügen über ein abgeschlossenes zweites Staatsexamen für das Lehramt? 
(Bitte Anzahl der Personen sowie Anteil der insgesamt im Rahmen der PKB im Unter- richt eingesetzten Personen aufschlüsseln.) c) In welchem Umfang wird aktuell Unterricht im Rahmen der PKB erteilt? 
(Bitte in Stunden und als Anteil am insgesamt an der Berliner Schule er- teilten Unterricht aufschlüsseln.) d) Wie viele der 2012 im Rahmen der PKB im Unterricht eingesetzten Personen haben das erste Staatsexamen bzw. einen Master-Abschluss ab- solviert? (Bitte die Anzahl der Personen sowie Anteil der insgesamt im Rahmen der PKB im Un- terricht eingesetzten Personen.) e) Wie viele dieser Personen haben das zweite Staatsexamen absolviert? 
(Bitte die Anzahl der Personen sowie Anteil der insgesamt im Rahmen der PKB im Unterricht eingesetzten Personen auf- schlüsseln.) Zu 1. a) und c): Den Berliner Schulen werden im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 3 % des aner- kannten Unterrichtsbedarfs als finanzielle Mittel für be- fristete Einstellungen zur Krankheitsvertretung sowie für außerunterrichtliche Projekte zur Verfügung gestellt. Im ersten Halbjahr 2012 (01.01. - 19.06.2012) wurden von den Schulen insgesamt 251.059 Unterrichtsstunden über PKB vertraglich für Vertretungseinstellungen ver- einbart, dies entspricht einem Anteil von 2,14 % am insgesamt erteilten Unterricht. Im Zeitraum 06.08.2012 bis 15.04.2013 wurden von den Schulen insgesamt 448.695 Unterrichtsstunden über PKB vertraglich für Vertretungseinstellungen vereinbart, dies entspricht 2,06 % des insgesamt erteilten Unterrichts. Zu 1. b), d) und e): Eine entsprechende Auswertung ist nicht möglich, da die für die Beantwortung notwendi- gen Daten nicht standardisiert erfasst werden. Für Vertre- tungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung wer- den sowohl Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung als auch Lehrkräfte ohne vollständige Lehramts- ausbildung eingestellt. Von den Lehrkräften ohne vollständig abgeschlossene Lehramtsausbildung haben allerdings sehr viele Dienst- kräfte zumindest die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgreich abgelegt, so dass einerseits die Wartezeit bis zur Zuweisung eines Referendariatsplatzes überbrückt, andererseits wertvolle Unterrichtserfahrungen gewonnen werden können. Auch bei diesen Lehrkräften ist von pä- dagogischen Erfahrungen und Kenntnissen auszugehen. Weitere Personengruppen verfügen in vielen Fällen zu- mindest über Studienerfahrungen für ein Lehramt. Es ist von den Schulleiterinnen und Schulleitern grundsätzlich darauf zu achten, dass Bewerberinnen und Bewerber - sofern sie keine 2. Staatsprüfung für ein Lehramt nach- weisen können - über die notwendigen fachlichen Vo- raussetzungen für die Erteilung von Unterricht verfügen. Der Vorrang von Laufbahnbewerberinnen und Laufbahn- bewerbern bei Einstellungen ist in jedem Fall zu gewähr- leisten. Bei allen Dienstkräften ohne volle Lehrbefähigung muss die Unterrichtsfähigkeit individuell von den Schul- leiterinnen und Schulleitern geprüft werden. 2. Die Arbeitsbelastung von angehenden Lehrkräften in einem regulären Referendariat wird als überdurch- schnittlich hoch beschrieben, Berichte von 60 Wochen- stunden sind keine Seltenheit. Die konzentrierte Reflexion von Verhaltensweisen zur Professionalisierung als Leh- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 869 2 rer/-in erfordert Zeit. Quereinsteiger/-innen (Personen ohne Lehramtsausbildung) erteilen im berufsbegleitenden Referendariat neben den Ausbildungsverpflichtungen anstatt der sonst üblichen ca. 8 Stunden 19 Stunden ei- genverantwortlichen Unterricht – und dass trotz eines höheren Ausbildungsbedarfs aufgrund des fehlenden Pä- dagogik- und Didaktikstudiums. a) Wie lässt sich nach Ansicht des Senats diese Tatsache mit dem auf S. 49 im Koalitionsvertrag ver- einbarten Ziel „Lehrerinnen und Lehrer müssen durch eine hervorragende Ausbildung auf ihren Beruf vorbereitet werden“ vereinbaren? b) Wie viele Teilnehmer/innen des berufsbegleiten- den Referendariats haben den Lehrgang in den Jahren 2004 bis 2012 vor Abschluss des zweiten Staatsexamens abgebrochen? (Bitte nach Jahren in Zahlen und als Anteil an der Gesamtzahl der Teilnehmer/innen des berufsbegleitenden Refe- rendariats im jeweiligen Jahrgang aufschlüsseln.) c) In welchem Umfang wurden 2012 Quereinsteiger /innen eingestellt? Zu 2. a): Der Senat verfolgt das Ziel, die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer durch eine sehr gute und hervor- ragende Ausbildung möglichst umfassend und gut auf den Beruf vorzubereiten. Dieser Ansatz wird sicherlich in allen gesellschaftlichen Bereichen geteilt. Die Vermittlung einer entsprechenden Ausbildung erfolgt in Berlin sowohl bei den herkömmlich ausgebildeten Lehrkräften als auch bei den Lehrkräften, die auf anderen Ausbildungswegen als sogenannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu einer Tätigkeit als Lehrkraft gefun- den haben. Dies bedeutet bezogen auf die Ausbildung für den zukünftigen Beruf als Lehrerin oder Lehrer, dass den Lehrkräften die Möglichkeit gegeben wird, ihre Kompe- tenzen und Fähigkeiten zu entwickeln, damit sie den be- ruflichen Anforderungen in Schule und Unterricht gerecht werden können. Soweit Lehrkräfte eingestellt werden, die nicht den herkömmlichen Weg über ein lehramtsbezogenes Studi- um und den sich anschließenden Vorbereitungsdienst gegangen sind, können - nach Lehrerbildungsgesetz § 9 Absätze 4 und 5 - auch Personen eingestellt werden, die eine fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Universi- tät abgeschlossen haben und aus deren Studienfächern zwei Unterrichtsfächer ableitbar sind bzw. sich ergeben. Um für diesen Personenkreis eine berufsfeldbezogene Ausbildung anzubieten, die auf eine Tätigkeit als Lehr- kraft vorbereitet, ist die Aufnahme in den Schuldienst verbunden mit der Aufnahme in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erforderlich. Dieser entspricht dem herkömmlichen Vorbereitungsdienst und endet ebenfalls mit der Zweiten Staatsprüfung. So kann gewährleistet werden, dass bei erfolgreichem Abschluss des berufsbe- gleitenden Vorbereitungsdienstes die Fähigkeit zu selbst- ständigem beruflichen Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung erworben und die Lehrkraft befähigt wurde, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten. Der Ausbildungsstand ist dann vergleichbar mit herkömmlich ausgebildeten Lehrkräften. Die Lehrkräfte, die am berufsbegleitenden Vorberei- tungsdienst teilnehmen, haben einen Arbeitsvertrag unter- zeichnet, nach dem sie sowohl an der Schule in der Regel 9 Stunden unterrichten als auch an der Ausbildung teil- nehmen. Die Ausbildung besteht aus der Teilnahme an Veranstaltungen des Allgemeinen Seminars und der Fach- seminare. Hierfür erhalten die Lehrkräfte 7 Anrechnungsstunden wöchentlich. Ferner zählt zur Ausbildung die Erteilung von Ausbildungsunterricht im Umfang von 10 Stunden wöchentlich. Den Lehrkräften steht die Möglich- keit offen, für den Unterrichtsanteil von 9 Unterrichts- stunden wöchentlich, den sie aufgrund ihres Arbeitsver- trages neben der Teilnahme am berufsbegleitenden Vor- bereitungsdienst leisten, Teilzeit in Anspruch zu nehmen. Zu 2. b): Mit dem 13. Lehrerbildungsänderungsgesetz vom 4. Mai 2005 wurde eine gesetzliche Grundlage für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst geschaffen. Am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst haben teilge- nommen bzw. haben diesen vorzeitig beendet: Zu 2. c): Im Jahr 2012 wurden 41 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger neu unbefristet eingestellt. 3. Wie viele Absolventen haben in den Jahren 2004 bis 2012 die Prüfung zum zweiten Staatsexamen in Berlin bestanden? Zu 3.: Das lehramtsbezogene Zweite Staatsexamen haben in den Jahren 2004 bis 2012 folgende Absolventin- nen und Absolventen erfolgreich abgelegt: Jahr Personen 2004 795 2005 839 2006 691 2007 650 2008 702 2009 795 2010 915 2011 1.040 2012 1.084 Jahr Teilnehmer- innen und Teilnehmer vorzeitig beendet/ abgebrochen - absolut - vorzeitig been- det/abgebrochen - in % - 2006 66 9 14 2007 7 0 0 2007 5 0 0 2008 5 0 0 2009 16 1 6 2010 18 2 11 2011 46 4 9 2012 78 3 4 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 869 3 4. Warum hält der Senat entgegen seiner im Koaliti- onsvertrag zum Ausdruck gebrachten politischen Über- zeugung und anders als das Land Sachsen daran fest, Lehrkräfte aus anderen Bundesländern nach einer Warte- zeit von 5 Jahren und im Tauschverfahren auch vor Ab- lauf der 5-Jahres-Frist als Beamte zu übernehmen und so die Ungleichbehandlung von Lehrkräften verschiedenen Status’ auch in Zukunft fortzusetzen? Zu 4.: Nach den Regelungen der Kultusministerkonfe- renz (KMK) sind Wechsel von Lehrkräften zwischen den Ländern möglich. Neben dem jährlichen Ländertausch- verfahren gibt es seit 2001 auch die Möglichkeit, im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens zu wechseln. Maßgeblich sind die Beschlüsse der KMK vom 10.05.2001 und 07.11.2002, die sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Angestellte gelten. Nach diesen Beschlüssen der KMK können Lehrkräfte jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle bei- zufügen. Die Länder haben sich hierbei verpflichtet, Frei- gabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beach- tung dienstlicher Interessen zu erteilen. Die Familienzu- sammenführung steht für die Kultusministerkonferenz im Mittelpunkt der Bemühungen. Im Ländertauschverfahren wechseln jährlich Lehrkräf- te anderer Länder nach Berlin, in der gleichen Anzahl wechseln grundsätzlich auch Berliner Lehrkräfte in die jeweiligen Länder. Dieses Verfahren ist in der Regel be- darfsunabhängig und dient der Familienzusammenfüh- rung. Ein vollständiger Verzicht auf den Beamtenstatus würde die Freizügigkeit beim Wechsel der Lehrkräfte deutlich einschränken. Es ist langjährigen Beamtinnen und Beamten nicht zumutbar, bei einem Wechsel des Bundeslandes auf den Status zu verzichten. Bei Versetzungen von verbeamteten Lehrkräften aus anderen Bundesländern werden die abgebenden Länder anteilig an den Pensionslasten beteiligt. 5. Wie viele der angestellten Lehrkräfte befinden sich derzeit in der Erfahrungsstufe 1, 2, 3, 4 bzw. 5? Zu 5.: Die Anzahl der Lehrkräfte in den Erfahrungs- stufen 1, 2, 3, 4 und 5 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Stufe Anzahl von Lehrkräften 1 1124 2 2611 3 1472 4 1022 5 1789 6 * 16 * Lehrkräfte in Entgeltgruppe E6 LEHR oder E8 LEHR Gesamtergebnis 8034 6. Wie lange beträgt die als Zulage gezahlte Differenz zur höchsten Erfahrungsstufe für eine nach Abschluss des Referendariats angestellte Lehrkraft die von Senatorin Scheeres in der Öffentlichkeit vielfach genannte Höhe von ca. 1.300 €? Zu 6.: Die Vorweggewährung der höchsten Erfahrungsstufe für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbe- werber ist bis 31.12.2017 befristet. Die Zulage wird in Höhe der Differenz zwischen der tatsächlich erreichten und der höchsten Erfahrungsstufe gewährt. Sie wird auch nach dem 31.12.2017 gezahlt, sofern sie bis zum 31.12.2017 gewährt worden ist (Bestandsschutz). Die o.g. Summe beziffert den durchschnittlichen Be- trag zwischen der Eingangsstufe 1 und der höchsten Er- fahrungsstufe (Stufe 5). Wird nach Ablauf der jeweiligen Erfahrungszeit die nächste Erfahrungsstufe erreicht, so reduziert sich der Betrag entsprechend. Die Erfahrungszeit zum Erreichen der Stufe 2 beträgt ein Jahr (sofern keine Anrechnung von Erfahrungszeiten wie z.B. ein halbes Jahr Referendariat erfolgt), so dass der genannte Betrag also maximal ein Jahr gezahlt wird. Da- nach erfolgt die Zahlung der Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 5 usw. Mit dem Erreichen der Erfahrungsstufe 5 - also nach maximal 10 Jahren - wird keine Zulage mehr gezahlt. 7. Wie viele angestellte Lehrkräfte haben in den Jah- ren 2004 bis 2012 ihre Anstellung im Berliner Schul- dienst gekündigt? (aufgeschlüsselt nach Jahren) Zu 7.: Die Anzahl der Kündigungen bzw. der abge- schlossenen Auflösungsverträge ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 869 4 eigene Kündigung Auflösungsvertrag Summe 2004 19 103 122 2005 20 52 72 2006 24 45 69 2007 29 68 97 2008 50 89 139 2009 76 117 193 2010 70 169 239 2011 76 132 208 2012 66 154 220 1359 8. Wie viele Juristen mit zweitem Staatsexamen wur- den in den Jahren 2004 bis 2012 a) ... im Angestelltenverhältnis eingestellt? b) … als Beamte eingestellt? Zu 8.: Inwieweit Lehrkräfte eingestellt wurden, die auch ein juristisches Staatsexamen nachweisen, kann nicht ausgewertet werden. Entsprechende Daten werden nicht standardisiert erfasst. Der Bezug der Frage zum Thema der Kleinen Anfrage („Lehrer/-innenausstattung in Berlin“) ist unklar. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2013)