Drucksache 17 / 11 878 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 09. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2013) und Antwort Tierrettungseinsätze der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tierrettungseinsätze hat die Berliner Feuerwehr seit 2010 durchgeführt? (Bitte nach Jahren, Tierarten, Anlass des Einsatzes und Bezirken aufschlüs- seln; falls keine Bezirksstatistik geführt werden sollte, bitte nach Direktionen aufschlüsseln.) Zu 1.: In den Alarmierungen zu den Einsätzen und in den Klassifizierungen des Einsatzgeschehens nach den Einsätzen werden Ereignisse im Zusammenhang mit Tieren erfasst, unabhängig davon, ob ein Tier selber in Not- lage geraten oder ob von einem Tier eine Gefahr ausge- gangen war. Über 90% der genannten Zahlen beziehen sich aber auf eine Notlage des Tieres. Dabei gab es von 2010 bis 2012 folgende Zahlen: Alarmierungen zu 2010 2011 2012 Tieren in Notlage / 1848 1420 1381 durch Tiere ausgelöste Gefahren dabei alarmierte Einsatzmittel 2080 1567 1475 Die jeweiligen Tierarten werden in den Einsatzstatis- tiken nicht erfasst. Von den Alarmierungen in den Jahren 2010 / 2011 entfielen auf die 2010 2011 2012* Direktion West 943 824 Direktion Süd 458 221 Direktion Nord 447 374 Außerhalb Berlin 0 1 *Auf Grund geänderter Erfassungskriterien ist eine di- rektionsweise Zuordnung für das Jahr 2012 nicht möglich. Als Einsatzabschluss im Berichtswesen angegeben wurden dabei folgende Abschlussstichworte: 2010 2011 2012 Technische Hilfeleistung – Tiere / Insekten 996 760 780 Erkundung / Fehleinsatz 880 730 793 Rettungsdienst 25 15 17 Technische Hilfeleistung – Sonstige 19 5 23 2. Wer trägt unter welchen Bedingungen die Kosten für solche Tierrettungseinsätze? Zu 2.: Die Kosten für Feuerwehreinsätze, für die nach § 17 Feuerwehrgesetz (FwG) Kostenersatz verlangt wer- den kann, werden als Benutzungsgebühr nach § 3 der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung (FwBenGebO) in Verbindung mit dem dazu erlassenen Tarifgefüge K in der jeweils am Einsatztag geltenden Fassung erhoben. Soweit der Einsatz einem Tier gegolten hat, für das der Halter nach § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbu- ches nach Grundsätzen der Gefährdungshaftung haftet (das sind zum Beispiel Hunde, Katzen oder Ziervögel), kommt eine Kostenersatzpflicht des Tierhalters nach § 17 Absatz 1 Nummer 4 FwG, § 3 Nummer 5 FwBenGebO in Betracht. 3. In welcher Höhe sind der Berliner Feuerwehr seit 2010 jährlich Einnahmen für die Durchführung von Tier- rettungseinsätzen zugeflossen? (Bitte nach Jahren und Direktionen aufschlüsseln.) Zu 3.: Tierrettungseinsätze gelten in der Mehrzahl wildlebenden Tieren, insoweit gibt es keine Kostenersatz- pflicht. Außerdem ist es fast nur bei Hunden möglich, eine Tierhalterin / einen Tierhalter zu ermitteln. Im Jahr 2010 konnten unter diesen einschränkenden Voraussetzungen 5000,75 € zu Einsätzen mit dem Anlass „Tier in Notlage / Abwehr durch Tiere ausgelöster Gefahren “ eingenommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 878 2 In den Jahren 2011 und 2012 wurde das Abrech- nungsverfahren vorübergehend ausgesetzt, weil ausgelöst durch zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg das einschlägige Gebührenverzeich- nis geändert und die Abrechenbarkeit von Tierrettungs- einsätzen grundsätzlich rechtlich geprüft werden musste. Nach Abschluss dieser Prüfung wurden die Gebühren ab 2011, soweit rechtlich zulässig, nacherhoben. Zah- lungseingänge für diesen Zeitraum sind noch nicht zu verzeichnen. 4. Welche Kosten sind durch die Beantwortung die- ser Kleinen Anfrage entstanden? Zu 4.: Diese Einzelfallprüfungen könnten für sich be- reits mehr Kosten verursachen als die eigentlich inhaltli- chen Fragestellungen dies tun würden. 5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 5: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 30. Mai 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013)