Drucksache 17 / 11 879 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 08. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2013) und Antwort Offene Fragen zum Mord an Burak B.: Ermittlungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde die neue sogenannte Antiterrordatei heran- gezogen, um in diesem Fall zu ermitteln? Zu 1.: Die Antiterrordatei, deren Zweck die Bekämp- fung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bun- desrepublik Deutschland ist, wurde nicht herangezogen, da es sich dabei um eine personengebundene Datei han- delt, die der Erkenntnisgewinnung bei bekannten Perso- nen dient. 2. Wie wird sichergestellt, dass Fehler und Versäum- nisse, die bei der Ermittlung der rassistischen Morde durch die NSU durch die Behörden geschehen sind, ver- hindert werden? Zu 2.: Im Rahmen der hochkomplexen Ermittlungen im Fall Burak B. werden alle zur Verfügung stehenden polizeilichen sowie rechtlichen Möglichkeiten ausge- schöpft, um Fehler und Versäumnisse bereits im Vorfeld zu verhindern. Dazu gehört unter anderem der stete Austausch mit anderen Polizeibehörden, wie zum Beispiel den Experten des Bundeskriminalamtes. 3. Welche Erfahrungen wurden aus NSU-Morden für Berlin gezogen und wie flossen diese in die Mordermitt- lungen bei Burak B. ein? Zu 3.: Die Aufarbeitung des NSU-(Nationalsozia- listischer Untergrund) Komplexes dauert derzeit an. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wurde in- tensiviert und wird anlassbezogen unterstützend von per- sönlichen Gesprächen flankiert. 4. Gibt es neue Verfahrenswege, neue Ermittlungsweisen , die sich von den NSU-Ermittlungen unterschei- den, um vergangene Fehler zu vermeiden? Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 5. In rechtextremen (sic!) Foren im Internet ist über den Mord an Burak B. diskutiert worden, ist der Polizei bekannt, in welchen Foren dies der Fall war und wird ermittelt, ob die Einträge Hinweise auf „Täterwissen “ geben? Zu 5.: Durch die regelmäßig durchgeführten, anlass- bezogenen Sichtungen einschlägiger Internetseiten ist der Polizei Berlin bekannt, dass der Tod Burak B´s. diskutiert wurde. Hinweise auf konkretes Täterwissen wurde dabei nicht festgestellt. 6. Ist dem Senat bekannt, dass es in der Umgebung des Tatortes regelmäßig zu rechtsextremen Aktivitäten und alltäglichen rassistischen Übergriffen kommt? Wird daraufhin in der nachbarschaftlichen Umgebung des Tat- ortes gesucht? Zu 6.: In der engeren Tatort-Umgebung liegt keine Häufung rechtsextremistischer Aktivitäten oder rassisti- scher Übergriffe vor. Im zurückliegenden Ermittlungszeitraum wurde mit großem Kräfteeinsatz in der engeren und weiteren Umge- bung des Tatortes nach Hinweisen gesucht. 7. Wie viele Fahndungsaufrufe wurden gedruckt und verteilt? Wie und wo sind diese zugänglich? Wurden die- se als Plakate im öffentlichen Raum ausgehängt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 879 2 Zu 7.: Es wurden 300 Plakate gedruckt, die im öffent- lichen Raum in der Tatortumgebung ausgehängt wurden. Zudem ist der Fahndungsaufruf auf der Internetseite der Polizei Berlin abrufbar. Ferner wurde über die Tat am 27. Februar 2013 in der ZDF-Fernsehsendung „Aktenzeichen XY …ungelöst“ berichtet . 8. Gleicht die Polizei die beim Mord an Burak B. ver- wandte Munition mit in anderen Fällen verwandter bzw. beschlagnahmter Munition ab? Wenn ja, geschieht dies länderübergreifend? Zu 8.: Die Tatmunition wurde in das zentrale Schuss- waffenregister beim Bundeskriminalamt eingestellt und mit dort einliegenden Munitionsspuren - bundesweit, also länderübergreifend - abgeglichen. Relevante Hinweise haben sich bisher nicht ergeben. 9. Wurden die Aufzeichnungen der Überwachungs- kameras in den Bahnhöfen „Britz-Süd“, „Parchimer Allee “, „Johannisthaler Chaussee“ und „Lipschitzallee“ sowie die Aufzeichnungen der Kameras im Vivantes- Klinikum Neukölln gesichert und gesichtet? Zu 9.: Die Auswertung der Aufzeichnungen aller oben genannten Überwachungskameras erbrachte keine Täter- anhalte. 10. Wenn es keine Beziehung zwischen Mörder und Opfer gibt, welche Motive werden dann als Tatmotive in Erwägung gezogen? Zu 10.: Bei den Ermittlungen wurden diverse Tatmo- tive in Erwägung gezogen. 11. Was waren die ersten Maßnahmen der Ermittlungsbehörden in der Mordnacht? Zu 11.: In der Tatnacht wurden sämtliche erforderli- chen Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Sofortbe- arbeitung durchgeführt. Darüber hinaus führten Vernehmungen, Befragungen, Absuchen und Recherchen nicht zu einem Tatverdacht. 12. Warum wurde die hohe Belohnung ausgesetzt und von wem? Zu 12.: Die Belohnung wurde von der Staatsanwalt- schaft mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ausgesetzt, um den Anreiz für Hinweise aus der Bevölkerung zu erhöhen und so den Täter zu ermitteln. Die Höhe der Belohnung ist der Schwere der Tat so- wie dem Umstand geschuldet, dass es sich absehbar um schwierige Ermittlungen aufgrund der fehlenden Ermitt- lungsanhalte handeln würde. Berlin, den 06. Mai 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013)