Drucksache 17 / 11 882 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 10. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2013) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was versteht die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft unter dem Begriff "Kinder- und Jugendpartizipation“? Zu 1.: Die Kinder- und Jugendpartizipation beinhaltet das Mitreden, Mitentscheiden und Mitgestalten von jun- gen Menschen überall da, wo sie selbst betroffen sind. Als Expertinnen und Experten ihrer Belange erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich im Kiez, im Bezirk, aber auch auf Landesebene zu engagieren und einzumi- schen, im Kindergarten, in der Schule, in der Jugendar- beit. Junge Menschen sollen zur Beteiligung ermutigt und befähigt werden. Beteiligung erfordert niedrigschwellige Angebote, die kontinuierlich stattfinden, kooperativ und transparent angelegt sind und altersangemessene Mitwir- kungs-Elemente beinhalten. Dies bedeutet die Schaffung von Strukturen, von Angeboten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Informationen, um Kinder und Jugendliche bei ihren Beteiligungsaktivitäten zu unter- stützen. Partizipation von Kindern im Bereich der Kinderta- geseinrichtungen ist im Berliner Bildungsprogramm aus- führlich dargestellt. Dem Programm liegt ein demokrati- sches Bildungsverständnis zu Grunde, wonach jedes Kind unabhängig von seiner Herkunft oder seinen individuellen Voraussetzungen die Chance haben soll, seine Absichten, seine Fähigkeiten und seine individuellen Möglichkeiten in die Entwicklung von Gemeinschaft – von Gesellschaft – einzubringen. Dies beinhaltet das Recht des Kindes gehört zu werden und mitentscheiden zu dürfen. Mit dem Thema „Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Vorgängen“ hat sich der Landesjugendhilfeausschuss von Berlin (LJHA) in den letzten Jahren kontinuierlich befasst. So hat die von ihm beauftragte Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen “ in den vergangenen Jahren verschiedene praktische Handlungsvorschläge zur Implementierung von Mitbe- stimmungsstrukturen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe erarbeitet. In den kommenden zwei Jah- ren beabsichtigt der LJHA die Erarbeitung von konkreten Handlungsvorschlägen zum Thema „Mitbestimmung in der Kindertagesbetreuung“, um dieses Thema noch stärker im Berliner Bildungsprogramm zu verankern. Gleich- zeitig soll ein fachlicher Dialog zur Ermöglichung von geeigneten Methoden der Mitbestimmung von Kleinst- kindern (1. bis 3. Lebensjahr) eröffnet werden. 2. Welche Formen der Kinder- und Jugendpartizipati- on, der Mitbestimmung und Beteiligung von Kinder und Jugendlichen an politischen Vorgängen im Allgemeinen sind der Senatsverwaltung bekannt? Zu 2.: In Berlin gibt es vielfältige Formen der Kinder- und Jugendpartizipation, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt und gefördert werden. Der Senat hat dem Berliner Abgeordne- tenhaus in der 16. Legislatur dazu ausführlich berichtet (Drucksache 16/2385 über: Kinder in den Mittelpunkt: Kinderfreundlichkeitsprüfung auf Landes- und Bezirks- ebene einführen). In der Jugendarbeit ist die Kinder- und Jugendpartizi- pation junger Menschen ein Grundprinzip der pädagogi- schen Arbeit. Sie gehört in Einrichtungen und Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, in Jugendver- bänden und Vereinen (gem. §§ 11, 12 und 13/1 SGB VIII) zum festen Bestandteil der Selbstevaluation der Arbeit und ist im landesweiten Qualitätsmanagement der Berli- ner Jugendarbeit verankert. Ziel ist es, jungen Menschen geeignete Räume und vielfältige Möglichkeiten zur Ein- übung von Verantwortungsübernahme und selbstbe- stimmtem Handeln zu bieten und sie darin zu stärken, sich an sie betreffenden Belangen zu beteiligen und aktiv in die Mitgestaltung des Umfeldes mit einzubringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 2 In den Bezirken sind repräsentative Formen der Betei- ligung und Interessenvertretung dort vorhanden, wo es gelungen ist, das Mitsprache- und Rederecht von Kindern und Jugendlichen zu institutionalisieren und in der Praxis umzusetzen. Dies geschieht in Jugendhilfeausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), in Schüler- gremien, in Kinder- und Jugendparlamenten, in regiona- len Kinder- und Jugendbüros sowie überall dort, wo Ju- gendliche sich politisch engagieren, wie z.B. in Jugend- verbänden, Vereinen und gesellschaftlichen Organisatio- nen. Beteiligungsaktivitäten junger Menschen haben ihren Ausgangs- und Austragungsort überwiegend im lokalen und sozialräumlichen Lebensumfeld: in der Schule, Kita und Jugendklub, im Wohnkiez, in der Region, im Quar- tiersgebiet und Stadtteil. Die Zahl regionaler Beteili- gungs- und Engagementprojekte in den Bezirken hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Kinder und Ju- gendliche erkunden als Kiezdetektive ihren Stadtteil, um auf Verbesserungen im Wohnumfeld hinzuweisen. Sie beteiligen sich an der Sanierung von Jugendfreizeitein- richtungen, bei der Planung und Umgestaltung von Schulhöfen und Spiel- und Bolzplätzen; bei der Gestal- tung von Klassenräumen; bei der (kinderfreundlichen) Grün- und Freiflächengestaltung und der Gestaltung si- cherer Verkehrs- und Schulwege und vieles mehr. Junge Menschen tragen damit aktiv zur Gestaltung ihres Sozial- raums und der Quartiersgebiete bei. Eine relativ neue Form zur Weiterentwicklung der di- rekten Mitbestimmung junger Menschen sind Kinder- und Jugendjurys in den Bezirken. In diesen Kinder- und Ju- gendjurys entscheiden Kinder und Jugendliche eigenstän- dig über die Verteilung von Fördermitteln, z.B. bei Ent- scheidungen zum Stadtumbau/Ost, zum Bürgerhaushalt, in der Sozialraumorientierung und im Quartiersmanage- ment. Diese Erfahrungen direkter Beteiligung sind in die konzeptionelle Ausgestaltung des Jugend- Demokratiefonds mit eingeflossen. So werden Kinder- und Jugendjurys in diesem Jahr erstmalig aus dem Pro- grammbereich 2 „Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung in den Bezirken“ gefördert. Besonders geeignet für die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an politisches Engagement und Mit- sprache ist das Kinder- und Jugendwahl-Projekt „U18“. Es bietet Kindern und Jugendlichen, die noch nicht wahl- berechtigt sind, die Möglichkeit der altersgerechten Aus- einandersetzung mit dem System parlamentarischer De- mokratie und gibt ihnen eine Stimme. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsform haben den politisch Verantwort- lichen gezeigt, dass Jugendliche sich für Politik sehr wohl interessieren und in der Lage sind, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und ihre Meinungen durch ihr Wahlverhalten zum Ausdruck zu bringen, das sich nicht von dem der Erwachsenen unterscheidet. „U18“ ist ein äußerst erfolgreiches Projekt zur Politischen Bildung. 3. Welche gesetzlichen Grundlagen, Vereinbarun- gen und Verordnungen des Bundes und des Landes Ber- lin sichern und regulieren die politische Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Ber- lin? a) Kann der Senat mit Sicherheit sagen, dass diese ausreichend sind, um allen Kindern und Jugendlichen in Berlin die Chance zu eröffnen, ihre Interessen zu vertre- ten? Zu 3. und 3.a): Aus Sicht des Senats ist eine breite ge- setzliche Basis vorhanden, um die politische Mitbestim- mung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden politischen und fachlichen Ent- scheidungen zu gewährleisten. In den folgenden gesetzlichen Grundlagen sind Rege- lungen enthalten, die die politische Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Berlin si- chern und regulieren: Die seit 1990 geltende bundesgesetzliche Regelung des § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII) formuliert den Auftrag an die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Jugend- liche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Nach Abs. 2 haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Nach § 11 Abs. 1 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestim- mung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwor- tung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. § 12 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII regelt, dass Jugendarbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen von jungen Men- schen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird. § 80 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet die Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverant- wortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln. Nach Abs. 4 sol- len die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zudem darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtli- che und überörtliche Planungen aufeinander ab gestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen. § 5 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Ju- gendhilfegesetz (AG KJHG) gestaltet den durch § 8 Abs. 1 SGB VIII formulierten Auftrag zur Beteiligung junger Menschen an sie betreffenden Entscheidungen für Berlin weiter aus. So wird z. B. Kindern und Jugendlichen das Recht eingeräumt, eine Person ihres Vertrauens zu betei- ligen. Auch in den Einrichtungen der Kinder- und Ju- gendhilfe sollen durch Vertretungen der jungen Menschen Möglichkeiten ihrer Mitwirkung sichergestellt werden. In jedem Bezirk sind darüber hinaus geeignete Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Ju- gendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen. Den Kindern und Jugendlichen soll Gelegenheit gegeben wer- den, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 3 und Stellen zu vermitteln. Berlin hat im Vergleich zu den anderen Ländern hiermit weiterführende Regelungen ge- schaffen. Nach § 35 Abs. 6 des AG KJHG sind bei der Wahl der Bürgerdeputierten im Jugendhilfeausschuss insbesondere die Vorschläge der Jugendverbände angemessen zu be- rücksichtigen, die die Interessen von Kindern und Jugend- lichen vertreten. Seit Oktober 2005 sieht § 1 Abs. 1 des Landeswahlge- setzes vor, dass bei Wahlen zu den Bezirksverordneten- versammlungen alle Deutschen wahlberechtigt sind, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Schließlich sind seit März 2010 in Berlin die besonde- ren Rechte von Kindern in der Verfassung verankert. Ar- tikel 13 der Verfassung von Berlin besagt, dass jedes Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Ver- nachlässigung und Ausbeutung hat. Die staatliche Ge- meinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Aussagen zu Mitbestimmung und Beteiligung von Kin- dern im SGB VIII, §§ 22ff verankert sowie in §§ 22ff des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und § 1 Kinderta- gesförderungsgesetz (KitaFöG). Durch die in Berlin gel- tende „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QVTAG)“, verpflichten sich die Vereinbarungspartner, den in TAG und KitaFöG be- schriebenen Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtun- gen durch die Umsetzung des Berliner Bildungspro- gramms zu erfüllen. Des Weiteren liegt es in der Verant- wortung eines jeden Kita-Trägers, die Aussagen der QVTAG sicherzustellen und umzusetzen, sowie Informa- tion und Aufklärung zu gewährleisten. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind die dargestellten gesetzli- chen Grundlagen umfassende Regelungen, um Partizipa- tion sicherzustellen. 4. Welche Möglichkeiten haben Kinder und Jugendli- che in Berlin, sich über ihre Mitbestimmungs- und Betei- ligungsrechte zu informieren? 5. Welche Möglichkeiten haben Kinder und Jugendli- che, sich über konkrete Partizipationsangebote des Landes Berlin, der Bezirke oder der freien Träger (Gremien, Insti- tutionen, Vereine, Verbände, Initiativen etc...) zu infor- mieren? Zu 4. und 5.: Kinder und Jugendliche können sich über ihre Mitbestimmungsrechte und über konkrete Parti- zipationsangebote bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, in den Bezirken und bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe informieren. Bezirksübergreifend tätige Träger bieten Informatio- nen über Möglichkeiten der Partizipation auf ihren Inter- netseiten an, so z.B. die Drehscheibe Kinder- und Ju- gendpolitik bei der Stiftung Sozialpädagogisches Institut „Walter May“ unter www.stiftung-spi.de und unter www.mitbestimmen-in-berlin.de, der Landesjugendring Berlin e.V. unter www.ljr-berlin.de, die Jugend- und Fa- milienstiftung Berlin unter www.jfsb.de und die Landes- vereinigung kulturelle Jugendbildung unter www.lkj- berlin.de, um nur einige Landesakteure zu nennen. In den Bezirken gibt es für die Thematik der Kinder- und Jugendpartizipation Ansprechpartnerinnen und An- sprechpartner in den zuständigen Jugendämtern, bei den Regionalstellen der Bezirksämter, bei den Koordinie- rungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Ju- gendmitbestimmung und bei den Kinder- und Jugendpar- lamenten. Außerdem gibt es kommunale Netzwerke und Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise nach § 78 SGB VIII, in denen die Kinder- und Jugendpartizipation eine wichtige thematische Rolle spielt. 6. Welche Berliner Akteure (Gremien, Institutionen, Vereine, Verbände, Initiativen, Träger etc...) gehören aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zurzeit zum Handlungsfeld Kinder- und Jugendpartizipation? a) Welche dieser Berliner Akteure werden vom Land Berlin finanziert und wie hoch waren die Ansätze und Ausgaben jeweils und insgesamt im Jahr 2012? b) Welche dieser in Berlin ansässigen Akteure werden von welchen Bezirken finanziert und wie hoch sind die Ansätze und Ausgaben im Jahr 2012 jeweils und insge- samt pro Bezirk? c) Welche dieser in Berlin ansässigen Akteure werden von Mitteln des Bundes finanziert und wie hoch sind die Ansätze und Ausgaben im Jahr 2012 jeweils und insge- samt? d) Welche dieser in Berlin ansässigen Akteure werden nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert und sind voll- ständig auf private Mittel (z.B. Spenden) angewiesen? Zu 6. a) bis d): Die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft sieht die Förderung der Kinder- und Jugendpartizipation als wichtige Aufgabe und Quali- tätsanforderung der Arbeit aller Träger und Einrichtungen (Kita, Schule, Hort und Jugendarbeit) an. Der Senat hat für eine bessere Transparenz und Infor- mation über Trägerangebote in Berlin eine Transparenz- und Zuwendungsdatenbank eingerichtet. Daraus können auch Informationen über Träger und vor allem über Zu- wendungsmittel der Träger von anderen Stellen Berlins bezogen werden, der Link ist: http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/zuwendungen/ index.php. Für die Unterstützung und Begleitung der Beteili- gungsprozesse in den Bezirken fördert das Land Berlin die „Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik“ bei der Stiftung Sozialpädagogisches Institut „Walter May“ als Berliner Landeskoordinierungsstelle für die Partizipation. Die Drehscheibe berät und begleitet die Beteiligungsprozesse in den Bezirken und ist für die landesweite Vernetzung der Beteiligungsakteure, den Informationstransfer und den ressortübergreifenden Fachaustausch zum Thema Partizi- pation zuständig. Sie erhält jährlich eine Förderung in Höhe von 122.000 Euro (Kap. 1042 Titel 68490 Unter- konto 209). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 4 Um den Ausbau der Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen auf Bezirks- und Landesebene voranzubringen und das demokratische Handeln junger Menschen zu stär- ken, hat der Senat den „Jugend-Demokratiefonds - Stark gemacht! – Jugend nimmt Einfluss“ aufgelegt (www.stark-gemacht.de). Für diesen Fonds stehen im Jahr 2013 insgesamt 470.000 Euro zur Verfügung (Kapitel 1042 Titel 68569 Unterkonto 200) sowie Eigenmittel der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (JFSB) und der Stiftung Demokratische Jugend i.H.v. je 12.500 EUR. Mit der Umsetzung des Programms ist 2013 die JFSB beauftragt. Der „Jugend-Demokratiefonds“ soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, demokratische Teilhabe konkret zu erleben. Im Programmbereich 1 a) werden „Projekte mit innovativer und/oder landesweiter Bedeutung“ gefördert, im Programmbereich 1b) „Strategieentwicklungen , Sonderschwerpunkte und besondere Vorhaben auf Landesebene“.. Für bezirkliche Initiativen werden zusammen mit Be- teiligungsprojekten, freien Trägern der Jugendarbeit und Bezirksämtern „Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung in den Bezirken“ (Programmbereich 2) gebildet. Derzeit werden in allen Bezirken Fördermöglichkeiten für Projekte mit einem Volumen von jeweils bis zu 1.000 Euro geschaffen. 7. In welcher Höhe wurden bisher von welchen Trä- gern Mittel aus dem Jugenddemokratiefonds beantragt und verausgabt? Zu 7.: Bisher wurden aus dem Jugend-Demokratie- fonds in den einzelnen Förderbereichen des Fonds nach- folgende Mittel beantragt bzw. bewilligt: Förderbereich 1 a) Projekte mit innovativer und/oder landesweiter Bedeutung: Insgesamt lagen 88 Förderanträge mit einem Gesamt- Antragsvolumen in Höhe von 836.505 Euro vor. Auf Empfehlung der Jury hat die Steuerungsgruppe erste För- derentscheidungen getroffen. Zur Verfügung stehen ins- gesamt 184.000 Euro. Bislang wurden folgende Anträge berücksichtigt: SPI – Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik „Berlin bin ich – Aktiv in meinem Kiez!“: 14.976 EUR Unabhängiges Jugendzentrum Pankow: „Schüler drehen auf! Pankow gegen rechts!“ 972 EUR all eins e.V.: „MellowMoods – die gelebte Beteiligungswende“ 9.304 EUR Jugendnetzwerk Lambda e.V.: „Dreamville – Ein Neuanfang“ 6.500 EUR* JugendKunst- und Kulturzentrum Schlesische 27: WeltKiosk – Geschichten take-a-way 14.979 EUR Ayse Nur Uluer: „Bewusst durch Berlin“ 6.313 EUR* Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung: „Schüler_innen entwickeln ein SV-Handbuch“ 9.499 EUR Bildungswerk für Schülervertretung und Schülerbeteiligung e.V.: „Peer-Scout-Berater für SVertreter_innen“ 9.310 EUR Amt für Jugendarbeit im Kirchenkrei Charlottenburg: „Akte/NSU“ 9.000 EUR Caren Mielenz: „Mädchenjahreskalender“ 4.310 EUR Deutsche Gehörlosenjugend e.V. „EUDY Internationales Empowermenttreffen gehörloser Jugendlicher“ 3.000 EUR Berliner Jugendfeuerwehr: „U 18 Bundestagswahl 2013“ 2.800 EUR Kulturen im Kiez: „Wir machen`s“ 14.000 EUR Liquid Democracy e.V. „ePartizipation in Berliner Jugendzentren“ 12.938 EUR* Die *) gekennzeichneten Projekte reichen teilweise bis 2014 hinein. Weitere Förderentscheidungen werden im August 2013 getroffen. Förderbereich 1b) Strategieentwicklungen, Sonder- schwerpunkte und besondere Vorhaben auf Landesebene: Für 2013 wurden folgende Maßnahmen bewilligt: Landesjugendring Berlin/Koordinierungsstelle U 18 Bun- destagswahl 2013 - 39.500 Euro; Landesjugendring Ber- lin/Runder Tisch im Dialog - 7.500 Euro; WannseeFO- RUM/13. Berliner JugendFORUM – 37.008 Euro; Stiftung Demokratische Jugend - LAP-Ergebnistransfer 2013 - 2.992 Euro; JFSB Mikroprojekte im Rahmen der U 18- Wahl: 15.000 EUR.. Förderbereich 2) Aktionsfonds zur Kinder- und Ju- gendbeteiligung in den Bezirken: Für die Umsetzung im Jahr 2013 wurden je 12.000 Euro für folgende Bezirke bewilligt: Netzwerk Zukunft e.V. für Neukölln, Fipp e.V. für Treptow-Köpenick, Kin- der- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf e.V. für Steglitz- Zehlendorf, Evangelische Kirchengemeinde für Tempel- hof-Schöneberg, Humanistischer Verband Deutschlands für Marzahn-Hellersdorf, Gesellschaft für Sport und Ju- gendsozialarbeit gGmbH für Friedrichshain-Kreuzberg und Moabiter Ratschlag e.V. für Mitte, Deutsche Schreberjugend für Charlottenburg-Wilmersdorf, Kom- paxx e.V. für Spandau, Gangway e.V. für Lichtenberg, Aufwind e.V. für Reinickendorf und InterAufTact e.V. für Pankow.. Die Regiestelle bei der Jugend- und Familienstiftung erhält im Jahr 2013 aus dem Fonds eine Zuwendung für die administrative Betreuung des Jugenddemokratiefonds in Höhe von 65.000 Euro. 8. In welchen Bezirken gab es jemals ein Kinder- und Jugendparlament? 9. In welchen Bezirken wurden jemals Kinder- und Jugendparlamente aufgelöst? Welche Gründe lagen hier- für vor? Zu 8. und 9.: Kinder- und Jugendparlamente existieren in zwei Berliner Bezirken: in Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Soweit bekannt, existierten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 882 5 ehemals Kinder- und Jugendparlamente auch in den Be- zirken Lichtenberg, Reinickendorf und Spandau sowie eine Jugend-BVV in Marzahn-Hellersdorf. Welche Grün- de für deren Auflösungen vorlagen, ist nicht bekannt. 10. Gab es jemals in Berlin ein Kinder- und Jugend- parlament auf Landesebene? a) Wenn ja, was war der Grund für die Auflösung? b) Wenn nein, welche konkreten Argumente oder Sachverhalte sprachen bisher gegen die Etablierung eines entsprechenden bezirksübergreifenden Gremiums für Kinder und Jugendliche, z.B. im Abgeordnetenhaus? Zu 10.: Auf Landesebene gab es bisher kein Kinder- und Jugendparlament. Der Schwerpunkt der Kinder- und Jugendbeteiligung liegt auf dem Aufbau und der Entwicklung der bezirkli- chen Beteiligungsstrukturen und der Vernetzung der Ak- teure vor Ort. Durch kommunale Beteiligung haben Kin- der und Jugendliche am ehesten die Möglichkeit, ihre vielfältigen Erfahrungen und Interessen, die sich auf ihre Lebenswelt beziehen, zur Geltung zu bringen. Damit wird auch die Fähigkeit von jungen Menschen, sich in politi- sche Prozesse einzubringen und mitzugestalten, frühzeitig entwickelt. Berlin, den 31. Mai 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013)