Drucksache 17 / 11 888 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 12. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2013) und Antwort Wie viel verdient die Geschäftsführung eines Berliner Jobcenters? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum großen Teil Sachver- halte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zustän- dige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bezirke Steglitz- Zehlendorf von Berlin, Tempelhof-Schöneberg von Berlin und Treptow-Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berück- sichtigt ist. 1. Wie hoch war die Vergütung der Mitglieder der Ge- schäftsführung in den Berliner Jobcentern – aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und ggf. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung – im Jahr 2012 (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jobcentern und Komponenten? Zu 1.: Die Vergütung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Berliner Jobcenter richtet sich sowohl nach der für das entsprechende Jobcenter festgelegten Bewertung, als auch nach der Art des Beschäftigungsver- hältnisses (Arbeits- bzw. Beamtenverhältnis). Für die Bewertung der Dienstposten der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Berliner Jobcenter werden als Kriterien zum einen der Kundenbestand und zum anderen der Betreuungs- und Personalschlüssel herangezogen. Gem. § 44 d Abs. 7 SGB II sind bei der besoldungs- rechtlichen Einstufung der Dienstposten der Geschäfts- führerinnen und der Geschäftsführer Höchstgrenzen ein- zuhalten. Dabei darf die Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung A (BBesO), in Ausnahmefäl- len die Besoldungsgruppe B 3 der BBesO B, oder die entsprechende landesrechtliche Besoldungsgruppe nicht überschritten werden. Das leistungsunabhängige Entgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf die für Beamtinnen und Beamte geltende Besoldung nicht über- steigen (§ 390 Abs. 3 SGB III). Die Dienstposten der Geschäftsführungen der kom- munal geführten Berliner Jobcenter waren im Jahr 2012 mit A16, A15 und EG14 bewertet. Die Besoldung bzw. Vergütung der kommunal gestellten Geschäftsführungen enthält aufgrund landesrechtlicher Besoldungs- und Ta- rifbestimmungen keine leistungs- und erfolgsabhängigen Bestandteile. Gemäß § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Funktionen der Beamtinnen und Beamten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Die Ämter sind nach ihrer Wer- tigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen. Das Grundgehalt einer Beamtin/eines Beamten be- stimmt sich nach der Besoldungs-gruppe des ihr/ihm ver- liehenen Amtes (§ 19 Abs. 1 BBesG). Dabei werden die Ämter der Beamtinnen und Beamten und ihre Besol- dungsgruppen (BesGr) in Bundesbesoldungs-ordnungen geregelt (§ 20 Abs. 1 BBesG). Die Zuordnung der Bewertungen der agenturseitig ge- führten Berliner Jobcenter erfolgt im außertariflichen Be- reich für die Beamtinnen und Beamten analog der Zuord- nung der Bewertung für die Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer gemäß der Anlage I zu den Bundesbesol- dungsordnungen A und B zum Bundesbesoldungsgesetz. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in der Anlage IV zum BBesG ausgewiesen (§ 20 Abs. 2 BBesG). Als leistungsabhängige Komponente sieht das BBesG in Verbindung mit der Bundesleistungsbesol- dungsverordnung (BLBV) vor, an aktive Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen der BBesO A Leistungs- prämien als Einzelprämien auszureichen. Die Vergütung der im außertariflichen Bereich (AT) Beschäftigten richtet sich nach der im AT-Konzept abge- stimmten Grundstruktur und Festlegung des Entgelts, die bundeseinheitlich für alle außertariflich Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit gilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 888 2 Entgeltkomponenten im AT-Konzept sind: a. Festgehalt b. Funktionsstufen, die innerhalb der gleichen AT- Ebene zwischen unterschiedlichen Anforde- rungsniveaus bestimmter Dienstposten differen- ziert bzw. bei der Übernahme zusätzlicher Funk- tionen neben dem übertragenen Dienstposten gewährt werden c. Leistungskomponenten d. ggf. geschäftspolitische Ergebniskomponenten Das Festgehalt und die Funktionsstufen sind dabei den erfolgsunabhängigen, die Leistungskomponenten und die geschäftspolitische Ergebniskomponenten den erfolgsbe- zogenen Gehaltskomponenten zuzuordnen. Die Dienstposten der Geschäftsführung der Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Friedrichs- hain-Kreuzberg, Berlin Lichtenberg, Berlin Marzahn- Hellersdorf, Berlin Pankow, Berlin Reinickendorf und Berlin Spandau sind mit AT Ebene I, die Jobcenter Berlin Mitte und Berlin Neukölln sind mit AT Ebene II bewertet. 2. Was sind die konkreten Kriterien, nach denen sich die leistungs-/erfolgsbezogenen Bestandteile der Vergü- tung der Mitglieder der Geschäftsführung der Berliner Jobcenter bemessen (bitte Kriterien samt deren Gewich- tung nach Jobcenter getrennt aufschlüsseln)? Zu 2.: Die Anforderungen, die an eine Geschäftsführe- rin oder einen Geschäftsführer eines agenturseitig ge- führten Berliner Jobcenters im außertariflichen Bereich gestellt werden, sind grundsätzlich in den Tätigkeits- und Kompetenzprofilen festgelegt. Im Einzelfall erfolgt die Bemessung des erfolgsab- hängigen AT-Bezügebestandteils der Leistungskompo- nente in Abhängigkeit von der jährlichen Beurteilung der Leistung. In das Ergebnis dieser Leistungsbeurteilung fließen der Grad der Zielerreichung, die Bewertung der Führungsleistung und ggf. ein Beurteilungsbeitrag des kommunalen Trägers zur Zielerreichung ein, soweit er eigene Ziele mit dem Geschäftsführer vereinbart hatte. Die Gewichtung der drei Faktoren wird den Beurteilerin- nen und Beurteilern nicht vorgegeben. Das Ergebnis der individuellen Leistungsbeurteilung (Beurteilungsstufe) bestimmt die Höhe der monatlichen Leistungskompo- nente. Dabei entspricht die Höhe der Leistungskompo- nente anteilig berechnet nach dem monatlichen Festgehalt in der a. Beurteilungsstufe A (höchste Beurteilungsstufe) 20 %, b. Beurteilungsstufe B 15 %, c. Beurteilungsstufe C 12 %, d. Beurteilungsstufe D 6 %, e. Beurteilungsstufe E 0%. Die ebenso erfolgsabhängige geschäftspolitische Er- gebniskomponente, wird ggf. in gestaffelten Prozentan- teilen des Jahresfestgehalts der AT-Ebene bei Erreichen eines einheitlich festgelegten Zielerreichungsgrades und unter Berücksichtigung der Bezugsgröße einmal jährlich ausgezahlt. Dabei stellt der geschäftspolitische Zielerrei- chungsgrad der Bundesagentur für Arbeit bundesweit die Bezugsgröße für die Geschäftsführerinnen und Geschäfts- führer der Berliner Jobcenter dar. Der Grad der Zielerrei- chung wird durch den Vorstand der BA unter vorheriger Beteiligung des Verwaltungsrates der BA festgestellt. Die Grundlage dafür ist ein Ziele-, Kennzahlen- und Mess- größensystem, dem der Verwaltungsrat der BA zuge- stimmt hat. 3. In welcher Form (wie etwa Ziel- und Leistungsver- einbarungen) werden die leistungs-/erfolgsbezogenen Bestandteile der Vergütung der Mitglieder der Geschäfts- führung der Berliner Jobcenter fixiert? Zu 3.: Mit den Geschäftsführerinnen und Geschäfts- führern, die in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, wird jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) eine schriftliche Ver- einbarung mit zentral festgelegten Zielen abgeschlossen. Die zentralen Ziele lauten: a. Langfristigen Leistungsbezug vermeiden b. Prozessqualität verbessern c. Integration in Erwerbstätigkeit verbessern d. Hilfebedürftigkeit verringern Neben dieser Zielvereinbarung kann der kommunale Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsfüh- rern Ziele hinsichtlich der kommunalen Aufgaben ab- schließen. Hierzu gibt es keine Weisungen oder Empfeh- lungen durch die Bundesagentur für Arbeit. 4. Wo, in welcher Form und von wem wird die Errei- chung der fixierten Zielkriterien für die leistungs-/erfolgs- bezogenen Bestandteile der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung regelmäßig festgestellt? Zu 4.: Die Zielvereinbarungen werden jeweils nach Abschluss des Geschäftsjahres im Rahmen der jährlichen Leistungsbeurteilung durch die Vorsitzende/den Vorsit- zenden der Agentur für Arbeit mit der Geschäftsführe- rin/dem Geschäftsführer ausgewertet. 5. Wer trägt die Kosten für die Vergütung der Mit- glieder der Geschäftsführung der Berliner Jobcenter und wo sind diese im Haushalt etatisiert (bitte aufschlüsseln nach Haushalt, Kapitel und Titel)? Zu 5.: Grundsätzlich gilt, dass die Personalkosten der gemeinsamen Einrichtungen (gE), somit auch die Vergü- tungen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, den Verwaltungs-kosten der gE zuzurechnen sind. Diese Verwaltungskosten werden zu 84,8% vom Bund und zu 15,2% über den kommunalen Finanzierungsanteil von den Kommunen getragen. Gezahlt werden die Vergütungen aus den Haushalts- titeln der Träger für Personal, also von der Bundesagentur für Arbeit, wenn die Geschäftsführerin oder der Ge- schäftsführer eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der BA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 888 3 ist bzw. aus dem Bezirkshaushalt, wenn die Geschäftsfüh- rung durch das Land Berlin gestellt wird. Die Refinanzie- rung der BA-Kosten erfolgt über den Verwaltungskosten- nachweis. Hier werden pauschaliert (nicht speziell bezo- gen auf einen bestimmten Geschäftsführer) je nach Ein- gruppierung diese Personalkosten als BA-Ressource dar- gestellt. Die Bezirke stellen den Jobcentern Rechnungen über die Kosten des kommunal gestellten Personals, ggf. auch der Geschäftsführung. Hier erfolgt die Erstattung als Auszahlung aus Kapitel 7 des Jobcenters und Vereinnah- mung der Personalkostenerstattung bei der entsprechen- den Haushaltsposition der Bezirke. Die der BA entstehenden Personalkosten werden im Haushalt der BA für die Beamtinnen und Beamten unter der Buchungsstelle 6/422 01 und für die außertariflich Beschäftigten unter 6/428 11 ausgewiesen. Die Personalkosten des durch die Bezirke gestellten Personals sind im Bezirkshaushalt in Kapitel 3960 Titel 42231, 42830 und 42831 nachgewiesen. 6. Welche Stellen sind an den Verhandlungen über die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung beteiligt? Zu 6.: Die Verhandlungen zu den im AT-Konzept vorgesehenen Bezügen erfolgen durch die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorgesetztem Ministerium. Das BMAS initiiert die weitere Abstimmung mit den Ministe- rien auf Bundesebene. Der Haushalt der BA wird durch die Bundesregierung genehmigt. 7. Warum werden die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführungen von Berliner Jobcentern bislang nicht veröffentlicht? Zu 7.: Die Vergütungen der Geschäftsführungen erge- ben sich aus den gesetzlichen Regelungen des SGB II, des Bundesbesoldungsgesetzes, des Landesbesoldungsgeset- zes sowie der tarifrechtlichen Regelungen der Träger. Diese Bestimmungen sind veröffentlicht und frei zugäng- lich. 8. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 8.: Für die Bundesagentur für Arbeit waren die Be- reiche POE 4 – Obere Führungskräfte/AT-Beschäftigte der Zentrale der BA, POE 6 – Personal /Organisationsentwicklung der Zentrale der BA, CF 2 – Finanzen/Haushalt der Zentrale der BA beteiligt. Für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin das Büro der Bezirksbürgermeisterin, für das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin der Bereich Serviceeinheit (SE) Personal und Finanzen, Fachbereich Personal und für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin die Abteilung Soziales und Stadtentwicklung. Berlin, den 6. Juni 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2013)