Drucksache 17 / 11 892 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 15. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2013) und Antwort Raffke und Co – Es wär‘ so schön gewesen (III) Und wer zahlt jetzt die Spesen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer trägt die Kosten für das Verfahren im Streit um die unrechtmäßige Zahlung von Übergangsgeldern an die drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlins? 2. Welche Kosten für Gutachten, Beratung, Rechtsan- wälte, Gericht u.a. sind in dem Verfahren in welcher Hö- he entstanden? 3. Wer hat diese Kosten zu welchen Anteilen zu tra- gen? Zu 1. - 3.: Die Kosten für das Verfahren im Streit um die unrechtmäßige Zahlung von Übergangsgeldern an die drei Vorstandsmitglieder trägt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV). Rechtsgrundlage ist § 197a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 155 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Wer eine Klage zurücknimmt, hat demnach die Kosten zu tragen. Die Kosten werden nach den Vorschriften des Gerichtskos- tengesetzes (GKG) erhoben. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg hat den Streitwert auf 549.000 € festgesetzt. Der Gebührensatz hat sich durch die Klagerücknahme der KV Berlin von 4,0 auf 2,0 ermäßigt, so dass die Gerichts- kosten 6212 € betragen. Welche Kosten der KV Berlin für Gutachten, Beratung, Rechtsanwälte u. a. in welcher Hö- he entstanden sind, ist der Senatsverwaltung für Gesund- heit und Soziales nicht bekannt. Innerhalb der Antwortfrist ist keine Stellungnahme der KV Berlin eingegangen. Berlin, den 17. Mai 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2013)