Drucksache 17 / 11 893 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 15. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2013) und Antwort Gebäudebestand und Vorhaben des Bundes in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Laut Aussagen der Bundesregierung vom 19.7.2012 (BT-Drs. 17/10342) unterhält die Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Berlin 5.100 Wohnungen. Wie stellt sich der Stand per 31.3.2013 dar (bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Wohnungsgröße, Zimmeranzahl und Nettokaltmiete pro qm Wohnfläche)? In welchen Wohnungen gab es zwischenzeitlich Mieter- höhungen in jeweils welcher Höhe aus welchen Gründen? 2. Wie viele dieser Wohnungen sind in den jeweiligen Bezirken an Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder anderen Transferleistungen ver- mietet, inwieweit entsprechen die aktuellen Miethöhen der im Mai 2012 in Kraft getretenen Wohnaufwendun- genverordnung (WAV)? 3. Welche der laut o.g. Drucksache beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht? 4. Wurden die Kosten gem. §559 BGB auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt und wenn ja, bei welchen Modernisierungsmaßnahmen war dies der Fall (bitte je- weils die Höhe der monatlichen Mietsteigerung angeben)? 5. Wie viele Wohnungen in unmittelbarem und mittelbarem Bundesbesitz sind seit 1990 in Berlin verkauft worden (bitte nach Jahren, Bezirk und Institution wie TLG, BImA o.ä. aufgliedern)? 7. Welche der in der o.g. Drucksache im Jahr 2013 zum Verkauf vorgesehenen „Gewerbe- und sonstige Liegenschaften “ wurden zwischenzeitlich zu jeweils welchem Preis in welchem Bezirk veräußert, und bei jeweils welchen dieser Immobilien in welchen Bezirken wird bis Jahresfrist mit einem erfolgreichen Verkauf zu welchem Preis gerechnet? 8. Wurden oder werden bezüglich dieser Liegenschaften (einschließlich derjenigen, die in den Jahren 2013 bis 2016 veräußert werden sollen) Gespräche mit dem Land Berlin, seinen Wohnungsbaugesellschaften oder den Bezirken geführt mit dem Ziel, eine Übertragung zum Zwecke des Wohnungsbaus oder anderer Nutzungen im öffentlichen Interesse zu prüfen? Wenn ja, bei welchen Liegenschaften mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wa- rum nicht? Frage 1. bis 5., 7. und 8.: Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf den in Berlin befindlichen Wohnungsbestand des Bundes, insbesondere der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Eine Beantwortung der Fragen mit dem dem Senat originär verfügbaren Datenbe- stand ist nicht möglich. Eine von der BImA erbetene Stellungnahme wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass hier Angelegenheiten betroffen sind, die nicht in den Verantwortungsbereich des Senats fallen. Die BImA stellt allerdings anheim, die Anfrage über die Bundestagsfraktion der Linken im Deutschen Bundes- tag zu stellen. 6. Ist dem Senat bekannt, ob die Bundesregierung weiterhin nicht beabsichtigt, Wohnungen in Berlin zu veräußern? Wird der Senat im Falle einer Veräußerungs- absicht an den Bund herantreten, um eine Veräußerung an städtische Gesellschaften im Rahmen von Konzeptverfah- ren und nicht zum Höchstpreis anzuregen? Zu Frage 6.: Zum ersten Teil der Fragen liegen dem Senat keine näheren Erkenntnisse vor. Der Senat geht davon aus, dass seine sechs städtischen Wohnungsunternehmen eine vom Bund geäußerte Veräu- ßerungsabsicht sehr genau beobachten und auch eine Teilnahme an etwaigen Verkaufsverfahren prüfen werden, um eine Stärkung des landeseigenen Wohnungsbestandes – entsprechend dem Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten – zu erreichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 893 2 Es wird darauf hingewiesen, dass jede Gebietskörper- schaft eigenverantwortlich mit den jeweiligen Kontrol- linstanzen über die Modalitäten einer etwaigen Veräuße- rung von Wohnungsbeständen bestimmt. Der Senat geht davon aus, dass ein entsprechendes Ansinnen gegenüber der BImA wenig erfolgversprechend wäre. Berlin, den 08. Mai 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2013)