Drucksache 17 / 11 896 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 15. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2013) und Antwort Sanierung der BAB 115 zwischen den Anschlussstellen Berliner Landesgrenze/Brandenburg und Anschlussstelle Spanische Allee Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für das Sanierungs- oder Bauvorhaben sind welche Zeitrahmen für die beabsichtigte Planungs- und Bauvorbereitung vorgesehen (ggfs. Zeittafel/Tabelle)? Frage 2: Wann ist mit dem Baubeginn und dem -ende zu rechnen? Antwort zu 1 und 2: Für die Erhaltungsmaßnahme „Erneuerung der A 115 zwischen der Anschlussstelle Spanische Allee und Landesgrenze Ber- lin/Brandenburg“ wurde zwischenzeitlich die erste Planungsphase mit der Vergabe von Projektsteuerungs-, Pla- nungs- und Gutachterleistungen eingeleitet. Aus heutiger Sicht ist ein Baubeginn frühestens in 2015 zu erwarten. Die Bauzeit ist abhängig von dem noch zu ermittelnden Umfang der Maßnahmen an den bestehenden Ingenieur- bauwerken (Brücken) und kann deshalb noch nicht be- lastbar angegeben werden. Frage 3: Welche Kosten werden entstehen, sowohl ge- samt, als auch für die Sanierungs-, verkehrlichen- und Lärmschutzmaßnahmen? Antwort zu 3: Aussagen zu diesen Kosten sind u.a. Ergebnis der Planung und können zum gegenwärtigen Zeitpunkt, auch wegen der zum Teil noch ausstehenden Voruntersuchungen zu den Ingenieurbauwerken, noch nicht beziffert werden. Frage 4: Sind Planungen und Baumaßnahmen vorge- sehen, teilweise die sanierte oder neu gebaute BAB in Troglage neu verlaufen zu lassen? Frage 5: Sind in dem zu betrachtenden Streckenab- schnitt der Bundesautobahn lärmmindernde Komponenten neu eingeplant, bzw. werden entsprechende Vorhaben umgesetzt? Frage 6: Handelt es sich dabei um aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen (bitte einzeln darstellen)? Frage 7: Welche Maßnahmen oder fakultative Mög- lichkeiten des Lärmschutzes für die Anwohnerschaft wer- den geprüft, wurden geprüft, sollen zur Anwendung kommen - und wie sieht die Unterrichtung der Öffentlich- keit zu den Maßnahmen aus? Antwort zu 4, 5, 6 und 7: Anlass der Planung ist der aktuelle Straßenzustand. Die geplante Erneuerungsmaß- nahme ist grundsätzlich bestandserhaltend. Auf Grund der Lärmproblematik ist der technischen Planung ein lärm- technisches Gutachten vorangestellt, welches u.a. mögli- che aktive und passive Schallschutzmaßnahmen benennen und vergleichen soll. Gemäß dem Vorschriftenwerk für Bundesfernstraßen werden umfassende Prüfungen der An-spruchsvorausset- zungen für Lärmsanierungmaßnahmen durchgeführt und mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung abgestimmt. Es werden u.a. aktive Schall- schutzmaßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, der Bau von Lärm- schutzwänden und der Einsatz von anderen lärmmindern- den Konstruktionen (Dämpfungsmaßnahmen an Brücken- bauwerken - lärmarme Fahrbahnübergänge) untersucht. Wenn verbleibende Pegelüberschreitungen aus der schalltechnischen Untersuchung ersichtlich werden soll- ten, sind passive Schallschutzmaßnahmen mit den jewei- ligen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen eines Entschädigungsverfahrens abzuhandeln. Über eine Beteiligung der Betroffenen ist im Ergebnis des noch in Bearbeitung befindlichen Gutachtens zu ent- scheiden, wenn mögliche aktive Schallschutzmaßnahmen zu diskutieren sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 896 2 Frage 8: Wie werden die Sanierungen (oder Neubau- ten) zwischen den einzelnen Bauwerken (Fahrbahn zu Brücken) jeweils in den Übergängen ausgeführt? Antwort zu 8: Die Voruntersuchungen zu den Ingeni- eurbauwerken (Stützbauwerk am Nikolassee und Auto- bahnbrücke am Nikolassee) im Streckenbereich sind noch nicht abschließend bewertet, so dass bezüglich Sanierung oder Neubau dieser Bauwerke bzw. zu Detaillösungen keine Aussage getroffen werden kann. Fugenkonstruktio- nen an den Bauwerksfugen bzw. an den Übergängen von der Strecke zum Bauwerk werden mit geräuscharmen Konstruktionen nach dem gegenwärtigen Stand der Tech- nik ausgeführt. Frage 9: Wird (zur Vorfrage gehörend) dabei explizit gesondert auf den Lärmschutz geachtet? Antwort zu 9: Ja. Frage 10: Welche Gutachten wurden zu welcher Zeit für den Streckenabschnitt erstellt und wie lauten die darin genannten Empfehlungen? Antwort zu 10: - Prüfgutachten zur Zustandserfassung der vorhandenen Fahrbahnbefestigung und Festlegung/ Empfeh- lungen einer geeigneten Fahrbahnerhaltung. Fazit: Sa- nierung der Binder und Deckschicht der Hauptfahr- bahnen sowie Erneuerung der Deckschichten für die in diesem Teilbereich befindlichen Anschlussrampen der Anschlussstelle (AS) Spanische Allee und Auto- bahnkreuz (AK) Zehlendorf. - Statische Tragfähigkeitseinstufungen und Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen für die bestehenden Inge- nieurbauwerke im Streckenbereich (zzt. in Bearbei- tung). - Schalltechnische Untersuchung zur Lärmsanierung der BAB A 115 (zzt. in Bearbeitung) - Materialuntersuchungen und -recherchen sowie Nach- rechnungen der Brückenbauwerke im Streckenab- schnitt. Frage 11: Ergänzend zur Vorfrage: Wird es im ge- nannten oben bezeichneten Sanierungs- oder Neubaube- reich zu Neubaumaßnahmen, bspw. der Brücke, oder zur Sanierung der Strecke, bzw. einzelner Bereiche kommen? Antwort zu 11: Im Zusammenhang mit der Fahrbah- nerneuerung der A 115 von der Anschlussstelle Spanische Allee bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg werden auch die vorhandenen Bauwerke im Zuge der Autobahn und über die Autobahn einbezogen. Das Überführungs- bauwerk im Autobahnkreuz Zehlendorf ist durch einen Neubau zu ersetzen. Die damit einhergehenden umfang- reichen Planungsarbeiten, einschließlich dazugehöriger Vergabeverfahren für Planungs- und die anschließen- den Bauleistungen ermöglichen eine Erneuerung frühes- tens ab 2015, können jedoch unabhängig von der Stra- ßenbaumaßnahme begonnen und durchgeführt werden. Berlin, den 30. April 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2013)