Drucksache 17 / 11 900 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 15. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2013) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin II: Lässt der Senat den Landesschülerausschuss finanziell weiter austrocknen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat für Bildung, Jugend und Wissenschaft das Engagement des Landesschüleraus- schusses in Berlin? Zu 1.: Das Engagement wird positiv bewertet. 2. Wie bewertet der Senat für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Pläne des Landesschülerausschusses, zukünftig Schülerinnen und Schüler mit Broschüren, Pla- katen und mit einem Buch über ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte aufzuklären? Zu 2.: Die Pläne werden ausdrücklich begrüßt. Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft analog zu dem bereits vorliegenden Eltern- leitfaden gemeinsam mit dem Landesschülerausschuss ein Schülerleitfaden entwickelt. Dem Landesschülerausschuss ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeboten worden, den Leitfaden als Bro- schüre zu drucken, in diesem Fall würden die Druckkos- ten von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft übernommen. 3. Ist dem Senat bekannt, dass Mitglieder des Landesschülerausschusses im Rahmen ihrer Mitgliedschaft re- gelmäßig an Tagungen der Bundesschüler/-innen- verwaltung teilnehmen? Wenn ja, hält der Senat es für statthaft, dass die Teilnahme an diesen Veranstaltungen durch die Teilnehmer/-innen finanziell privat getragen wird? Zu 3.: Die vom Land Berlin jährlich zu Verfügung ge- stellten Mittel sind in den letzten Jahren fast vollständig für Reisen zu Bundesschülerkonferenzen genutzt worden. Es ist nicht bekannt, dass Teilnehmerinnen und Teilneh- mer Reisen aus privaten Mitteln finanziert haben. Anträge auf weitere Kostenübernahme wurden bei der Geschäfts- stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft nicht gestellt. Dem Landesschülerausschuss ist bekannt, dass auf begründeten Antrag hin zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können, soweit die anderen Landesgremien ihre Mittel nicht vollständig verbrauchen. Hiervon wurde bislang kein Gebrauch gemacht. 4. Wie hoch schätzt der Senat den finanziellen Bedarf des Landesschülerausschusses insgesamt? Zu 4.: Die Höhe des Bedarfs wird mit 1.200 Euro pro Jahr eingeschätzt. Der Betrag wurde im Jahr 2012 von 500 Euro auf diesen Betrag aufgestockt. 5. Auf welcher Grundlage berechnet sich der derzeitige Zuschuss an den Landesschülerausschuss in der Höhe von 1200 EUR p.a.? Zu 5.: Die Geschäftskosten des Landesschüleraus- schusses trägt das Land Berlin gemäß § 121 Absatz 2 Schulgesetz im Rahmen der dafür zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel. Alle Gremien erhalten den gleichen Ansatz in Höhe von 1.200 Euro. 6. Kann der Senat mit Sicherheit sagen, dass zu den Haushaltsberatungen 2014/15 die Zuschüsse an den Lan- desschülerausschuss im Haushalt erhöht werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Eine erneute Erhöhung ist nicht vorgesehen. 7. In welcher Form gedenkt der Senat künftig Veran- staltungen, Projekte und Initiativen des Landesschüleraus- schusses zur politischen Bildung finanziell zu unterstüt- zen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 900 2 Zu 7.: Nach Ausschöpfung des bereitgestellten Etats können für besondere Projekte gesonderte Anträge ge- stellt werden, über die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden wird. 8. Wo ist der Zuschuss an den Landesschülerausschuss im Haushalt 2012/13 etatisiert? Zu 8.: Die Mittel sind im Kapitel 1010 bei Titel 52602 Unterkonto 103 veranschlagt. 9. Ist es für den Landesschülerausschuss rechtlich möglich, Spenden in Empfang zu nehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen hätte das Entgegennehmen von Spenden für die zukünftige jährli- che Bezuschussung des Landesschülerausschusses durch den Senat? Zu 9.: Dem Landesschülerausschuss ist es als nicht rechtsfähigem Personenzusammenschluss nicht möglich Spenden entgegenzunehmen. 10. Ist es dem Landesschülerausschuss erlaubt, För- dergelder zu beantragen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Insti- tutionen? Zu 10.: Der Landesschülerausschuss kann zwar als nicht rechtsfähiger Personenzusammenschluss nicht un- mittelbar Fördermittel beantragen. Er kann dies aber mit- telbar über eine rechtsfähige Person über 18 Jahren (z.B. ältere Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern) tun. Beispielhaft ist die Jugend- und Familienstif- tung des Landes Berlin zu nennen. Sie kann für bestimmte Maßnahmen und Projekte auf Antrag Fördermittel des Jugend-Demokratiefonds (www.stark-gemacht.de) als Zuwendungen vergeben. 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 11.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Abteilung II) sowie die Senatsverwaltung für Finanzen waren an der Beantwortung beteiligt. 12. Wurde der Landesschülerausschuss an der Beant- wortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 12.: Nein. 13. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 13.: Nein. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2013)