Drucksache 17 / 11 901 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Martin Delius (PIRATEN) vom 15. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2013) und Antwort Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin III: Schüler/-innenvertretungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat zurzeit das Engagement der Berliner Schüler/-innenvertretungen auf Schul- und Be- zirksebene ein? Zu 1.: Dem Senat liegen zum Engagement im Einzel- nen keine Erkenntnisse vor. Die schulgesetzlichen Rege- lungen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler auf Schul- und Bezirksebene von ihren Mitwirkungsrechten Gebrauch machen können. Diese Mitwirkungsrechte und -strukturen werden positiv eingeschätzt. 2. Welche strukturellen, finanziellen oder sonstigen Hürden und Probleme sind dem Senat bekannt, die das Engagement der Schüler/-innenvertretungen in den Schu- len und in den Bezirken erschweren? Zu 2.: Keine. 3. Was gedenkt der Senat zu tun und was empfiehlt der Senat, um diese Hürden und Probleme zu minimieren oder zu beseitigen? Zu 3.: Da keine Erkenntnisse zu etwaigen Hürden und Problemen vorliegen, besteht auch keine Veranlassung für Maßnahmen oder Empfehlungen. 4. Ist es für Schüler/-innenvertretungen auf Schul- und Bezirksebene möglich, Fördergelder für Projekte, Veran- staltungen oder Initiativen zu beantragen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Institutionen? 4. Ist es möglich, für Schüler/-innenvertretungen auf Schul- und Bezirksebene, Fördergelder beim Land Berlin zu beantragen? Wenn ja: a) Wo sind mögliche Fördergelder für Schüler/- innenvertretungen im Haushalt 12/13 etatisiert? b) Wie viele Schüler/-innenvertretungen haben von Landesmitteln in den Jahren 2012 und 2013 Ge- brauch gemacht? c) Wurden die für 2012 vorgesehenen Landesmittel für Schüler/-innnenvertretungen bis zum Jahresen- de vollständig und bedarfsgerecht verausgabt bzw. in welcher Höhe blieben Gelder ungenutzt? Zu 4.: Die Ausstattung liegt in der Verantwortung der Bezirke. Eine Abfrage ergab einen Rücklauf aus sieben Bezirken. Danach kann keine einheitliche Handhabung festgestellt werden. Für Schülervertretungen als nicht rechtsfähige Perso- nenzusammenschlüsse besteht keine Möglichkeit, unmit- telbar Fördermittel zu beantragen. Sie können dies aber mittelbar über eine rechtsfähige Person über 18 Jahren (z.B. ältere Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern oder auch über den Förderverein der Schu- le) tun. Beispielhaft ist die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin zu nennen. Sie kann für bestimmte Maßnahmen und Projekte auf Antrag Fördermittel des Jugend-Demokratiefonds (www.stark-gemacht.de) als Zuwendungen vergeben. 5. Ist es möglich, für Schüler/-innenvertretungen auf Schul- und Bezirksebene, Fördergelder in den Bezirken zu beantragen? Wenn ja: Wie hoch sind hierbei die Bud- gets pro Bezirk? Zu 5.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob Schülervertre- tungen auf Schul- und Bezirksebene Fördergelder in den Bezirken beantragen können. 6. Stimmt der Senat darin überein, dass jede schuli- sche oder bezirkliche Schüler/-innenvertretung ein festes Budget pro Schuljahr erhalten muss, um Planungssicher- heit zu gewährleisten? Wenn ja, wie hoch schätzt der Se- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 901 2 nat den jährlichen finanziellen Bedarf einer schulischen und einer bezirklichen Schüler/-innenvertretung ein? Zu 6.: Die Zumessung eines festen Budgets läge in der Verantwortung des jeweiligen Bezirks. 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Abteilung II) sowie die Senatsverwaltung für Finanzen waren an der Beantwortung beteiligt. 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8.: Nein. Berlin, den 26. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2013)